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Frage Blockfrist Krankengeld
Verfasst: 29.10.2011, 13:09
von Drosetux
Guten Tag,
ich habe zu meiner Frage nichts über Suchfunktion weder hier noch sonstwo gefunden. Ich bin neulich ausgesteuert worden, meine Krankheitsfehlzeiten sind nicht am Stück, sondern über Jahre akkumuliert worden. Meine Blockfrist, die zur Aussteurung geführt hat, begann laut Krankenkasse am 01.04.09, eine neue Rahmenfrist würde am 01.04.12 beginnen.
Man liest doch häufig, dass die Blockfrist für gewöhnlich bei der ersten Krankmeldung diesbez. beginnt, das wäre bei mir 2004 gewesen, eigentlich müsste doch dann die erste Rahmenfrist für diese Krankheit dann 2004 begeonnen haben, denn 2004 hatte ich auch schon mal deswegen Krankengeld bezogen, 2005 war ich nicht krank, 2006 und 2007 zwar einige Wochen krank, aber Lohnfortzahlung durch den AG, 2008 dann über Monate krank und auch Krankengeld bezogen.
2009 bis 2011 auch über Monate krank, allerdings hier hat das Problem zugeschlagen, dass noch andere Krankheiten dazukamen, die dann ja dummerweise mit der " Hauptkrankheit " dann ja zusammengerechnet werden. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass meine Krankenkasse korrekt die Angelegenheit abgewickelt hat, dennoch wollte ich mal in der Runde nachfragen, da ich jetzt noch einen Einspruch einlegen kann.
Vielen Dank
Drosetux
Verfasst: 30.10.2011, 08:56
von Krankenkassenfee
Hallo,
Blcockfristen .. nun ja, da rechnet der ein oder andere schon mal kreativ.
Du schreibst, dass Du augesteuert worden bist. Dazu hast Du einen Bescheid vorher erhalten. Der enthält normalerweise einen Rechtsbehelf. Sprich einen Zusatz, der sagt, dass Du binnen eines Monats dagegen Widerspruch einlegen kannst. Wenn der Monat um ist, ist der Drops gelutscht.
LG, Fee
Verfasst: 30.10.2011, 09:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.10.2011, 12:07
von Czauderna
Hallo,
vor allem eines nicht vergessen - Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die mit Arbeitsentgelt (Lohnfortzahlung) belegt sind, werden auch angerechnet, wenn die Diagnose passt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.10.2011, 20:41
von Drosetux
@ Krankenkassenfee
von der Monatsfrist ist jetzt die Hälfte rum, nach dem Nick zu urteilen, scheinst Du ja bei einer Krankenkasse genaueren Einblick zu haben.
Ich dachte, dass vielleicht einfach innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als diese 78 Wochen zu zahlen sind, dabei kann die Krankenkasse bei der Setzung der Blockfrist kreativ sein oder muss die Blockfrist mit Beginn der Krankheit beginnen, das wäre hier die Frage, wenn ja, dann müsste ja bei mir 2004 die blockfrsti zum ersten Mal begonnen haben bis 2007 und dann 2007 bis 2010 die nächste.Dann wären eben diese 78 Wochen nicht erreicht und Dann könnte die Krankenkasse eben nicht einfach damit am 01.04.09 beginnen. Der Beginn der Rahmenfrist ist eben in meinem Fall entscheident, um auf diese 78 Wochen zu kommen.
Ich denke, dass ich die Woche einfach mal den Widerspruch einreiche, habe ich da etwas zu verlieren?
Leider habe ich keinen Rechtsschutz
Gruss Drosetux
Blockfrist
Verfasst: 31.10.2011, 20:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.10.2011, 21:52
von CiceroOWL
finkenbusch.de/?p=1038
Verfasst: 01.11.2011, 10:17
von Krankenkassenfee
Hallo,
etwas wirr die gestückelten Links
Lege erst mal Widerspruch ein, um die Frist zu wahren. Gleichzeitig bittest Du um Zusendung von Ausdrucken aus Deinem AU-Verzeichnis. Da sind alle AUs gespeichert und Du kannst sehen, auf was Du mal krank geschrieben warst.
