Schweigepflichtsentbindung
Verfasst: 10.10.2011, 21:30
Hallo und guten Abend,
ich habe mal eine Frage.
Seit einiger Zeit bin ich schon krank geschrieben (war schon Reha, Kur , MdK usw.).
Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert, wieder eine Reha zu stellen (obwohl die andere ungefähr 1 Jahr her ist). Die Sachbearbeiterin rief mich an, ich soll ganz dringend am anderen Tag zu ihr kommen. Habe ich auch befolgt. Sie hatte schon alles vorbereitet und wollte, daß ich sofort alles ausfülle, unterschreibe und sie schickt es gleich weg. Sie hatte auch einen Bogen G 120 - mit den ganzen Diagnosen innerhalb von 5 Jahren. Dann habe ich gesehen, daß sie noch Diagnosen per Hand auf den letzten Krank dazugeschrieben hat. Darf sie das eigentlich?
Ich hatte zu dem Zeitpunkt nicht einmal eine schriftliche Aufforderung. Ich war dann beim VdK. Er hatte sich mit ihr in Verbindung gesetzt. Sie hat sich aber nur herausgeredet, bzw. hat sie immer auf ein Formular verwiesen, was ich Ihnen unterzeichnet hätte (komplette Schweigepflichtsentbindung). Mußte ich aber unterschreiben, weil ich sonst kein Krankengeld laut ihr erhalten hätte.
Kann man so eine Schweigepflichtsentbindung widerrufen? Was kann einem da passieren?
Übrigens hatte ich sie schriftlich aufgefordert, mir die Aufforderung des MdK zukommen zu lassen und ein neues Formular G 120. Die Aufforderung habe ich erhalten - das neue Formular bis heute nicht.
Wer kann mir einen Rat geben?
Danke für jeden Tip.
ich habe mal eine Frage.
Seit einiger Zeit bin ich schon krank geschrieben (war schon Reha, Kur , MdK usw.).
Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert, wieder eine Reha zu stellen (obwohl die andere ungefähr 1 Jahr her ist). Die Sachbearbeiterin rief mich an, ich soll ganz dringend am anderen Tag zu ihr kommen. Habe ich auch befolgt. Sie hatte schon alles vorbereitet und wollte, daß ich sofort alles ausfülle, unterschreibe und sie schickt es gleich weg. Sie hatte auch einen Bogen G 120 - mit den ganzen Diagnosen innerhalb von 5 Jahren. Dann habe ich gesehen, daß sie noch Diagnosen per Hand auf den letzten Krank dazugeschrieben hat. Darf sie das eigentlich?
Ich hatte zu dem Zeitpunkt nicht einmal eine schriftliche Aufforderung. Ich war dann beim VdK. Er hatte sich mit ihr in Verbindung gesetzt. Sie hat sich aber nur herausgeredet, bzw. hat sie immer auf ein Formular verwiesen, was ich Ihnen unterzeichnet hätte (komplette Schweigepflichtsentbindung). Mußte ich aber unterschreiben, weil ich sonst kein Krankengeld laut ihr erhalten hätte.
Kann man so eine Schweigepflichtsentbindung widerrufen? Was kann einem da passieren?
Übrigens hatte ich sie schriftlich aufgefordert, mir die Aufforderung des MdK zukommen zu lassen und ein neues Formular G 120. Die Aufforderung habe ich erhalten - das neue Formular bis heute nicht.
Wer kann mir einen Rat geben?
Danke für jeden Tip.