Sonderprobleme bei Hartz-IV : GKV-Mitgliedschaft
Verfasst: 09.11.2011, 12:47
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
... mal angenommen ein Nichtleistungsempfänger (Arbeitssuchender) erfüllt irgendwann durch Aufbrauchen der Sparreserven die Schonvermögenskriterien von HARTZ-IV und hat vorher sich nicht freiwillig in einer GKV versichert.
a) ist er dann dennoch verpflichtet die zwischenzeitlich entstandene Nachentrichtung von Beiträgen durchzuführen ?!
b) wenn ja : wie handhabt der Krankenkassenträger es wenn durch Konsumierung des Sparvermögens der Versicherungsnehmer nicht
mehr in der Lage ist die aufgelaufene Summe von Nachversicherungsbeiträgen zu entrichten ?! - Das ist nämlich ein
begleiteffekt bei einer Nichtversicherung
c) handelt es sich bei einer Nichtversicherung in einer Krankenkasse
um einen strafrechtlich relevanten Sachtatbestand ?!
... mal angenommen ein Nichtleistungsempfänger (Arbeitssuchender) erfüllt irgendwann durch Aufbrauchen der Sparreserven die Schonvermögenskriterien von HARTZ-IV und hat vorher sich nicht freiwillig in einer GKV versichert.
a) ist er dann dennoch verpflichtet die zwischenzeitlich entstandene Nachentrichtung von Beiträgen durchzuführen ?!
b) wenn ja : wie handhabt der Krankenkassenträger es wenn durch Konsumierung des Sparvermögens der Versicherungsnehmer nicht
mehr in der Lage ist die aufgelaufene Summe von Nachversicherungsbeiträgen zu entrichten ?! - Das ist nämlich ein
begleiteffekt bei einer Nichtversicherung
c) handelt es sich bei einer Nichtversicherung in einer Krankenkasse
um einen strafrechtlich relevanten Sachtatbestand ?!