Befreiung von der Zuzahlung be ider TK und andere Kassen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Befreiung von der Zuzahlung be ider TK und andere Kassen
Hallo,
ich habe kürzlich erfahren, dass ich als chronisch krank von der niedrigeren Belastungsgrenze profitieren könnte und mich befreien lassen könnte. Ich wusste bis jetzt nicht, dass ich darunter fallen würde, weil ich seit mehreren Jahren Psychotherapie wegen einer langwierigen Depression bekomme (und auch regelmäßig deswegen zum Psychiater laufe, um meine Medikamente zu bekommen).
Jetzt habe ich auf der Seite der TK geschaut, wie das gehen soll, und herausgefunden, dass ich alle Belege aus der Apotheke hätte aufheben sollen! Um mich für das Ende des Jahres befreien zu lassen bzw. um eine eventuelle Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können, muss ich SELBST einen sogenannten E-Nachweisheft führen, in das ich alle Zuzahlungen eintrage. Wenn die Grenze erreicht ist, kann ich dann eben einen Antrag stellen.
Was mich jetzt wundert, ist: Die Krankenkasse weiß doch sehr wohl, wo, wieviel und wofür ich eine Zuzahlung leisten musste, denn das läuft alles doch über sie!!! Mir kommt also das Verfahren mir dem E-Nachweisheft als eine Lösung vor, die sie sich ausgedacht haben, damit möglichst wenig Leute von der Befreiung profitieren können...
Frage 1: Wie läuft denn sowas bei anderen Krankenkassen?
Frage 2: Was würdet ihr an meine Stelle machen? Vermutlich erst mit der KK Kontaktaufnehmen, die sich aber wehren wird... Als es letzt diese Sozialwahlen gab, habe ich in den Unterlagen gelesen, dass es eine Stelle gibt, die man kontaktieren kann, wenn man mit der KK nicht einverstanden ist. Würde es sich lohnen, mit den Leuten in Kontakt zu treten und würde mich jemand daran erinnern, wie diese Stelle heißt?
Ich habe natürlich einige Belege schon aufgehoben, z.B. die beim Arzt und Zahnarzt, weil man die angeblich auch irgendwie bei der Lohnsteuererklärung einreichen kann (habe keine Erfahrung, werde demnächst erst endlich um die erste Erklärung für 2007 kümmern, weil die Depression besser ist und ich mit Papierkram besser klarkomme...). Aber nicht alle Belege für Medikamente.
Vielen Fank für eure Tipps!
MR
ich habe kürzlich erfahren, dass ich als chronisch krank von der niedrigeren Belastungsgrenze profitieren könnte und mich befreien lassen könnte. Ich wusste bis jetzt nicht, dass ich darunter fallen würde, weil ich seit mehreren Jahren Psychotherapie wegen einer langwierigen Depression bekomme (und auch regelmäßig deswegen zum Psychiater laufe, um meine Medikamente zu bekommen).
Jetzt habe ich auf der Seite der TK geschaut, wie das gehen soll, und herausgefunden, dass ich alle Belege aus der Apotheke hätte aufheben sollen! Um mich für das Ende des Jahres befreien zu lassen bzw. um eine eventuelle Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können, muss ich SELBST einen sogenannten E-Nachweisheft führen, in das ich alle Zuzahlungen eintrage. Wenn die Grenze erreicht ist, kann ich dann eben einen Antrag stellen.
Was mich jetzt wundert, ist: Die Krankenkasse weiß doch sehr wohl, wo, wieviel und wofür ich eine Zuzahlung leisten musste, denn das läuft alles doch über sie!!! Mir kommt also das Verfahren mir dem E-Nachweisheft als eine Lösung vor, die sie sich ausgedacht haben, damit möglichst wenig Leute von der Befreiung profitieren können...
Frage 1: Wie läuft denn sowas bei anderen Krankenkassen?
Frage 2: Was würdet ihr an meine Stelle machen? Vermutlich erst mit der KK Kontaktaufnehmen, die sich aber wehren wird... Als es letzt diese Sozialwahlen gab, habe ich in den Unterlagen gelesen, dass es eine Stelle gibt, die man kontaktieren kann, wenn man mit der KK nicht einverstanden ist. Würde es sich lohnen, mit den Leuten in Kontakt zu treten und würde mich jemand daran erinnern, wie diese Stelle heißt?
