Kurze Zusammenfassung:
Ich war bis jetzt in der gesetzlichen KV.
Ich bin während eines befristeten Arbeitsverhältnisses erkrankt und gleich im Anschluss ins Krankengeld gekommen.
Ich bin weiterhin arbeitsunfähig, laut meinem Arzt durchgehend (Bandscheibenvorfall). Leider sieht meine Krankenkasse das anders.
Ich hatte einen Zahlschein der bis Sonntag ging. Montags wollte ich zum Arzt. Der war aber an dem Tag so überlaufen, dass mir die Arzthelferin sagte "Sofern es kein akuter Notfall ist, soll ich doch besser morgen kommen!" Gesagt getan, ich bin am Dienstag zum Arzt. Der stellte einen neuen Zahlschein für 14 Tage (Rückwirkend ab Montag) aus.
Nach drei Wochen bekam ich Post, meinen nette Krankenkasse teilt mir dann nach drei Wochen mit, dass ich rückwirkend mit, dass ich ab dem Montag nicht mehr krankenversichert bin und auch kein Krankengeld mehr bekomme. Ich habe Widerspruch eingelegt. Bis heute wurde darüber nicht entschieden (knapp 4 Wochen). Mitlerweile habe ich Klage eingereicht.
Jetzt bin seit fast 7 Wochen ohne Bezüge und muste wohl oder übel Sozialhilfe beantragen. Muss ja auch dringend wieder krankenversichert werden.
Jetzt meine Frage:
Da meine Krankenkasse mir gekündigt hat, kann ich mich jetzt bei einer anderen Krankenkasse versichern?
Für eine Antwort, oder einen Hinweis wo ich suchen kann bin ich dankbar.
Wenn ihr noch mehr Informationen braucht, fragt einfach. Habe versucht mich kurz zu halten.
Krankenkassenwechsel nach Ausschluß möglich?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
es besteht kein Recht die Kasse zu wechseln.
Du kannst aber die Mitgliedschaft kündigen - unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Ich an Deiner Stelle würde aber erst mal das laufende Widerspruchsverfahren abwarten. Eventuell zeigt sich die Kasse ja großzügig, wenn Du Kündigungsabsichten signalisiert.
Zum Thema Widerspruch: Nimm Dir rechtlichen BEistand.
LG, Fee
es besteht kein Recht die Kasse zu wechseln.
Du kannst aber die Mitgliedschaft kündigen - unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Ich an Deiner Stelle würde aber erst mal das laufende Widerspruchsverfahren abwarten. Eventuell zeigt sich die Kasse ja großzügig, wenn Du Kündigungsabsichten signalisiert.
Zum Thema Widerspruch: Nimm Dir rechtlichen BEistand.
LG, Fee
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Erstmal danke für die Antwort.
Rechtlichen Beistand habe ich.
Meine Krankenkasse ist alles nur nicht großzügig.
Habe ein Schreibne bekommen, das es für meinen Widerspruch keine Aussicht auf Erfolgt hat und ich den Widerspruch zurück nehmen soll.
Außerdem hat Sie meinem rechtlichen Bestand telefonisch mitgeteilt, "eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg und wir sollen diese doch umgehend zurück nehmen".
Rechtlichen Beistand habe ich.
Meine Krankenkasse ist alles nur nicht großzügig.
Habe ein Schreibne bekommen, das es für meinen Widerspruch keine Aussicht auf Erfolgt hat und ich den Widerspruch zurück nehmen soll.
Außerdem hat Sie meinem rechtlichen Bestand telefonisch mitgeteilt, "eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg und wir sollen diese doch umgehend zurück nehmen".