Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Meinungsverschiedenheit unter Kollegen.
Es geht um den Zeitpunkt der Dynamisierung von KG oder VG in einem Schaltjahr. Hier der konkrete Fall:
AU ab 15.03.2011
KG auf Grund von Vorerkrankungen ab 31.03.2011
Bemessungszeitraum: 01.02.2011 - 28.02.2011
M.E. würde nach den geltenden Vorschriften die Jahresfrist vom 01.03.2011 bis zum 29.02.2012 laufen. Dynamisiertes KG würde somit ab dem 01.03.2012 gezahlt werden.
Im GR vom 29.11.2005 steht zwar in der Onlineversion ein Beispiel drin, jedoch hat das natürlich kein Schaltjahr.
Wie sehen Eure Meinungen aus?
Vielen Dank schon mal
Dynamisierung von KG bei Schaltjahren
Moderator: Czauderna