Ich habe natürlich einige Belege schon aufgehoben, z.B. die beim Arzt und Zahnarzt, weil man die angeblich auch irgendwie bei der Lohnsteuererklärung einreichen kann (habe keine Erfahrung, werde demnächst erst endlich um die erste Erklärung für 2007 kümmern, weil die Depression besser ist und ich mit Papierkram besser klarkomme...). Aber nicht alle Belege für Medikamente.
Vielen Fank für eure Tipps!
MR
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Hallo Marie-Régine,
ich kenne es von einer anderen Kasse ebenfalls, das man so ein Zuzahlungsheft bekommt... da ich mich um die Zuzahlungen bei meinen Großeltern gekümmert habe bin ich auch mit diesem Papierwulst konfrontiert worden und habe an den Kundenberater die selbe Frage gestellt...
Er meinte sinngemäß 'klar hat die Krankenkasse Ahnung davon was sie für Medikamente bekommen haben und weiß daher auch wieviel ihre Zuzahlung dazu war aaaaber - diese Daten sind nur in der Hauptverwaltung gespeichert und die Kundenberater hätten keinen Zugriff drauf'...
Nach langem Gezerre habe ich aber nun folgendes Verienbart:
- das Heft brauche ich garnicht
- ich muss die Zuzahlungen an die Apotheke nicht als einzelne Belege abgeben sondern kann am Jahresende von der Apotheke meiner Großeltern einen Ausdruck holen, wo alle bezahlten Medikamente drauf sind (inkl. der gesetzlichen Zuzahlungen) und bei der Kraneknkasse abgeben (bei sowas macht es Sinn wenn du alle Medikamente bei einer Apotheke holst und nicht bei 6 verschiedenen)
- den Nachweis für die bezahlte Praxisgebühr gebe ich in Form der Quittung ab
- die Zuzahlungen für Sachen wie Krankengymnastik (Hilfs- und Heilmittel) kann der Kundenberater komischerweise im PC sehen und braucht daher keine Nachweise von meinen Großeltern
- die Zuzahlungen für einen Aufenthalt im Krankenhaus und eine Kur (jeweils 10 Euro pro Tag den du dort bist) kann er auch sehen und braucht auch hier keinen Nachweis
Vielleicht kannst du mit der TK ja eine ähnliche Abmachung treffen... denke nicht das sie sich wehren wird wenn du deine Befreiung beantragst, zum einen ist das kein soooooo großer Kostenfaktor das man sich dafür einen unzufriedenen Kunden leisten will.. und zum anderen würde das auch nicht zur TK passen sich bei sowas querzustellen.
Die Stelle an die du dich wenden kannst, könnte der Ombudsmann sein... er ist eine Art neutraler Vermittler zwischen zwei Parteien.. denke aber nicht das du soweit gehen mußt.. am besten gehst du einfach mal bei deinem Kundenberater vorbei..
Kleiner Tipp: wir konnten 2009 die Zuzahlungsbefreiungen rückwirkend bis 2004 beantragen (also haben wir für die Jahre 2004 bis 2008 auch nochmal Geld erhalten).. könnte ganz sinnvoll sein das bei dir mal zu prüfen..
Grüße
ich kenne es von einer anderen Kasse ebenfalls, das man so ein Zuzahlungsheft bekommt... da ich mich um die Zuzahlungen bei meinen Großeltern gekümmert habe bin ich auch mit diesem Papierwulst konfrontiert worden und habe an den Kundenberater die selbe Frage gestellt...
Er meinte sinngemäß 'klar hat die Krankenkasse Ahnung davon was sie für Medikamente bekommen haben und weiß daher auch wieviel ihre Zuzahlung dazu war aaaaber - diese Daten sind nur in der Hauptverwaltung gespeichert und die Kundenberater hätten keinen Zugriff drauf'...
