Zahnersatz: §: HKPs ausreichend konkret/ nachvollziehbar?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Patient Hans Meier
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Zahnersatz: §: HKPs ausreichend konkret/ nachvollziehbar?

Beitrag von Patient Hans Meier » 18.10.2011, 06:08

Hallo,
da sind zwar 8 Datumsfelder vorhanden, aber das Ausstellungsdatum ist aus einem HKP nicht ersichtlich, oder?
(Wann der Zahnarzt Das geplant und gedruckt hat. Das "Planungsdatum" rutscht ja durch bei Planungsänderung und kann uralt sein.)

Mit "Ausstellungsdatum" meine ich n i c h t das Datum, wann die KK den bewilligte(=Stempel in der Mitte des HKP) .

So ein Abrechnungsdokument müßte doch eigentlich ein Datum tragen, wann die Berechnung angefertigt wurde??

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 18.10.2011, 11:05

Hallo,

das Ausstellungdatum befindet sich auf dem Heil- und Kostenplan links unterhalb
III Kostenplanung
5. Behandlungskosten insgesamt:
(geschätzt)

MfG
ratte1

Patient Hans Meier
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Beitrag von Patient Hans Meier » 19.10.2011, 07:05

Nein,
ich meine nicht das Planungsdatum(s.O.)

Patient Hans Meier
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Beitrag von Patient Hans Meier » 24.10.2011, 06:46

Es findet sich auch im Internet permanent die - oftmals falsche(s.U.) - Darstellung, die Planung habe am Ausstellungsdatum stattgefunden:

Es geschieht oft, daß in laufender Behandlung Umplanen nötig wird(Es passiert ein Malheur bei der Behandlung usw.) . ZT finden Arbeiten Monate später statt(6Mon. ab Datum der Kassenbewilligung gilt der -möglicherweise zum dritten Mal geänderte- HKP, geht auch noch Später, dann wird eben telefoniert)
Wann der Zahnarzt diesen geänderten Plan(geänderter Zahnersatz, neuberechnete Zuschüssen usw.) erstellt bleibt unbekannt. Fest steht nur nur, in welchem Quartal der geänderte Plan erstellt wurde.(Versichertenkarteneinlesedatum)
Was er änderte, wird Später unbekannt sein: Der ursprüngliche Plan wird m.W. vernichtet.
Daß es sich um eine Änderung handelte, geht also Später m.W. niemehr aus Dokumenten hervor.
Die Akte des Patienten darf der Zahnarzt 4 Jahre nach dem letzten Besuch vernichten(ges.Versicherter, Privater: 10)
Das sind m.E. dubiose Regelungen und es befremdet mich, daß Sowas im Gesundheitswesen zulässig ist. Schließlich können diese Dokumente später große Bedeutung erlangen, sind ja nicht nur wesentlich für Abrechnungsfragen...

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