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MDK und Depression
Verfasst: 01.11.2011, 09:38
von Luck13
Hallo erstmal, ich bin neu hier und war bisher nur Leser und habe mich nun doch mal angemeldet.
Ich würde gerne mal wissen, ob ich das hinnehmen muss, dass ich beim MDK von einem orthopädischen Arzt begutachtet und wieder –Arbeitsfähig- geschrieben werde, obwohl mein Arzt ( FA für Psychologie ) mich wegen F 33.1 AU schreibt??
Lohnt es sich in Wiederspruch zu gehen, oder ist dieses Vorgehen des MDK rechtlich in Ordnung??
Ich bedanke mich erstmal und hoffe, dass mir einer helfen kann!!
MfG Luck13
Verfasst: 01.11.2011, 10:12
von Krankenkassenfee
Hallo,
Arzt ist erst einmal nur Arzt. Und ja, jeder Arzt kann eine Begutachtung vornehmen, unabhängig von der Fachrichtung. Es ist aber etwas ungewöhnlich, da ich es aus der Praxis so kenne, dass unsere Versicherten in die Nachbarstadt reisen müssen, weil nur der MDK einen Facharzt für F-Diagnosen hat.
Andererseits, ich kenne so viele Allgemeinmediziner, die jahrelang Depressionen behandeln und gar nicht auf die Idee kämen diese zu einem Facharzt zu überweisen.
Einen Widerspruch kannst Du (und Dein Arzt oder nur Du mit ärztlichem Attest) immer einlegen. Allerdings sollte dieser sich sachlich und an Fakten orientieren und nicht Mutmaßungen anstellen. Das erhöht die Chancen nicht.
Wenn also Dein Facharzt Dich für weiter arbeitsunfähig hält, dann kann er das ja zu Papier bringen. In der Regel erhält er eine Kopie des Gutachtens und kann die Aussagen des Gutachters ja (vielleicht) entkräften.
Krank sein (Depressionen) und arbeitsunfähig sein, ist nicht das gleiche. Viele Menschen haben Depressionen, werden behandelt, gehen zur Therapie und können trotzdem dabei arbeiten. Deshalb sollte dargestellt werden, warum das bei Dir nicht geht.
LG, Fee
Verfasst: 01.11.2011, 11:47
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 20.11.2011, 16:53
von Holly-D
Lass Dir das nicht gefallen. Arzt ist nicht gleich Arzt.
Bei mir hat auch eine Zahnärztin vom MDK meinen Allergietest begutachtet und damit nicht nur fehlerhafte Aussagen getroffen sondern auch Rufschädigung gegen meinen Arzt. Das wird ein böses Nachspiel für Sie haben.
Lass es mit dem MDK schicke sämtliche Gutachten zum Sozialgericht.
Verfasst: 20.11.2011, 16:58
von GerneKrankenVersichert
Holly-D hat geschrieben:
Lass es mit dem MDK schicke sämtliche Gutachten zum Sozialgericht.
Ja klar
. Fee hat den Weg genau beschrieben. Alles andere führt nur zu Verzögerungen und bringt den Fragesteller nicht weiter. Außerdem wird das Sozialgericht mit Vorgängen belastet, für die es überhaupt nicht zuständig ist. Die Zeit fehlt dann für diejenigen Fälle, bei denen schnell entschieden werden sollte.
Verfasst: 20.11.2011, 20:07
von Holly-D
Was bringts wenn es monate lang Wechselschreiben zwischen MDK und Patienten gibt ? Nix, also vor Gericht und die Sache hat sich.
Außerdem entscheidet das Gericht ob es ein Eilverfahren gibt oder nicht.
Verfasst: 20.11.2011, 20:24
von GerneKrankenVersichert
Naja, gegen ein festzementiertes Feindbild ist kein Kraut gewachsen
.