Nach langem Gezerre habe ich aber nun folgendes Verienbart:
- das Heft brauche ich garnicht
- ich muss die Zuzahlungen an die Apotheke nicht als einzelne Belege abgeben sondern kann am Jahresende von der Apotheke meiner Großeltern einen Ausdruck holen, wo alle bezahlten Medikamente drauf sind (inkl. der gesetzlichen Zuzahlungen) und bei der Kraneknkasse abgeben (bei sowas macht es Sinn wenn du alle Medikamente bei einer Apotheke holst und nicht bei 6 verschiedenen)
- den Nachweis für die bezahlte Praxisgebühr gebe ich in Form der Quittung ab
- die Zuzahlungen für Sachen wie Krankengymnastik (Hilfs- und Heilmittel) kann der Kundenberater komischerweise im PC sehen und braucht daher keine Nachweise von meinen Großeltern
- die Zuzahlungen für einen Aufenthalt im Krankenhaus und eine Kur (jeweils 10 Euro pro Tag den du dort bist) kann er auch sehen und braucht auch hier keinen Nachweis
Vielleicht kannst du mit der TK ja eine ähnliche Abmachung treffen... denke nicht das sie sich wehren wird wenn du deine Befreiung beantragst, zum einen ist das kein soooooo großer Kostenfaktor das man sich dafür einen unzufriedenen Kunden leisten will.. und zum anderen würde das auch nicht zur TK passen sich bei sowas querzustellen.
Die Stelle an die du dich wenden kannst, könnte der Ombudsmann sein... er ist eine Art neutraler Vermittler zwischen zwei Parteien.. denke aber nicht das du soweit gehen mußt.. am besten gehst du einfach mal bei deinem Kundenberater vorbei..
Kleiner Tipp: wir konnten 2009 die Zuzahlungsbefreiungen rückwirkend bis 2004 beantragen (also haben wir für die Jahre 2004 bis 2008 auch nochmal Geld erhalten).. könnte ganz sinnvoll sein das bei dir mal zu prüfen..
Grüße
Hallo,
ergänzend vielleicht noch einige Bemerkungen dazu.
Dieses Nachweisheft ist nicht erforderlich, meist ist es so, dass man seine Medikamente, Arzneimittel bei der gleichen Apotheke kauft - die Apotheken legen ein Kundenkonto an und man kann sich den Nachweis zur Vorlage bei der Kasse dort bei Bedarf ausdrucken lassen - ansonsten erhält man bei jedem Kauf eine Quittung, auf der explizit die Zuzahlung (VO-Gebühr) aufgeführt ist.
Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht, von daher ist der Nachweis vom Versicherten selbst zu führen. Nicht nur die Zuzahlungen in der Apotheke werden angerechnet, sondern auch die bei Bezug von Heil- und Hilfsmitteln, die Praxisgebühr oder auch die Eigenanteile bei Krankenhaus-, Reha- und Fahrkosten - auch die Zuzahlungen der Familienangehörigen, soweit diese in der GKV versichert sind (siehe weiter unten)
Nicht jeder der meint er wäre chronisch krank ist es auch - um diesen Nachweis zu führen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - Schwerbeschädigung von 70% und/oder Pflegestufe II - auf jeden Fall muss bei erstmaligem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und über den regelmäßigen Arzt-Patientenkontakt vorgelegt werden.
Nicht nur der Chroniker, nein jeder kann sich ggf. von der Kasse errechnen lassen ob er unter die Härtefall-Regelung fällt. Bei einem Chroniker werden 1% des Jahreseinkommens (einschl. Familienangehöriger - Ehegatte, mitversicherte Kinder) angesetzt, bei allen anderen 2 %.
Verjährt sind solche Sachen nach 4 Jahren, also 2007 verjährt am 31.12.2011.
Ohne Nachweise geht allerdings nix mehr.
Gruß
Czauderna
ergänzend vielleicht noch einige Bemerkungen dazu.
Dieses Nachweisheft ist nicht erforderlich, meist ist es so, dass man seine Medikamente, Arzneimittel bei der gleichen Apotheke kauft - die Apotheken legen ein Kundenkonto an und man kann sich den Nachweis zur Vorlage bei der Kasse dort bei Bedarf ausdrucken lassen - ansonsten erhält man bei jedem Kauf eine Quittung, auf der explizit die Zuzahlung (VO-Gebühr) aufgeführt ist.
Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht, von daher ist der Nachweis vom Versicherten selbst zu führen. Nicht nur die Zuzahlungen in der Apotheke werden angerechnet, sondern auch die bei Bezug von Heil- und Hilfsmitteln, die Praxisgebühr oder auch die Eigenanteile bei Krankenhaus-, Reha- und Fahrkosten - auch die Zuzahlungen der Familienangehörigen, soweit diese in der GKV versichert sind (siehe weiter unten)
Nicht jeder der meint er wäre chronisch krank ist es auch - um diesen Nachweis zu führen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - Schwerbeschädigung von 70% und/oder Pflegestufe II - auf jeden Fall muss bei erstmaligem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer und über den regelmäßigen Arzt-Patientenkontakt vorgelegt werden.
