Krankengeld nach Hochzeit?
Verfasst: 03.11.2011, 10:47
Hallo,
also ich bin zur Zeit AU wegen einem Knorpelschaden, der operiert wurde. Ich habe einen Antrag auf Krankengeld bei der AOK gestellt, dieser wurde erst abgelehnt, nachdem ich dann im Internet recherchiert habe und einige Urteile gefunden habe (wurde in der Probezeit während der AU vom Arbeitgeber gekündigt) und mich bei einer anderen Krankenkasse schlau gemacht habe, habe ich der netten Sachbearbeiterin bei der AOK eine ne Email geschrieben und darin geäußert, dass ich dagegen widerspruch einlege und sie jetzt nochmal zeit hat den anspruch zu prüfen. Zwei Tage später dann wurde ich angerufen und bekomme nun Krankengeld.
Jetzt heirate ich aber am 11.11 und war ja bisher selbst Krankenversichert... Wie läuft es denn jetzt weiter? Muss ich dann in die Krankenversicherung meines Mannes wechseln und somit habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld oder muss ich seiner KV erst beitreten wenn ich wieder gesund bin und dann zahlt die AOK solange?
In einer Familienversicherung hat man ja keinen Anspruch mehr auf KG.
Ist eine KG Zahlung nur befristet und man muss dann nach ein paar Monaten wieder einen neuen Antrag stellen?
LG
also ich bin zur Zeit AU wegen einem Knorpelschaden, der operiert wurde. Ich habe einen Antrag auf Krankengeld bei der AOK gestellt, dieser wurde erst abgelehnt, nachdem ich dann im Internet recherchiert habe und einige Urteile gefunden habe (wurde in der Probezeit während der AU vom Arbeitgeber gekündigt) und mich bei einer anderen Krankenkasse schlau gemacht habe, habe ich der netten Sachbearbeiterin bei der AOK eine ne Email geschrieben und darin geäußert, dass ich dagegen widerspruch einlege und sie jetzt nochmal zeit hat den anspruch zu prüfen. Zwei Tage später dann wurde ich angerufen und bekomme nun Krankengeld.
Jetzt heirate ich aber am 11.11 und war ja bisher selbst Krankenversichert... Wie läuft es denn jetzt weiter? Muss ich dann in die Krankenversicherung meines Mannes wechseln und somit habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld oder muss ich seiner KV erst beitreten wenn ich wieder gesund bin und dann zahlt die AOK solange?
In einer Familienversicherung hat man ja keinen Anspruch mehr auf KG.
Ist eine KG Zahlung nur befristet und man muss dann nach ein paar Monaten wieder einen neuen Antrag stellen?
LG