Hallo,
ich frage hier mal für einen Bekannten.
Dieser ist schon ne ganze Weile wegen Bandscheiben und Abszessen krank geschrieben. Alle Rehaversuche haben nix gebracht. Derzeit bekommt er medizinische Trainingstherapie. Im Moment kann er keine 10 Minuten sitzen und keine Nacht durchschlafen wegen der Schmerzen.
Im Oktober wurde er nun ausgesteuert. Eine Rückkehr zu seinem derzeitigen Arbeitgeber ist nicht möglich. Er könnte die Strecke gar nicht fahren.
Das Arbeitsamt verweigert ihm das Arbeitslosengeld. Nun ist er seit mehr als 3 Wochen ohne finanzielle Mittel.
Was kann/muss er jetzt tun?
lg laemmchen
was nach der Aussteuerung tun
Moderator: Czauderna
Re: was nach der Aussteuerung tun
Mit welcher Begründung verweigert die Arbeitsagentur das ALG ? M.E. besteht Anspruch gemäß § 125 SGB III.laemmchen hat geschrieben:Im Oktober wurde er nun ausgesteuert. ...Das Arbeitsamt verweigert ihm das Arbeitslosengeld.
MfG
ratte1
Also das hat wohl folgenden Grund. In der Reha wurde er als bedingt arbeitsfähig entlassen. Das Arbeitsamt ist jetzt wohl der Meinung er solle zu seinem Arbeitgeber zurück gehen und wenigstens Teilzeit arbeiten (Wiedereingliederung). Da er aber keine 10 Minuten sitzen kann und seine Arbeitsstelle 45 Minuten Fahrzeit weg ist kann er das nicht.
Also irgendwas ist da wohl schief gelaufen bei ihm und einer verweist ihn zum nächsten.
Also irgendwas ist da wohl schief gelaufen bei ihm und einer verweist ihn zum nächsten.
Hallo,
wenn vorwiegend die (sitzende) Fahrt von und zur Arbeit das Problem ist, muss m.E. die Fahrt halt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen (dort kann man schließlich stehen) oder während der Arbeitswoche eine nähere Unterkunft gesucht werden.
Ich kann da keine Hin- und Herverweisung erkennen.
MfG
ratte1
wenn vorwiegend die (sitzende) Fahrt von und zur Arbeit das Problem ist, muss m.E. die Fahrt halt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen (dort kann man schließlich stehen) oder während der Arbeitswoche eine nähere Unterkunft gesucht werden.
Ich kann da keine Hin- und Herverweisung erkennen.
MfG
ratte1