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Rückzahlungspflicht der GKV bei zuviel gezahlter Beiträge?
Verfasst: 21.10.2011, 13:40
von Nimes
Trotz intensiver Suche konnte ich folgenden Fall noch nicht finden und bitte daher um Antwort und Aufklärung:
Nach 6 Monaten ohne Gehalt habe ich bei meinem letzten Arbeitgeber gekündigt. OK, war vielleicht zu spät, aber es gab Anhaltspunkte, dass meine Gehaltsforderungen bezahlt werden würden und ich weiterhin einen Job habe.
Trotz nicht ausbezahltem Gehalt wurden die KK-Beiträge aber komplett gemäß meinem Bruttoarbeitslohn abgeführt. Doch leider kam es anders: Die Firma hat Insolvenzantrag gestellt, der mangels Masse abgelehnt wurde --> meine Forderung kann ich in den Kamin schreiben.
Das AA bezahlte unter Vorbehalt Insolvenzausfallgeld, aber nur für maximal 3 Monate.
Nun meine Frage: Die Basis für die Errechnung der KK-Beiträge ist doch das Brutto-Arbeitsgehalt. Wenn sich diese Grundlage durch Nichtbezahlung des Gehaltes aber im nachhinein änderte, die Beträge aber bezahlt wurde, hat die KK dann nicht zuviel bezahlte Beiträge erhalten? Wenn ja, wer hat Anrecht auf diese zuviel bezahlten Beiträge und auf welcher Basis können diese zurück gefordert werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe...es geht um jeden Cent!
Verfasst: 21.10.2011, 14:22
von Czauderna
Hallo,
dazu müsste es aber auch wirklich feststehen, dass die Beiträge vom Arbeitgeber tatsächlich an die Kasse gezahlt wurden, was bei Nichtzahlung des Gehaltes eher unwahrscheinlich ist. Wenn dir dein Gehalt nicht gezahlt wurde, dann hast du auch nicht Beiträge zu viel gezahlt, denn das Gehalt stand dir zu und somit der Kasse auch der Sozialversicherungsbeitrag. Selbst wenn wir den unwahrscheinlichen Fall annehmen dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat und nur dir dein Gehalt nicht überwiesen hat, dann hat die Kasse ihr Geld und du warst versichert - das du kein Geld bekommen hast, so schlimm das auch ist, das ist hier nebensächlich.
Wenn du versicherungspflichtig warst, dann musst du dir wegen der Beiträge keine Sorgen machen, das wird zwischen Kasse und Arbeitgeber bzw. ggf. Insolvenzverwalter ausgemacht. Solltest du allerdings all Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig gewesen sein, dann wird sich die Kasse an dich halten wegen der ausstehenden Beiträge (Krankenkasse und Pflegeversicherung), wenn der Arbeitgeber sie nicht angeführt hat.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.10.2011, 14:42
von Nimes
Hallo Czauderna,
danke schön für die Antwort und dann auch noch superschnell!
Also ich habe schon geprüft, dass die Sozialversicherungsbeiträge restlos überwiesen wurden. Dies geschah, weil der AG willens war die offenen Löhne zu zahlen, aber leider nicht konnte.
Du hast ja Recht, dass mir das Gehalt rechtmäßig zustand, aber dafür kann ich mir im Insolvenzfall des Schuldigers keine Scheibe Brot kaufen.
Aus meiner Sicht ist es doch so, dass die KK einen prozentualen Beitrag vom brutto erhalten hat, die Basis hierfür -sprich das Gehalt- gar nicht geflossen ist. Die KK hat also mehr erhalten, als nach bezahltem Gehalt tatsächlich an versicherungsbeiträge hätte bezahlt werden müssen.
Anders herum holt sich doch die KK auch Geld, wenn sich im Nachhinein mit dem Einkommensteuerbescheid herausstellt, dass das tatsächliche Einkommen höher war als bei der Berechnung veranschlagt (z.B. bei Selbstständigen).
Also wenn das keine Ungleichbehandlung zum Nachteil des Versicherten ist!
Verfasst: 21.10.2011, 17:49
von Czauderna
Hallo,
nein, so stimmt das nicht - du hast eine Arbeitsleistung erbracht und dafür steht das vereinbarte (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) Arbeitsentgelt zu, berechnet nach dem ebenfalls festgelegten Lohnzahlungszeitraum - in der Regel ist das ein Kalendermonat. Danach sind die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Hast du nun tatsächlich in einem Monat weniger gearbeitet und gemäss Vertrag auch deshalb weniger Arbeitsentgelt erhalten, dann berechnet sich der Beitrag nach dem in diesem Lohnzahlungszeitraum niedrigerem Entgelt. Hast du weniger gearbeitet, weil du unbezahlten Urlaub hattest in diesem Lohnzahlungszeitraum, dann wird das im Zeitraum erzielte Entgelt auf den gesamten Zahlungszeitraum
ausgelegt. In deinem Fall wurde im Zahlungszeitraum voll gearbeitet, deshalb steht dir auch der volle Lohn zu - der Arbeitgeber hat für diesen vollen Lohn nicht nur seinen Anteil, sondern auch deinen Anteil an die Kasse abgeführt. Wäre er dazu nicht verpflichtet (wie es bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern der Fall ist), dann hätte er dir seinen eigenen Anteil auszahlen müssen und du wärst für die Beitragsabführung verantwortlich gewesen, sprich, die Kasse würde sich immer an dich wenden, wenn keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge eingehen.
Hier liegt nun der äußerst seltene Fall vor, dass der Arbeitgeber zwar die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß an die Kassen gezahlt hat, aber
nicht dem Arbeitnehmer seinen Nettolohn ausgezahlt hat. Somit ist für die Kasse alles in Ordnung. Sie hat ihren vollen Beitrag erhalten. Im Krankheitsfälle
hättest du auch von der Kasse das volle Krankengelderhalten, dies auch dann, wenn der Arbeitgeber dir kein Gehalt gezahlt hatte.
Gruss
Czauderna