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Datenschutz bei Krankenkassen

Verfasst: 27.10.2011, 18:00
von karlmaier
Inwieweit dürfen Krankenkassen bei Ehepartnern Erhebungen machen wo der Partner versichert ist?
Das fällt doch unter Datenschutz? Das sie einen Einkommenssteuernachweis wegen der Verdiensthöhe bekommen ist ja noch verständlich aber wie sieht es mit weiteren Mitteilungen aus?

Verfasst: 27.10.2011, 22:10
von GKV-Noob
Aus den gegebenen Informationen kann ich vermuten, dass es darum geht, dass der eine in der GKV, der andere Ehepartner in der PKV ist.

Daher will die GKV den Einkommenssteuerbescheid, aus dem Grund der versicherungsrechtlichen Beurteilung des GKV-Versicherten... Mehr kann ich dem nicht entnehmen.

Worum geht es hier genau?

Verfasst: 28.10.2011, 07:05
von SaschaD
Es geht warscheinlich um den Anspruch von Kindern in der beitragsfreien Familienversicherung. Die Kasse muss wissen wo der Ehegatte versichert ist und ggf dessen Einkommen. Davon ist abhängig ob eine Familienversicherung eventuell ausgeschlossen ist.

Hier mal der entsprechende Auszug aus dem Gesetz:
§10 Absatz 3 SGB V
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer (gesetzlichen) Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Wenn der Ehegatte also bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden auch keine weiteren Informationen mehr benötigt.

Verfasst: 28.10.2011, 18:35
von GKV-Noob
Ja, das ist ja schon klar.

"aber wie sieht es mit weiteren Mitteilungen aus?"

--> was ist gemeint?