Nicht nur der Chroniker, nein jeder kann sich ggf. von der Kasse errechnen lassen ob er unter die Härtefall-Regelung fällt. Bei einem Chroniker werden 1% des Jahreseinkommens (einschl. Familienangehöriger - Ehegatte, mitversicherte Kinder) angesetzt, bei allen anderen 2 %.
Verjährt sind solche Sachen nach 4 Jahren, also 2007 verjährt am 31.12.2011.
Ohne Nachweise geht allerdings nix mehr.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 6
- Registriert: 10.10.2007, 12:14
Hallo Fussballer,
danke! Das bringt mir schon ein gutes Stück weiter! Ich werde dann schauen, bei welchen Apotheken ich in der Zeit war und versuchen, von denen eine Aufstellung zu bekommen.
Ich war schon am überlegen, ob ich das nicht auch für 2010 zumindest machen könnte. Davor habe ich weniger Medikamente bekommen als jetzt, daher lohnt sich das vermutlich nicht. Aber 2010 war ich in Kur und bekam danach neue Medikamente, die mehr kosten. Ab dem Jahr könnte es sich also rentieren.
Vielen Dank für die Information!
MR
danke! Das bringt mir schon ein gutes Stück weiter! Ich werde dann schauen, bei welchen Apotheken ich in der Zeit war und versuchen, von denen eine Aufstellung zu bekommen.
Ich war schon am überlegen, ob ich das nicht auch für 2010 zumindest machen könnte. Davor habe ich weniger Medikamente bekommen als jetzt, daher lohnt sich das vermutlich nicht. Aber 2010 war ich in Kur und bekam danach neue Medikamente, die mehr kosten. Ab dem Jahr könnte es sich also rentieren.
Vielen Dank für die Information!
MR
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- Registriert: 08.07.2008, 15:51
Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht, von daher ist der Nachweis vom Versicherten selbst zu führen.
Stimmt nicht ganz: klar werden die Abrechnungsdaten bei den Kassen gespeichert. Die Daten kommen in aller Regel zwar relativ spät bei den Kassen an (Datenaustausch Kv´n / Leistungserbringer ect.) aber die sind vorhanden und können auch für jeden Kunden transparent dargestellt werden.
Ob der Sachbearbeiter vor Ort Zugriff auf die Daten hat ist ein anderes Thema. Die zuständige Abteilung kann die aber sehr wohl zur Verfügung stellen - wenn sie das aus Gründen der Kundenfreundlichkeit denn will. Es ist nur erschreckend, dass viele Mitarbeiter von - gerade großen - Kassen über diese Möglichkeiten nicht mal informiert sind und dann - unwissentlich - falsche Auskünfte geben.
Stimmt nicht ganz: klar werden die Abrechnungsdaten bei den Kassen gespeichert. Die Daten kommen in aller Regel zwar relativ spät bei den Kassen an (Datenaustausch Kv´n / Leistungserbringer ect.) aber die sind vorhanden und können auch für jeden Kunden transparent dargestellt werden.
Ob der Sachbearbeiter vor Ort Zugriff auf die Daten hat ist ein anderes Thema. Die zuständige Abteilung kann die aber sehr wohl zur Verfügung stellen - wenn sie das aus Gründen der Kundenfreundlichkeit denn will. Es ist nur erschreckend, dass viele Mitarbeiter von - gerade großen - Kassen über diese Möglichkeiten nicht mal informiert sind und dann - unwissentlich - falsche Auskünfte geben.
Hallo,Josef Fösel hat geschrieben:Eine Speicherung der Medikament und der geleisteten Zuzahlungen bei der Kasse erfolgt grundsätzlich nicht, von daher ist der Nachweis vom Versicherten selbst zu führen.
Stimmt nicht ganz: klar werden die Abrechnungsdaten bei den Kassen gespeichert. Die Daten kommen in aller Regel zwar relativ spät bei den Kassen an (Datenaustausch Kv´n / Leistungserbringer ect.) aber die sind vorhanden und können auch für jeden Kunden transparent dargestellt werden.
