Krankengeld - Reha - Terminverschiebung - Mitwirkungspflicht
Verfasst: 25.10.2011, 16:05
Hallo,
ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankengeldbezug. Von meinem Psychologen wurde ein Reha Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und dieser wurde auch bewilligt.
Nun teilte mir die Klinik einen Aufnahmetermin in kurzer Zeit (10 Tage) mit.
Da ich mich in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung befinde (Knochenschwund, Kieferaufbau, Sinuslift etc.) - Kosten ca. 16.000 Euro Eigenbeteiligung - erzählte ich dem Zahnarzt von der bevorstehende Reha.
Der Zahnarzt teilte mit mit, dass ich aufgrund der Zahnbehandlung und Komplikationen vor Ort der Reha diese zur Zeit nicht antreten kann - er wolle mir ein Schreiben dazu senden.
Das Schreiben ist aber seit 3 Tagen nicht angekommen, der Zahnarzt ist im Urlaub bis 31.10.2011 (Reha Antritt wäre der 02.11.2011).
Nun teilte ich der Krankenkasse den Vorfall mit, schickte die privatzahnärztlichen Verträge mit und die Terminzettel und teilte mit, dass eine Reha nicht vor Januar 2011 angetreten werden kann.
Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.
Daraufhin erhielt ich eine E-mail von der Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:
"Ich warte die zahnärztliche Stellungnahme ab und werde mich dann mit unseren beratenden Ärzten über das weitere Vorgehen abstimmen."
Aus zeitnahen Absagegründen teilte ich dann mit:
"am 21.10.2011 hat mir mein Zahnarzt zugesichert, die zahnärztliche Stellungnahme gefertigt zu haben und diese bereits dort im Postausgang lag.
Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese am 22.10.2011 oder spätestens am 24.10.2011 hier bei mir eingehen wird.
Bis zum heutigen Tage ist leider kein Brief angekommen - die Zahnarztpraxis ist bis einschließlich 31.10.2011 wegen Urlaubs geschlossen.
Ich habe daher frühestens am 01.11.2011 die Möglichkeit, mit der Praxis erneut Kontakt aufzunehmen, der Reha Termin ist aber auf den 02.11.2011 bestimmt worden.
Herr ......., auch ich habe Fristen, die Klinik und den Rententräger im angemessenen Zeitraum zu informieren, der mir leider am 01.11.2011 zu spät erscheint, da die Klinik eine Rückantwort bis zum morgigen Tage erwartet.
Bevor ich jetzt einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen werden, erbitte ich Ihre Stellungnahme am heutigen Tage."
Daraufhin rief die Krankenkasse eigenmächtig in der Klinik an und stellte den Termin um (obwohl die Krankenkasse keinen Reha Antrag gestellt hat und auch nicht der Träger der Reha ist) und teilte mir dann mit:
"wir haben für Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbart. Laut Ihrer Information ist der letzte Zahnarzttermin am 17.11.2011.
Der neue Aufnahmetermin ist der 22.11.2011. Sie erhalten ein neues Einladungsschreiben von der Reha-Klinik. "
... das ist doch schon eine Frecheit, am 22.11.2011 ist die Zahnbehandlung doch noch gar nicht abgeschlossen – ich hatte denen einen Tag vorher die ganzen Verträge des Zahnarztes und den voraussichtlichen Abschluß der Zahnbehandlungen mitgeteilt.
Im Reha Antrag stand auch „Die Zahnsanierungen sollten abgeschlossen sein“
Was soll ich tun?
Gruß Mike
ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankengeldbezug. Von meinem Psychologen wurde ein Reha Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und dieser wurde auch bewilligt.
Nun teilte mir die Klinik einen Aufnahmetermin in kurzer Zeit (10 Tage) mit.
Da ich mich in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung befinde (Knochenschwund, Kieferaufbau, Sinuslift etc.) - Kosten ca. 16.000 Euro Eigenbeteiligung - erzählte ich dem Zahnarzt von der bevorstehende Reha.
Der Zahnarzt teilte mit mit, dass ich aufgrund der Zahnbehandlung und Komplikationen vor Ort der Reha diese zur Zeit nicht antreten kann - er wolle mir ein Schreiben dazu senden.
Das Schreiben ist aber seit 3 Tagen nicht angekommen, der Zahnarzt ist im Urlaub bis 31.10.2011 (Reha Antritt wäre der 02.11.2011).
Nun teilte ich der Krankenkasse den Vorfall mit, schickte die privatzahnärztlichen Verträge mit und die Terminzettel und teilte mit, dass eine Reha nicht vor Januar 2011 angetreten werden kann.
Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.
Daraufhin erhielt ich eine E-mail von der Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:
"Ich warte die zahnärztliche Stellungnahme ab und werde mich dann mit unseren beratenden Ärzten über das weitere Vorgehen abstimmen."
Aus zeitnahen Absagegründen teilte ich dann mit:
"am 21.10.2011 hat mir mein Zahnarzt zugesichert, die zahnärztliche Stellungnahme gefertigt zu haben und diese bereits dort im Postausgang lag.
Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese am 22.10.2011 oder spätestens am 24.10.2011 hier bei mir eingehen wird.
Bis zum heutigen Tage ist leider kein Brief angekommen - die Zahnarztpraxis ist bis einschließlich 31.10.2011 wegen Urlaubs geschlossen.
Ich habe daher frühestens am 01.11.2011 die Möglichkeit, mit der Praxis erneut Kontakt aufzunehmen, der Reha Termin ist aber auf den 02.11.2011 bestimmt worden.
Herr ......., auch ich habe Fristen, die Klinik und den Rententräger im angemessenen Zeitraum zu informieren, der mir leider am 01.11.2011 zu spät erscheint, da die Klinik eine Rückantwort bis zum morgigen Tage erwartet.
Bevor ich jetzt einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen werden, erbitte ich Ihre Stellungnahme am heutigen Tage."
Daraufhin rief die Krankenkasse eigenmächtig in der Klinik an und stellte den Termin um (obwohl die Krankenkasse keinen Reha Antrag gestellt hat und auch nicht der Träger der Reha ist) und teilte mir dann mit:
"wir haben für Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbart. Laut Ihrer Information ist der letzte Zahnarzttermin am 17.11.2011.
Der neue Aufnahmetermin ist der 22.11.2011. Sie erhalten ein neues Einladungsschreiben von der Reha-Klinik. "
... das ist doch schon eine Frecheit, am 22.11.2011 ist die Zahnbehandlung doch noch gar nicht abgeschlossen – ich hatte denen einen Tag vorher die ganzen Verträge des Zahnarztes und den voraussichtlichen Abschluß der Zahnbehandlungen mitgeteilt.
Im Reha Antrag stand auch „Die Zahnsanierungen sollten abgeschlossen sein“
Was soll ich tun?
Gruß Mike