Bist Du schon immer bei der Kasse versichert? Ansonsten solltest Du auch Auskünfte über die Vorkasse einholen, denn man nimmt diese Zeiten beim Kassenwechsel fü die Anrechnung mit.
Bitte beachte: Es zählen die Krankheiten, die zusammenhängen. Wenn Du z.B. Depressionen hast, und vorher schon mal streßbedingte Magenbeschwerden usw. kann das auch zusammengerechnet werden.
Bedenke bitte, dass Dein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung haben wird. Also ist eine parallele Meldung beim Arbeitsamt unverzichtbar.
LG, Fee
Verfasst: 01.11.2011, 10:49
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2011, 11:19
von Drosetux
Danke für die viele interessante Info, mein Arzt meinte heute auch, dass die erste Blockfrist mit der ersten Krankschreibung diesbez. beginnen muss, nach Prüfung der Unterlagen bei mir war dies bereits 2001 der Fall.
Einen Einspruch hat auch er mir empfohlen.
Bei der Krankenkasse bin ich seit 1999, davor über die Jahrzehnte noch in 2 anderen Krankenkassen gewesen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ich vor 2001 nicht deswegen krankgeschrieben worden bin.
Vor `99 war ich zudem auch bei anderen Ärzten.
Gruss Drosetux
Verfasst: 01.11.2011, 18:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.11.2011, 20:12
von Krankenkassenfee
Hallo,
vielleicht knickt die Kasse nach dem Widerspruch ja auch ein. Nicht alle schummeln absichtlich oder lassen es auf Gerichtsverfahren ankommen.
Als erhab erst mal Widerspruch und warte ab, was pasiert.
LG, Fee
Verfasst: 08.11.2011, 21:54
von Drosetux
Guten Tag,
ich wurde ja damals zum 20.09.11 " rückwirkend " von der KK am 13.10.11 mitgeteilt ausgesteuert.
Nachdem ich Anfang Nov den Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich heute ein Schreiben, dass aus " Servicegründen" das Krankengeld bis zum 13.10.11 gezahlt wird
Zitat
" Wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 13.10.11 mitgeteilt haben, endet Ihr Anspruch auf Krankengeld am 20.09.11. Aus Servicegründen gewähren wir Ihnen das Krankengeld bis zum 13.10.11 ( Einzelfallentscheidung ) "
Zitat Ende
Jetzt meine Frage,
ich denke mal, dass ich da erneut einen Widerspruch einlegen sollte,
denn wenn ich mich nicht mehr melde, bedeutet das ja wohl, dass ich damit einverstanden bin, dass das Krankengeld " offiziell " am 20.09.11 endet?
Anträge mit Amtsärztlichen Untersuchungen beim Arbeitsamt laufen, aber das ist ja ein anderes Thema.
Ich habe ja wieder einen Monat für den Widerspruch Zeit, vielleicht kommt ja noch eine gesonderte Stellungnahme bez. meinem Widerspruch, aber irgendein Buchgefühl sagt mir, dass das ein " Abspeissversuch " der KK ist.
Wie sieht hier das Forum das ?
Verfasst: 08.11.2011, 22:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.11.2011, 11:09
von Drosetux
Jedenfalls sind da auch ständig andere Sachbearbeiter für mich " zuständig" , alleine in den letzten Monaten 3 unterschiedliche Namen.
In meinem Widerspruch ging es ja nur um die Blockfristen, da meine Krankheit zum ersten Mal 2001 zur Krankschreibung führte, sollte eigentlich von 2001 bis 2004 die erste Frist, dann von 2004 bis 2007 und dann von 2007 bis 2010 eine Blockfrist verlaufen
Im Prinzip wäre meine Frage auch, ob ich das mit den Blockfristen so richtig verstanden habe, oder ob es da wie üblich noch zig weitere Ausnahmen, Regelungen dazu gibt.
Ansonsten warte ich mal noch 10 Tage ab, wenn sich nichts tut, verschicke ich mal noch einen Widerspruch,