bin ich verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?
Moderator: Czauderna
bin ich verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?
Habe heute ein Brief bekommen von der Krankenkasse mit dem Inhalt das ich dort anrufen soll?
Ich bin im Krankengeldbezug und mir ist klar das die Kosten sparen wollen. Mir macht das aber Druck und mich macht das noch kränker, da ich derzeit nicht Erwerbsfähig bin. Dies wurde auch vom MDK bestätigt. Bin ich verpflichtet meine Krankenkasse anzurufen?
Ich erfülle doch auch meine Mitwirkungspflichten wenn ich dort hin schreibe und darum bitte mit mir schriftlich zu kommunizieren oder?
Ich bin im Krankengeldbezug und mir ist klar das die Kosten sparen wollen. Mir macht das aber Druck und mich macht das noch kränker, da ich derzeit nicht Erwerbsfähig bin. Dies wurde auch vom MDK bestätigt. Bin ich verpflichtet meine Krankenkasse anzurufen?
Ich erfülle doch auch meine Mitwirkungspflichten wenn ich dort hin schreibe und darum bitte mit mir schriftlich zu kommunizieren oder?
Hallo,
natürlich bist du nicht verpflichtet mit der Kasse zu telefonieren.
Du meinst allerdings zu wissen, um was es geht und glaubst, wenn du nicht mit der Kasse telefonierst, dann lassen die dich in Ruhe ??.
Wenn du Foren wie dies hier aufmerksam studierst , eine etwas naive Einstellung.
Du rufst nicht an - okay - dann geht es auch ohne dich - dann direkt zum MDK
und wenn es dann für dic h schlecht läuft ist es aus mit dem Krankengeldbezug.
Erst dann hast du den wirklichen Ärger.
Mein Rat - ruf an, oder (wenn möglich, sogar noch besser) geh hin und hört dir an was überhaupt anliegt - ist es das, was du vermutet hattest, dann kannst du immer noch das Gespräch höflich, aber bestimmt abbrechen und auf den schriftlichen
Weg verweisen. Führst du ein gutes Gespräch mit der Kasse, dann empfehle ich dir. das genau so zu händeln wie es manche Kassen (in meinen Augen, vollkommen korrekt) tun, bestätige schriftlich (Ergebniszusammenfassung) der Kasse das Gespräch. Damit bist du, wenn die Kasse, für die negativ, weiteres
veranlassen sollte.
Gruss
Czauderna
PS: Es ehr mich zwar ungemein hier zitiert zu werden und sogar als "namhafter" Kassenmitarbeiter bezeichnet zu werden, aber man sollte auch hier
nichts aus dem Zusammenhang reißen - aber das Zitat passt schon grundsätzlich im Umgang mit "Behörden".
natürlich bist du nicht verpflichtet mit der Kasse zu telefonieren.
Du meinst allerdings zu wissen, um was es geht und glaubst, wenn du nicht mit der Kasse telefonierst, dann lassen die dich in Ruhe ??.
Wenn du Foren wie dies hier aufmerksam studierst , eine etwas naive Einstellung.
Du rufst nicht an - okay - dann geht es auch ohne dich - dann direkt zum MDK
und wenn es dann für dic h schlecht läuft ist es aus mit dem Krankengeldbezug.
Erst dann hast du den wirklichen Ärger.
Mein Rat - ruf an, oder (wenn möglich, sogar noch besser) geh hin und hört dir an was überhaupt anliegt - ist es das, was du vermutet hattest, dann kannst du immer noch das Gespräch höflich, aber bestimmt abbrechen und auf den schriftlichen
Weg verweisen. Führst du ein gutes Gespräch mit der Kasse, dann empfehle ich dir. das genau so zu händeln wie es manche Kassen (in meinen Augen, vollkommen korrekt) tun, bestätige schriftlich (Ergebniszusammenfassung) der Kasse das Gespräch. Damit bist du, wenn die Kasse, für die negativ, weiteres
veranlassen sollte.
Gruss
Czauderna
PS: Es ehr mich zwar ungemein hier zitiert zu werden und sogar als "namhafter" Kassenmitarbeiter bezeichnet zu werden, aber man sollte auch hier
nichts aus dem Zusammenhang reißen - aber das Zitat passt schon grundsätzlich im Umgang mit "Behörden".
aw
beim MDK war ich erst vor 14 Tagen. Ergebnis: AU bestätigt. Meine Behandlung beginnt erst Anfang November. Wenn die Krankenkasse von mir möchte das Anträge gestellt werden oder sonstiges in Richtung Reha können sie mir das auch schriftlich mitteilen. Ich erwarte nicht in Ruhe gelassen zu werden. Mag aber schriftliches aus Rechtlichen Gründen in den Händen halten und mich zudem am Telefon nicht beleidigen lassen oder mündlich mir Druck machen lassen. Gesundheitlich belastet mich das noch mehr und das ist nicht gerade förderlich für die Genesung. Schriftlich kann ich sachlich antworten und meiner Mitwirkungspflicht nachkommen. Dagegen habe ich gar nichts. Zumal auch SB einer Behörde schriflich meistens sachlich bleiben und ich mich damit geschützt fühle. Anderenfalls kann man dagegen rechtlich vorgehen. Mündlich lässt sich aber nichts beweisen und damit habe ich ein Problem. Gesundheitliche Verschlechterung vorprogramiert.