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Vollmachterteilung durch Oma

Verfasst: 01.11.2011, 10:34
von Dr.schlade
Hallo.

Meine über achtzigjährige Oma hat Probleme mit ihrer Krankenkasse. Sie hat mich als Enkel gefragt, ob ich ihr nicht helfen kann.

Um gegenüber der Krankenkasse schalten und walten zu können, hat mir meine Oma eine schriftlich Vollmacht erteilt, welche mir das Recht einräumt, in ihrem Namen Schriftverkehr etc. zu führen.

NUn stellt sich die Krankenkasse quer und behauptet, dass eine Vollmacht nur für Betreuer, Rechtsanwälte ect. ausgestellt werden darf, meine Vollmacht wird nicht anerkannt.

Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift, die die Erteilung von Vollmachten in der Krankenversicherung regelt?

Schon mal Danke für die Hilfe.

Verfasst: 01.11.2011, 11:22
von Bully
Hallo,

schau mal hier,

bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren/broschueren_anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular_November_2009.pdf?__blob=publicationFile

Gruß Bully

Verfasst: 01.11.2011, 11:25
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 01.11.2011, 11:48
von Dr.schlade
das hört sich doch schon mal gut an....

Dann bin ich also Angehöriger als Verwandter in gerader Linie, oder?

Vielen Dank.

Verfasst: 01.11.2011, 12:01
von Bully
Dr.schlade hat geschrieben:das hört sich doch schon mal gut an....

Dann bin ich also Angehöriger als Verwandter in gerader Linie, oder?

Vielen Dank.
Hallo,

Ja,

Verwandte in gerader Linie
§ 1589 Satz 1 BGB
Großeltern / Eltern / Kinder / Enkel.

Gruß Bully