Ob der Sachbearbeiter vor Ort Zugriff auf die Daten hat ist ein anderes Thema. Die zuständige Abteilung kann die aber sehr wohl zur Verfügung stellen - wenn sie das aus Gründen der Kundenfreundlichkeit denn will. Es ist nur erschreckend, dass viele Mitarbeiter von - gerade großen - Kassen über diese Möglichkeiten nicht mal informiert sind und dann - unwissentlich - falsche Auskünfte geben.
also erst habe ich mich doch zu unrecht angeschossen gefühlt, aber dann habe ich mir überlegt, dass du eigentlich recht haben musst und bin nicht nur in mich gegangen, sondern habe auch mal einfach nachgeschaut -
tatsächlich, es wird alles so gespeichert, wie du es geschrieben hast -
Schande und Asche auf mein Haupt - wir können es tatsächlich sehen.
Also habe ich hier vorschnell geantwortet und das falsch.
sorry.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 08.07.2008, 15:51
Nene kein Thema O) Aber ich höre die Aussage oft von Sachbearbeitern anderer Kassen: "Nö, die Auskünfte können wir Ihnen nicht geben ..." Sachlich schlicht falsch weil alles an Daten da ist. Die Mitarbeiter wissen schlicht und einfach oft nicht, dass die Kasse Zugriff auf das alles hat. Also auch kein Vorwurf .. O;)
ciao
ciao
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- Registriert: 20.05.2011, 00:53
Diese, Deine Aussage verwundert mich etwas, da ich selbst das Problem bereits Ende 2009 hatte.Josef Fösel hat geschrieben:(...)
Stimmt nicht ganz: klar werden die Abrechnungsdaten bei den Kassen gespeichert.
Die Daten kommen in aller Regel zwar relativ spät bei den Kassen an (Datenaustausch Kv´n / Leistungserbringer ect.) aber die sind vorhanden und können auch für jeden Kunden transparent dargestellt werden.
Seinerzeit war ich
!Sondersystem in der BRD versichert
!gleichzeitig aber auch "privat" in den Niederlanden versichert und somit auch gleichzeitig in der BRD - GKV versichert!
Meine seinerzeitige GKV war die IKK-Direkt (als billigste Kasse noch in 2008 mit 12,2 %) -> fusioniert dann mit der TK => somit dann TK Versicherter
Als ich Ende 2009 einen Fehler bemerkte, wurde ich, auf meine Anfrage hin, mehrmals von Seiten der TK Mitarbeiter - ob per Mail - Telefon - schriftlich -- darauf aufmerksam gemacht, dass die TK keine DATEN von mir hätte, somit auch keine Arztrechnungen und dgl., sondern dies Alles vom Gesundheitsfonds der KK erhalten würden......
Es wunderte mich seinerzeit schon etwas, wie der deutsche Doc, dann schlussendlich Geld erhalten sollte, wenn dies nur vom Gesundheitsfonds bezahlt sein sollte, hatte mich dann aber auch auf die Aussagen der Kassenmitarbeiter verlassen!
Lohnt sich denn hier nochmals die Nachfrage bei der TK, wie die Beiträge seinerzeit verrechnet wurden?
Ist zwar ein Ausland -Inlandsproblem, allerdings als GKV Versicherter immer mit den obligatorischen 10 euro Zuzahlung.....etc. Zuzahlungen...etc. ...
Grüssle Stef
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- Registriert: 08.07.2008, 15:51
;O) Genau - der Gesundheitsfonds bezahlt die Ärzte. Das spricht wieder mal für die These von mir: die Kassenmitarbeiter haben da einfach keine Ahnung. Natürlich muss der Arzt der KASSE nachweisen, was er für eine Leistung erbracht hat und nicht dem Gesundheitsfonds.
Und das egal ob IKK, TK, BKK, ect ... die TK-Ma werden zwar vielleicht nicht auf die schnelle an die Daten der IKK kommen, aber vorliegen müssen die ja - das sind zahlungsbegründende Unterlagen. Und die müssen archiviert werden. Also nochmal nachhaken. Vielleicht bei dem Vorgesetzten oder der Zentralen Abrechungs- / Finanzabteilung der TK.
Und das egal ob IKK, TK, BKK, ect ... die TK-Ma werden zwar vielleicht nicht auf die schnelle an die Daten der IKK kommen, aber vorliegen müssen die ja - das sind zahlungsbegründende Unterlagen. Und die müssen archiviert werden. Also nochmal nachhaken. Vielleicht bei dem Vorgesetzten oder der Zentralen Abrechungs- / Finanzabteilung der TK.