Seite 1 von 1
Krankengeld wird eingestellt - und jetzt?!
Verfasst: 11.10.2011, 19:34
von tan.ia
guten abend.
ich werde von meinem hausarzt noch arbeitsunfähig geschrieben und hab bisher krankengeld bekommen. nun will die krankenkasse, weil der mdk auf akte entschieden hat, ich seit arbeitsfähig, das krankengeld einstellen und ich soll am tag nach der einstellung wieder arbeiten gehen.
ich kann aber nicht zurück an meinen arbeitsplatz (pflege), weil der mich krank gemacht hat.
was passiert jetzt, wenn das krankengeld endet, mein arzt aber weiter arbeitsunfähig schreibt?
steh ich dann ganz ohne einkommen da?
muss ich gezwungen an meinen arbeitsplatz zurück?
was passiert, wenn ich das nicht tue, weil ich ja arbeitsunfähig bin?
wenn ich widerspruch einreiche, weil die kasse nicht mehr zahlt, was dann?
oder muss ich zum arbeitsamt?
bin grad völlig überfordert. ich könnte nur noch heulen.
Verfasst: 11.10.2011, 19:59
von Kassenpatient
Hallo Tania
mal ganz Pauschal und unverbindlich...
.unabhaengige-patientenberatung.de/607.html?&tx_ttnews[tt_news]=573&tx_ttnews[backPid]=603&cHash=52c135a8ec
So als Einstiegshilfe...
LG
Verfasst: 12.10.2011, 08:09
von tan.ia
danke schonmal - hilft mir aber erstmal nicht weiter.
ohmann, hab die ganzen letzten nächte kein auge zu gemacht. meine wichtigste frage ist, neben den anderen, was ist, wenn ich nach der krankengeldeinstellung nicht zur arbeit gehe, weil mein arzt mich weiter krankschreibt. bin ich dann gar nicht mehr versichert? ist das ein grund das mein chef mich kündigt? muss ich dem das jetzt mitteilen, dass der mdk mich arbeitsfähig hält, mein arzt aber nicht.
mein arzt konnte mir das auch nicht sagen. bei der krankenkasse bekomm ich dazu auch nur halbe antworten, die mir überhaupt nicht helfen und vor allem nicht auf meine frage abzielen.
aw
Verfasst: 12.10.2011, 13:02
von nikki74
wenn Dein Job/Beruf Dich krank gemacht hat und Du da nicht mehr hin gehen kannst, kann Dir Dein Arzt ein Attest schreiben das Du aus gesundheitlichen Gründen den Job/Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sogar eine Eigenkündigung ist dann erlaubt sollte ein Arbeitsverhältnis noch bestehen. Eine Sperrzeit bekommst Du dann nicht. Es empfielt sich aber vorher mit den Behörden darüber sprechen. Die Behörden melden Dich dann meistens bei ihren Amtsärzten an, der die weitere Arbeitsfähigkeit beurteilt. Es gibt dann ggf. die Möglichkeit einer Reha oder Umschulung oder eine Tätigeit in einem anderen Bereich. Solltest Du überhaupt nicht arbeitsfähig sein bleibt nur eine weitere AU vom Arzt und ein Widerspruch von Dir und unbedingt auch vom Arzt. Dies hat aber meistens zur Folge das das Krankengeld ruht, bis eine Entscheidung getroffen worden ist und Behörden haben 3 Monate Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten.
Verfasst: 12.10.2011, 13:37
von tan.ia
okay, dann wäre ich also erstmal nicht versichert. hab ich das richtig verstanden? es sei denn ich beantrage alg2. würde denn ein rentenantrag funktionieren. bin eh schon schwerbehindert. wie heißt das das erwerbsminderungsrente? bewilligen die rententräger so was, oder eher nicht?
aw
Verfasst: 12.10.2011, 22:52
von nikki74
Versichert schon, aber Krankengeld würde ruhen (nicht gezahlt werden) bis zur Entscheidung des Widerspruchs. Wie es weiter geht wenn Du beim Arbeitsamt oder Job Center bist kannst Du dort besprechen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kannst Du bitten Dich zur medizinischen Amtsärztlichen Untersuchung anzumelden. Der Amtsarzt der Agentur für Arbeit oder der Arge wird mir Dir auch besprechen ob ein Rentenantrag sinnvoll ist oder nicht und mit Dir zusammen entscheiden. Du kannst auch so ein Rentenantrag stellen, aber mit Deiner derzeitigen Gesundschreibung kommst Du damit nicht durch.