Frankreich/Zuzahlungen in F bei GKV in D rückerstattbar?
Verfasst: 15.11.2011, 12:32
Ich studiere für ein Jahr in Frankreich (Erasmus) und bin weiterhn bei einer deutschen GKV-Kasse selbst-versichert.
Ich habe aber vor kurzem von den eingereichten Rechnungen (für gesetzliche Leistunge) in Höhe von rund 200€ nur etwa 65€ von meiner Gkasse erstattet bekommen. (Ich musste in Vorleistung treten, da meine Versicherungskarte (EKVK/EHIC) von 2 Ärzten und 2 Labors nicht akzeptiert wurden).
Hat jemand (möglichst Studierende(r) oder Niedrigverdiener) Erfahrung, wie seine/ihre (gesetzliche) deutsche Kasse Rechnungen/Leistungen seit dem 1.5.2010 (neue EU-Verordnung) erstattet:
1) Bei Rechnungen (Vorleistung):
a)Nach deutschen KVK-Sätzen; decken diese die Kosten in F ?
b) nach französischen Sätzen; wurden auch die Eigenanteile/ Zuzahlungen (30% für "Ärztliche Behandlung", 40% für "Laboranlaysen/-tests", 30-85% Medikamente) erstattet?
2) Bei Abrechnung über die EKVK (insbes. Krankenhausaufenthalt):
Wurden die 20% Eigenanteil erstattet?
3) Rechnet die Kasse die nicht erstatteten Eigenanteile/Zuzahlungen für in F erbrachte Leistungen zu den Kosten, für die man sich nach &§62 (Härtefallregel) befreien lassen/die man zurückfordern kann, wenn sie 2% des Bruttoeinkommens übersteigen?
Noch 2 weiitere Fragen:
3) Ich habe am 1.9. die Kasse gewechselt. Ein Teil der Rechnung entfällt auf die alte, der andere Teil auf die neue Kasse. Kann ich den Antrag für Rückersttattung bei der neuen Krankenkasse auch für die nicht erstatteten Beträge der alten stellen (oder sind 2 Anträge nötig)?
4) Gibt es eine Möglichkeit in die GKV als Student zurückzukehren, falls ich mich stattdessen während meines Auslandsjahres privat bei Auslandskrankenversicherung versichern lasse? (Antrag aus Befreiung von der Pflichtversicherung, Möglichkeit die GKV "ruhen" zu lassen??)
Falls sich jemand für die Gesetzeslage, sowie Regelungen bei der TK interessiert verweise ich auf entsprechende Infos, die ich gestern und heute im Forum "Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse" eingestellt habe.
Freundlichen Gruß ins Forum
Lenz56
Ich habe aber vor kurzem von den eingereichten Rechnungen (für gesetzliche Leistunge) in Höhe von rund 200€ nur etwa 65€ von meiner Gkasse erstattet bekommen. (Ich musste in Vorleistung treten, da meine Versicherungskarte (EKVK/EHIC) von 2 Ärzten und 2 Labors nicht akzeptiert wurden).
Hat jemand (möglichst Studierende(r) oder Niedrigverdiener) Erfahrung, wie seine/ihre (gesetzliche) deutsche Kasse Rechnungen/Leistungen seit dem 1.5.2010 (neue EU-Verordnung) erstattet:
1) Bei Rechnungen (Vorleistung):
a)Nach deutschen KVK-Sätzen; decken diese die Kosten in F ?
b) nach französischen Sätzen; wurden auch die Eigenanteile/ Zuzahlungen (30% für "Ärztliche Behandlung", 40% für "Laboranlaysen/-tests", 30-85% Medikamente) erstattet?
2) Bei Abrechnung über die EKVK (insbes. Krankenhausaufenthalt):
Wurden die 20% Eigenanteil erstattet?
3) Rechnet die Kasse die nicht erstatteten Eigenanteile/Zuzahlungen für in F erbrachte Leistungen zu den Kosten, für die man sich nach &§62 (Härtefallregel) befreien lassen/die man zurückfordern kann, wenn sie 2% des Bruttoeinkommens übersteigen?
Noch 2 weiitere Fragen:
3) Ich habe am 1.9. die Kasse gewechselt. Ein Teil der Rechnung entfällt auf die alte, der andere Teil auf die neue Kasse. Kann ich den Antrag für Rückersttattung bei der neuen Krankenkasse auch für die nicht erstatteten Beträge der alten stellen (oder sind 2 Anträge nötig)?
4) Gibt es eine Möglichkeit in die GKV als Student zurückzukehren, falls ich mich stattdessen während meines Auslandsjahres privat bei Auslandskrankenversicherung versichern lasse? (Antrag aus Befreiung von der Pflichtversicherung, Möglichkeit die GKV "ruhen" zu lassen??)
Falls sich jemand für die Gesetzeslage, sowie Regelungen bei der TK interessiert verweise ich auf entsprechende Infos, die ich gestern und heute im Forum "Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse" eingestellt habe.
Freundlichen Gruß ins Forum
Lenz56