Seite 1 von 1
Kinderreha dürfen beide eltern mit zur begleitung?
Verfasst: 03.11.2011, 20:25
von adelanta
bitte helft mir;
meine tochter muss wegen ihrer erkrakung zur kinderreha in eine fachklinik. es geht hier nicht um eine mutter kind kur.
da sie erst sechs ist kann ich als begleitung mit. wir nehmen meinen mann als begleitung auch mit, müssen für meinen mann seperat bezahlen.
wie ist das, ich kann meine tochter nicht allein begleiten, ich war vor kurzem in therapie wegen panikattacken. ich habe angst das sie wiederkommen und fühle mich sicherer wenn mein mann mitkommt. denn es besteht die gefahr dass es zum abbruch der maßnahme kommt, wenn ich da einknicke. wenn nur mein mann sie begleitet, leidet sie psychisch unter der trennung zu mir.....wenn ich der krankenkasse das darlege, würden die dann die kosten für beide eltern als begleitung tragen? bitte helft mir
Verfasst: 03.11.2011, 21:09
von Czauderna
Hallo,
was soll man da antworten - "ja" - das wäre falsch und antwortet man mit "nein", könnte das auch falsch sein. Ich bin kein Mediziner und kann deshalb nicht beurteilen, ob es für die Gesundheit des Kindes förderlich ist, wenn während dieser
Maßnahme, bei der es bestimmt eine große Anzahl anderer Kinder gibt, vielleicht sogar ohne Begleitung, wo es ein auf die Kinder abgestimmtes Tagesprogramm gibt,
ob es da wirklich gut ist wenn nicht nur die Mutter, sondern auch noch der Vater
allgegenwärtig sind. Auf der anderen Seite ist es natürlich wieder gut, wenn
das Kind zumindest die Mutter in der Nähe weiß - da hilft in vielen Fällen auch überden ungewohnten Tagesablauf hinweg. In früheren Zeiten (die Älteren werden sich noch erinnern, da wurden die Kinder per Sammeltransport, natürlich mit Begleitung, in die Kurheime geschickt und das nicht für drei Wochen sondern gleich für sechs Wochen, das ist Gott sei dank heute nicht mehr so.
Aber, dass Vater und Mutter zu Lasten des Kostenträgers mit aufgenommen werden, das glaube ich kaum, dass da die Kasse bzw. der Medizinische Dienst mitmachen werden, zumal die Begründung, dass die Mutter selbst krank ist, da
auch nicht hilfreich ist.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.11.2011, 20:01
von GKV-Noob
Meine Frage wäre erstmal wieso als Begleitperson in diesem Fall nicht nur der Vater mitfährt? Dann kannst du deine Therapie weiter machen? oder dergleichen?
Verfasst: 04.11.2011, 22:48
von CiceroOWL
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132043943646559023&sessionID=8554878385475310&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=2906131&highlighting=on&hlt=#hlt_ank
Grundsätzlich kann nur eine Begleitperson genehmigt werden, im Zweifelsfall müßte eine zweite Rehamaßnahme über den RV Träger gestartet werden oder als Kur in einem anerkannten Kurort.
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132043965170144895&sessionID=8554878385475310&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=159596&highlighting=on&hlt=#gld1.
Verfasst: 05.11.2011, 08:41
von Krankenkassenfee
Hallo,
ganz sicher wird bei solchen Diagnosen keine zweite Begleitperson bezahlt. Es kann ja der Vater mitfahren. Oder die Kur wird verschoben, bis es Dir wieder besser geht.
Dass beide mitfahren kenne ich nur bei schwersten Erkrankungen von Kindern wie Krebs usw.
LG, Fee
Verfasst: 05.11.2011, 11:58
von röschen
Manchmal sind die Eltern dabei sogar kontraproduktiv.
Es gab ja schon Fälle, bei denen sich die Erkrankung eines Kindes während einer Kur an der Nordsee so stark besserte, dass die ganze Familie deswegen in den Norden umzog. Und plötzlich war das Kind wieder so krank wie zuvor...