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Mein Fall: 22Jahre, Fam.vers, Student

Verfasst: 09.11.2011, 15:34
von yavuzffm
Hallo Forum ich wollte mal was nachfragen wie es bei mir aussieht. Ich bin normalerweise über meine Mutter familienversichert, habe nebenbei gejobbt, bin seit dem 8. Juli als Werkstudent bei einer Firma am jobben.

So sieht bis jetzt mein Verdienst aus:
Juli 316€
August 819€
September 416
Oktober 416

und vorraussichtlich werde ich im Nov. 480€ und im Dez. 480€

Edit: arbeite unter 20Stunden/Woche

Im gesamten werde ich also 2927€ in diesem Jahr verdienen, nun hat sich die Krankenkasse gemeldet und meinte, dass sie ab dem 8.7 mich abgemeldet hat und ich den Studententarif von 76Euro bezahlen soll.

Ohne zu wissen Wieviel ich verdiene können die das doch garnicht annehmen, oder?
Wieviel darf man maximal verdienen, im Bescheid steht 441,xxx Euro monatlich bei unbefristetem Arbeitsverhältnis. Ist das richtig?
Sollte ich meine Verdienstnachweise schicken?

Verfasst: 09.11.2011, 17:32
von amerin
Schau mal hier: ruv-bkk.de/index.php?entryid=46 vl. hilfts dir.

Verfasst: 10.11.2011, 02:00
von yavuzffm
das formular hilft mir eigentlich nicht weiter, da ich bei der bkk essanelle bin. oder wäre es möglich dieses formular ausgefüllt zu der bkk zu schicken?

Verfasst: 22.11.2011, 01:03
von yavuzffm
Kann mir denn keiner helfen?

Lohnkorrigierung:
Juli 316€
August 819€
September 416€
Oktober 416€
November 420€
Dezember 420€

Im ganzem Jahr würde ich also 2807Euro verdienen.
Bzw von Juli - Dez.

Wie wird das denn nun gehändelt?
Gehaltsdurchschnitt würde bei (2807€/6Monate) 467,83€ liegen

Wenn ich nun die 920€ (1000€ 2011?) abziehe wären es 1887€, Gehaltsdurchschnitt würde dann bei 314,50€ liegen.

Wie berechnet die KK das denn nun?

Verfasst: 22.11.2011, 08:27
von CiceroOWL
Es wird die durschnittslohnsumme genommen, also 480,- € - 76,66 € = 403,34 €, das liegt denn über 365 € somit Pflicht als Student.

Verfasst: 22.11.2011, 20:17
von yavuzffm
woher kommen in deiner Rechnung denn die 480?

Verfasst: 23.11.2011, 19:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

soweit ich mich erinnere, darf das Gesamteinkommen in der Familienversicherung nicht regelmäßig (beim MInijob) über 400 € liegen. Regelmäßig wird so definiert, dass es nicht mehr als an 2 Monaten über der Grenze liegen darf. Insofern wärest Du ab 1.10. in der KVdS zu versichern. Zu dividieren gibt es meines Erachtens keine Möglichkeit. Kann aber sein, dass sich da mal was geändert hat.

LG, Fee