Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge
Verfasst: 03.11.2011, 09:51
Entwurf des 4. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem Entwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ zugestimmt und ihn in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die wesentlichen Änderungen sollen am 01.01.2012 in Kraft treten.
Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verfahren effektiver zu gestalten. Dazu sind Änderungen und Anpassungen vieler Regelungen und die Klärung von Einzelfragen in der Sozialversicherung vorgesehen.
Nachfolgend ergibt sich für Teilnehmer an dualen Studiengängen eine wichtige Änderung:
Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll zukünftig einheitlich geregelt werden. Für die gesamte Dauer des Studiums soll Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als Beschäftigte bestehen. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden.
Die neuen Regelungen sind voraussichtlich ab dem 01.01.2012 anzuwenden, also nicht zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012. Ab diesem Zeitpunkt sind alle praxisorientierten dualen Studiengänge wieder versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Dieses Vorhaben wird durch alle Beteiligten befürwortet (Schulen, Spitzenverband GKV). Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt lediglich ein Entwurf vor.
Ich persönlich fände diese Gesetzesänderung sehr gut und kann sie nur begrüßen, da ich selbst Nutznießer wäre!
Was haltet ihr von der zu geplanten Gesetzesänderung?
Hat bereits jemand genauere Infornmationen, ob es tatsächlich schon ab dem 01.01.2012 greifen könnte oder doch ein späterer Termin wahrscheinlicher ist!?
Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem Entwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ zugestimmt und ihn in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die wesentlichen Änderungen sollen am 01.01.2012 in Kraft treten.
Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verfahren effektiver zu gestalten. Dazu sind Änderungen und Anpassungen vieler Regelungen und die Klärung von Einzelfragen in der Sozialversicherung vorgesehen.
Nachfolgend ergibt sich für Teilnehmer an dualen Studiengängen eine wichtige Änderung:
Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll zukünftig einheitlich geregelt werden. Für die gesamte Dauer des Studiums soll Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als Beschäftigte bestehen. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden.
Die neuen Regelungen sind voraussichtlich ab dem 01.01.2012 anzuwenden, also nicht zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012. Ab diesem Zeitpunkt sind alle praxisorientierten dualen Studiengänge wieder versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Dieses Vorhaben wird durch alle Beteiligten befürwortet (Schulen, Spitzenverband GKV). Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt lediglich ein Entwurf vor.
Ich persönlich fände diese Gesetzesänderung sehr gut und kann sie nur begrüßen, da ich selbst Nutznießer wäre!
Was haltet ihr von der zu geplanten Gesetzesänderung?
Hat bereits jemand genauere Infornmationen, ob es tatsächlich schon ab dem 01.01.2012 greifen könnte oder doch ein späterer Termin wahrscheinlicher ist!?