Hallo an alle,
Ich bin nach den 3 ten schlaganfal seit 8 Monte arbeitsunfäig, und habe eine Kur bekommen und bin arbeitsunfäig entlasen - muß nach 3 -6 Monate ein neuen Antrag auf REHA stellen.Meine Krankenkasse- macht druck das ich nach einen Monat schon mein REHA antrag stelle und gleichzeitig ein rente Antrag.
Kann die krankenkasse das krankengeld streichen wen ich nicht jetz nur nach 3 monate den REHA antrag stelle und kein Renteantrag stelle ?
Krankenkasse setzt mich unter druck !!
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nun ja, der § 51 Abs.1 SGB V kann Dich nur innerhalb von 10 Wochen zwingen den Reha-Antrag zu stellen. Der Absatz 2 sieht eine vergleichsweise Stellung eine Rentenantrag vor, wenn Du das 65. Lebensjahr vollendet hast.
Ich vermute mal, dass bei Dir die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist (MDK-feststellung) und man Dich nun entsprechend zu einer Stellung eines Reha-Antrages formell auffordert. Einige Kassen sind dann ganz gewitzt und zeihen einen § aus den Mitwirkungspflichten raus und verkürzen die Frist. Meiner Meinung nach nicht ganz legitim.
Insofern würde ich an Deiner Stelle auf einem schriftlichen Bescheid der Kasse bestehen und das rechtlich mal prüfen lassen.
Kommen wir nun mal zu der anderen Seite der Medaille. Kranengeld ist eine kurzfristige und begrenzte Leistung,um arbeitsunfähigen Menschen Zeit der Genesung zu geben, damit sie wieder in den Job oder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Das ist eine Dauerleistung. Und wenn feststeht, dass der Weg für Dich in die Rente geht, dann handelt die Kasse im Sinne ihrer gesamten Solidargemeinschaft, wenn sie Dich - rechtlich korrekt - zu einer Rentenantragstellung oder auch Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag bringt. Hört kein Betroffener gerne, aber so ist das nun mal.
LG, Fee
nun ja, der § 51 Abs.1 SGB V kann Dich nur innerhalb von 10 Wochen zwingen den Reha-Antrag zu stellen. Der Absatz 2 sieht eine vergleichsweise Stellung eine Rentenantrag vor, wenn Du das 65. Lebensjahr vollendet hast.
Ich vermute mal, dass bei Dir die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist (MDK-feststellung) und man Dich nun entsprechend zu einer Stellung eines Reha-Antrages formell auffordert. Einige Kassen sind dann ganz gewitzt und zeihen einen § aus den Mitwirkungspflichten raus und verkürzen die Frist. Meiner Meinung nach nicht ganz legitim.
Insofern würde ich an Deiner Stelle auf einem schriftlichen Bescheid der Kasse bestehen und das rechtlich mal prüfen lassen.
Kommen wir nun mal zu der anderen Seite der Medaille. Kranengeld ist eine kurzfristige und begrenzte Leistung,um arbeitsunfähigen Menschen Zeit der Genesung zu geben, damit sie wieder in den Job oder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Das ist eine Dauerleistung. Und wenn feststeht, dass der Weg für Dich in die Rente geht, dann handelt die Kasse im Sinne ihrer gesamten Solidargemeinschaft, wenn sie Dich - rechtlich korrekt - zu einer Rentenantragstellung oder auch Umdeutung des Reha- in einen Rentenantrag bringt. Hört kein Betroffener gerne, aber so ist das nun mal.
LG, Fee