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Krankenkasse [Nachzahlung / Tarif / Befreit]

Verfasst: 17.10.2011, 07:47
von OnKeN
Guten morgen, ich habe derzeit folgendes problem.

Es handelt sich um die AOK ich habe eine Versicherungslücke vom 01.05.2010 - 31.08.2011 nun haben die mir ne mahnung gesendet ich solle innerhalb der nächsten Woche 6786,56 EURO überweisen...

Zu meiner Situation:
Ich war bis zum 01.05.2010 angestellt bei einer Firma, da dies immer nur auf 6Monate befristet war steht mir kein Arbeitslosengeld zur verfügung.

Seit dem 01.05.2010 habe ich mein Nebengewerbe dann wieder weiter geführt, habe einen "Gewerbeschein" und Arbeite auf eigene Rechnung für eine Firma im Monat bis zu 400,- mehr einnahmen habe ich nur wenn auch Aufträge da sind, das sind im Monat maximal 100Euro zusätzlich,

Ab den 01.09.20111 soll ich nun 190,35 Euro + 28,10 Pflegeversicherung zahlen, ich habe denen bereits mehrfach mitgeteilt das ich nur 400Euro zur verfügung habe...

Zur Person:
bin 25 Jahre alt, eigene Wohnung, ledig

Ist das der Standart Tarif bei denen?
gibt es ne möglichkeit auf Befreiung?

Verfasst: 17.10.2011, 08:47
von Bully
Hallo,

naja, mit 25 darf man noch ein wenig blauäugig sein,

darum gebe ich Dir einen Rat,

Gehe zu einem Anwalt, und laß Dir mal " Scheinselbständigkeit /Statusfeststellungsverfahren " erklären.

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 08:50
von OnKeN
Mit "Scheinselbständigkeit" hat das nichts zu tun,
ich habe das Gewerbe seit dem ich 18 bin,

Sind tätigkeiten im Grafiker bereich, und habe damals diesen Kunden fest
an mich gebunden somit habe ich monatlich 400,- sicher, mehr ist abhängig vom auftrag.

Verfasst: 17.10.2011, 08:57
von Bully
OnKeN hat geschrieben:Mit "Scheinselbständigkeit" hat das nichts zu tun,
ich habe das Gewerbe seit dem ich 18 bin,

Sind tätigkeiten im Grafiker bereich,
Hallo,

was Steht denn in Deiner Gewerbeanmeldung,
genau bitte.

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 09:01
von OnKeN
Gewerbeanmeldung Punk 15:

Webseiten erstellung / programmierung, Print & Online Medien gestaltung PA Technik & Lichtverleih etc. Mit dem Gewerbe ist soweit alles I.O. ^^

// Steuerberater kümmert sich jährlich um die Steuerbescheide usw

Verfasst: 17.10.2011, 09:07
von Bully
Hallo,

Deine Tätigkeit ist auch Deiner KK bekannt, und da hat man Dir nicht erzählt
das Du eventuell über der Künstlersozialkasse zu versichern bist.

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 09:09
von OnKeN
Ja die haben Kopie von mir erhalten aber von einer Künstlersozialkasse habe ich bisher nix gehört

Verfasst: 17.10.2011, 09:13
von Bully
Hallo,

schau mal hier,

kostenlose-urteile.de/Kuenstlersozialkasse-muss-auch-Webdesigner-aufnehmen.news672.htm

trifft das auf Dich zu ???????

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 09:15
von OnKeN
Ja auf alle fälle,
da z.b. ich Webseiten auch für Cocktailbars, Discotheken etc entwickel
sowie deren Werbe Flyer.

Verfasst: 17.10.2011, 09:33
von Bully
Hallo,

da hat Deine AOk, in der Beratung wohl einen Bock geschossen.

welche AOK ist das denn ???

Da Du ja wohl, über die KSK zu versichern bist, (mtl Beitrag bei Deinem Einkommen ca. 70 Euro ) solltest Du Dich umgehend bei der KSk melden.

bezüglich der Nachforderung Deiner Kasse,

Da Sie es versäumt hat, Dich an die KSK zu verweisen liegt hier eine Falschberatung vor, somit kommt bei Dir der sozialrechtliche Herstellungsanspruch in betracht d.h.Du bist so zu stellen, als wenn die KK den Pflichtverstoß nicht begangen hätte.

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 09:44
von OnKeN
Es handelt sich bei mir um die AOK Niedersachsen
Ich habe vor monaten ein Schreiben bekomm wo ich meine einnahmen eintragen musste,
sowie eine kopie von meinen Steuerberater was und ob ich Umsatzsteuer zahlen musste,

dadrauf kam dann halt das schreiben das ich nun monatlich ab den 01.09 rund 200 bezahlen soll,
zusätzlich halt noch die knappen 6000e die ausstehen

//Edit

Zudem musste ich dieses blatt bestimmt 3x hinschicken, und 1x per email weil denen das blatt abhanden gekommen ist.

Verfasst: 17.10.2011, 09:56
von Bully
OnKeN hat geschrieben:Es handelt sich bei mir um die AOK Niedersachsen
Ich habe vor monaten ein Schreiben bekomm wo ich meine einnahmen eintragen musste,
sowie eine kopie von meinen Steuerberater was und ob ich Umsatzsteuer zahlen musste,

dadrauf kam dann halt das schreiben das ich nun monatlich ab den 01.09 rund 200 bezahlen soll,
zusätzlich halt noch die knappen 6000e die ausstehen
Hallo,

Nicht zulässig,

Zur Berechnung der Beitragshöhe, ist einzig und allein der aktuelle Steuerbescheid zulässig.
liegt dieser der KK vor ?????
Denn wenn ich das richtig sehe, bist Du für den Nachzahlungszeitraum in den Höchstbetrag eingestuft worden.

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 09:59
von OnKeN
Steuerbescheid fürs Gewerbe liegt denen vor,
für 2010 Privat liegt denen seit Freitag vor,
habe jedoch 2010 nur vom 15.01.2010 bis 30.04.2010 Sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

Womit bei mir auch entfällt das ich noch Arbeitslosengeld I bekomme,
weil ich nicht auf 365tage komme,
dieser bescheid liegt denen auch vor.

// Edit
Zudem war ich 2009 vom
01.01.2009 bis zum 01.05 2009 Beschäftigt,

Das 2010 arbeitsverhältnis ist aufgelöst da der Arbeitgeber löhne nicht zahlte, und dies vor das Arbeitsgericht ging.

Verfasst: 17.10.2011, 10:07
von Bully
OnKeN hat geschrieben:Steuerbescheid fürs Gewerbe liegt denen vor,
Hallo,

wann ist der Steuerbescheid für 2010 bei Dir eingetrudelt,
und wann hast Du Ihn weitergeleitet zur KK

Gruß Bully

Verfasst: 17.10.2011, 10:14
von OnKeN
gleich nachdem sie ihn "angefordert" haben
da sie erst seit Juli 2011 mit mir kontakt aufgenommen haben