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Unvollständiges MDK Gutachten
Verfasst: 14.11.2011, 21:17
von Reinca
Hallo liebe Forummitglieder,
vielleicht kann mir jemand hier eine Auskunft geben.
Ich habe mein MDK-Gutachten von meiner KK angefordert.
Es scheint mir aber, dass dieses Unvollständig ist.
Kann ich auf ein vollständiges Gutachten bestehen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Verfasst: 15.11.2011, 07:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.11.2011, 11:48
von Reinca
Hallo Machts Sinn,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Sollte ich mich dabei auf
Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung und Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit (ABBA 2004)
5.3.1 Standardgliederung des AU- Gutachtens
berufen?
Oder wie soll ich das begründen?
LG
Reinca
Verfasst: 15.11.2011, 12:10
von Reinca
Ich habe noch was vergessen, bezüglich der Anfrage der Kasse an den MDK.
Wie ist das "rechtlich" gemeint?
LG Reinca
Verfasst: 15.11.2011, 12:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.11.2011, 16:05
von Reinca
Hallo,
o.k., wegen den beiden unterschiedlichen Sachverhalten. Das Gutachten liegt mir vor, aber laut der ABBA 2004 fehlen in meinem Gutachten die Äußerungen des MDK zu einigen Gliederungspunkten. Ich gehe davon aus, das der MDK die Richtlinien eingehalten hat, aber meine KK mir nicht die Kopie des Originalgutachtens geschickt hat. In der Kopfzeile auf jedem Blatt steht auch Gutachten für (mein Name und Geburtsdatum). Sowas steht doch nicht in einem normalen Gutachten. Oder?
Kann mal jemand bei sich in einem Gutachten schauen?
LG
Verfasst: 15.11.2011, 16:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.11.2011, 16:30
von Reinca
Die sind fortlaufend. Ich hatte mit meinem HA schon mal über das Gutachten, was er hat über ein paar Gliederungspunkte gesprochen. Er darf es mir aber nicht aushändigen. Jedenfalls war da was aufgeführt, was bei mir nicht zu finden ist.
Verfasst: 15.11.2011, 16:31
von Reinca
Und die auch laut ABBA 2004 fehlen.
Verfasst: 16.11.2011, 22:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.11.2011, 22:15
von Reinca
Hallo Machts Sinn,
bis jetzt noch nicht. Ich habe mich noch nicht mit meiner KK in Verbindung gesetzt.
Ich möchte mich erst noch mit meinem Arzt besprechen und ihm das Gutachten, was ich erhalten habe, zeigen. Das hat mir die UPB so geraten.
Aber auf jeden Fall werde ich in der Zukunft , wie in Deinem Link handeln.
Verfasst: 17.11.2011, 17:24
von Reinca
Ich habe bei der KK angerufen und gesagt, dass das Gutachten mir nicht vollständig geschickt wurde. Es wurde mir gesagt, dass die KK nicht alle Informationen vom MDK bekommt.
Verfasst: 17.11.2011, 19:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.11.2011, 21:16
von Reinca
Irgendwie habe ich das Vertrauen in meine KK verloren. Die haben bisher nur Fehler (wie auch immer man das nennen mag) gemacht und wollten das KG einstellen. Erst haben sie nicht meinen erlernten Beruf berücksichtigt, in dem ich zuletzt tätig war und wollten mich ans AA abschieben, dann wollten sie mir nicht die gesetzliche Frist zum Antragstellen zur beruflichen Reha geben. Ich war bisher nur mit Widersprüche schreiben beschäftigt.
Wie meinst Du das mit Ansatzpunkt?
Ich soll einen Antrag auf berufliche Reha stellen. Der MDK-Arzt hatte eigentlich zu mir gesagt, eine Umschulung kommt für mich nicht in Frage.
Außerdem hatten ich über das Gutachten mit meinem Arzt gesprochen, dabei stellte ich fest, dass da eine Antwort von mir drin steht, danach ich gar nicht gefragt wurde. Deshalb möchte das vollständige Gutachten haben.
Oder kann man dagegen sowieso nichts machen?
Verfasst: 17.11.2011, 21:30
von BEK-Frust
hallo Reinca,
ich habe folgende Erfahrung gemacht. MDK erstellt ein Gutachten welches mir von meinem HA ausgehändigt wurde. Der musste über das Schriftstück nur lachen. Gutachten ca. 9 Seiten und auf jeder Seite waren bis auf einige wenige Ausnahmen fehlerhafte angaben.
Bin dann in eine Reha auch auf anraten des MDK. Der Arzt lernte mich kennen und fragte mich dann wer den so einen Mist von Gutachten verfasst hat. Zudem bin ich wegen dem Gutachten auch noch in eine Klinik gekommen welche sich so gut wie gar nicht mit meinem Krankheitsbild auskannten. Der Arzt gab sich aber große Mühe.
Wurde dann krank aus der Reha entlassen und 2 Wochen später fing meine Kasse wieder mit dem MDK an. Habe denen dann den vollständigen Bericht der Klinik und das Gutachten vom MDK geschickt und geschrieben das sie sich beide mal sorgfältig durchlesen sollen.
Im Bericht der Klinik stand total das Gegenteil von dem was der MDK geschrieben hat.
Zum MDK musste ich danach nicht mehr.
Gruß
BEK-Frust