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Sonderprobleme bei Hartz-IV : GKV-Mitgliedschaft

Verfasst: 09.11.2011, 12:47
von Helmes63
Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... mal angenommen ein Nichtleistungsempfänger (Arbeitssuchender) erfüllt irgendwann durch Aufbrauchen der Sparreserven die Schonvermögenskriterien von HARTZ-IV und hat vorher sich nicht freiwillig in einer GKV versichert.

a) ist er dann dennoch verpflichtet die zwischenzeitlich entstandene Nachentrichtung von Beiträgen durchzuführen ?!

b) wenn ja : wie handhabt der Krankenkassenträger es wenn durch Konsumierung des Sparvermögens der Versicherungsnehmer nicht
mehr in der Lage ist die aufgelaufene Summe von Nachversicherungsbeiträgen zu entrichten ?! - Das ist nämlich ein
begleiteffekt bei einer Nichtversicherung

c) handelt es sich bei einer Nichtversicherung in einer Krankenkasse
um einen strafrechtlich relevanten Sachtatbestand ?!

Verfasst: 09.11.2011, 13:01
von CiceroOWL
vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837

Hier wurde das Thema schon durchgekaut. Ein Straftatbestand liegt da nicht vor.

Gegendarstellung

Verfasst: 09.11.2011, 15:34
von Helmes63
Ich denke dass die Nachversicherung als Selbständiger etwas anders
abläuft als die bei Szialversicherungspflichtigen. Um es konkret zu
sagen: ist es nicht so, dass bei einem PKV-Mitglied (freiwillig versichert)
es eine Pauschalierung in der Beitragsfestsetzung gibt und bei einem
GKV-Mitglied alle Einkunfsarten als Berechnungsgrundlage zwingend
hinzugezogen werden müssen ?!

Verfasst: 09.11.2011, 18:44
von CiceroOWL
PKV oder freiwillig bei der GKV versichert?