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Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz

Verfasst: 20.10.2011, 10:23
von graf alz
Hallo !

Ich habe da mal eine Frage.

Manchmal hat man das Pech das man künstliche Zähnchen bekommen muss.

So auch bei mir, denn ich bekomme eine Brücke.
Ich beziehe ALG 2.
Mein Bonusheftchen ist lückenlos, war jedes Jahr beim Zahnarzt.
Habe den Heil und Kostenplan von der Krankenkasse zurück bekommen und wurde als Härtefall eingestuft.

Ich soll nun trotzdem noch Geld zuzahlen und zwar 400 Euro.

Meine Zahnärztin meinte das wenn ich eine Zuzahlbefreiung hätte, müsste ich gar nix bezahlen.
Stimmt das so?

Hatte bei der Krankenkasse nachgefragt, aber die meinten das die Zuzahlungsbefreiung nicht für Zähne gilt.

Also wer von beiden hat nun Recht?
Muss ich wenn ich eine Befreiung habe zahlen oder nicht?

Würde mich über Antworten freuen.

Grüße
graf alz

Verfasst: 20.10.2011, 10:32
von Czauderna
Hallo, da hat die Kasse recht - für Zahnersatz gibt es eine eigene Härtefall-Regelung - wenn man dort als Härtefall anerkannt wird dann gibt es maximal den doppelten Kassenzuschuss - je nach Heil- und Kostenplan kann es dann trotzdem zu Eingenbeteiligung kommen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.10.2011, 14:08
von SaschaD
Wenn bei Zahnersatz ein finanzieller Härtefall greift, übernimmt die Kasse im Normalfall 100% der medizinisch notwendigen Leistung.

Wenn dann trotzdem noch ein Eigenanteil anfällt ist dass Aufgrund von privat vereinbarten Mehrleistungen mit dem Zahnarzt, die über das medizinisch notwendige hianusgehen. Der Zahnarzt sollte darauf vor der Behandlung hingewiesen haben und entsprechend über die möglichen Mehrleistungen informiert haben. Mehrkosten werden eigentlich auch immer schriftlich vereinbart.

Verfasst: 09.11.2011, 14:59
von arno
@SaschaD: Bist du dir da sicher? ich kenne das prozedere eigentlich immer nur so wie es Czauderna beschrieben hat. Als Härtefall bekommt man die doppelte Bezuschussung und wenn man keine extra zahnzusatzversicherung hat, dann muss man dennoch mit einem Eigenanteil rechnen. Und 400 Euro für professionellen zahnersatz erscheint mir jetzt auch nicht zu viel..

Verfasst: 09.11.2011, 16:53
von GerneKrankenVersichert
Wenn die Regelversorgung mit Nichtedelmetall (NEM auf dem Heil- und Kostenplan angekreuzt) ohne weitere Zusatzleistungen gewählt wird, muss die Kasse den Betrag, der über den doppelten Festzuschuss hinausgeht, erstatten. Aber nur dann.