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zahlt das Sozialamt wenn Widerspruch läuft?

Verfasst: 22.10.2011, 10:16
von nikki74
Hallo, ich bin arbeitsunfähig krank und noch erhalte ich Krankengeld. Mein Arbeitsverhältnis ist in der Probezeit fristgemäß gekündigt worden. Ich habe Angst das mich der MDK gesund schreibt und fühle mich unter Druck gesetzt. Ständig werde ich schriftlich gefragt wann ich voraussichtlich wieder arbeitsfähig bin. Ich bin nicht in der Lage mich dem Arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen. Geschweige denn mich vermitteln zu lassen. Oh Graus...! Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte ich eh nicht, da Anspruch erschöpft. Nur melden müsste ich mich dort wieder bei Genesung. Beim Job Center bin ich auch gemeldet, da das Krankengeld nicht reichen wird. Wenn der MDK mich gesund schreibt und der Arzt und ich Widerspruch einlegen und dann das Krankengeld ruht wer muss dann zahlen? Muss dann das Sozialamt zahlen bis zur Entscheidung? Oder das Job Center? Oder empfiehlt es sich ein paar Tage sich beim Arbeitsamt gesund zu melden und beim Job Center und guten Willen zu zeigen und sich dann wieder erneut krank schreiben zu lassen, weil man das echt nicht schafft?

Verfasst: 22.10.2011, 11:29
von CiceroOWL
Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld (einschl. Saison-Kurzarbeitergeld) ist die Berechnung und Höhe des Krankengeldes gesondert in § 47b SGB V geregelt. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der zuletzt bezogenen Leistung. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Aufschiebende wirkung hat der Widerspruch nicht. Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht bestehen sollte und du dich beim JobCenter meldest, gibt es kein Krankengeld.

http://www.krankenkassenforum.de/2-vt45 ... c&start=15

aw

Verfasst: 22.10.2011, 14:56
von nikki74
nein das ist bei mir ein wenig anders. Ich hatte ja ein neuen Job, wurde in der Probezeit krank, bin gekündigt worden....In den ersten 4 Wochen eines neuen Jobs hat man Krankengeldanspruch....Bin noch im Krankengeldbezug! Bin aber trotzdem im Leistungsbezug beim Job Center, weil ich eh nicht viel verdient hätte auf Arbeit und dort aufgestockt hätte. Nun ist ja der Job weg und neben dem Krankengeld stocke ich mit Harz4 dann auf. Meine Sorge ist nur das ich gesund geschrieben werde vom MDK, weil ich derzeit einfach nicht arbeitsfähig bin und ich müsste dann mit dem Arzt Widerspruch einlegen. Dann ruht aber erst mal das Krankengeld! Nur wer zahlt dann? Job Center oder Sozialamt?

Verfasst: 22.10.2011, 17:50
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn der Fall eintritt, würde ich an Deiner Stelle zum Jobcenter gehen. Dort wir man Dir sagen, ob die Grundsicherung einspringt oder das ALG 2 aufgestockt wird.

Frag besser mal im Erwerbslosenforum nach, hier kennt man sich besser im SGB V aus.

Schalte mal das Kopfkino aus und lass es auf Dich zukommen.

LG, Fee

Verfasst: 22.10.2011, 18:26
von CiceroOWL
Das du die Leistungen als Aufstockerin bekommst ist klar, was ich meine wenn du dich jetzt wieder den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellst und die AU nicht mehr besteht endet der KG Bezug. Heißt also als ALG Beziehr besteht eh kein anspruch auf KG. wie Fee Schon geschreieben hat am besten mal mit dem JobCenter in Verbindung setzen. Die AU besteht ja noch, auch der KG Bezug.