KVdR ja oder nein ?
Verfasst: 10.10.2011, 17:34
Hallo und einen schönen guten Tag an alle Experten.
Folgender Sachverhalt: Meine jetzige Schwägerin ( deutsche Staatsangehörige ) ist im Jahr 1991 aus Polen nach Deutschland gezogen und hat dann 1992 meinen Schwager geheiratet. Sie hat in Polen schon eine Rente bezogen als sie nach Deutschland kam, hat aber nach ihrem Umzug nach Deutschland auch noch mal einen Rentenantrag bei der DRV Bund gestellt. Eine deutsche Rente wurde zwar abgelehnt aber die DRV Bund zahlt im Auftrag des polnischen RV - Trägers die Rente hier in Deutschland aus.
Sie war in der Zeit bis zur Heirat nicht in der deutschen KV versichert aber seit der Heirat in 1992 ist sie bei der TK über meinen Schwager Familien versichert da ihr Einkommen 1/7 der mtl. Bezugsgröße nicht überschritten wurde.
Durch Rentenerhöhungen und Wechselkursschwankungen wird jetzt das siebtel überschritten und die TK will rückwirkend ab 01.07.2009 freiwillige Beiträge in Höhe von ca. 3.800 EURO zur KV und PV haben.
Meine Schwägerin war während ihrer gesamten Zeit in Polen Mitglied der dortigen KV und ist seit der Heirat in 1992 Fam. - versichert in der TK.
Kann sie nun auf Grund ihres Rentenbezuges Mitglied in der KVdR werden oder muss sie wirklich freiwillige Beiträge an die TK entrichten ? Ihre mtl. Rente beträgt je nach Wechselkurs ca. 380 - 410 EURO.
Über prima Tipps zur Rechtslage mit Quellenangabe wäre ich sehr dankbar, denn diese Beiträge können von Schwägerin und Schwager kaum aufgebracht werden.
Folgender Sachverhalt: Meine jetzige Schwägerin ( deutsche Staatsangehörige ) ist im Jahr 1991 aus Polen nach Deutschland gezogen und hat dann 1992 meinen Schwager geheiratet. Sie hat in Polen schon eine Rente bezogen als sie nach Deutschland kam, hat aber nach ihrem Umzug nach Deutschland auch noch mal einen Rentenantrag bei der DRV Bund gestellt. Eine deutsche Rente wurde zwar abgelehnt aber die DRV Bund zahlt im Auftrag des polnischen RV - Trägers die Rente hier in Deutschland aus.
Sie war in der Zeit bis zur Heirat nicht in der deutschen KV versichert aber seit der Heirat in 1992 ist sie bei der TK über meinen Schwager Familien versichert da ihr Einkommen 1/7 der mtl. Bezugsgröße nicht überschritten wurde.
Durch Rentenerhöhungen und Wechselkursschwankungen wird jetzt das siebtel überschritten und die TK will rückwirkend ab 01.07.2009 freiwillige Beiträge in Höhe von ca. 3.800 EURO zur KV und PV haben.
Meine Schwägerin war während ihrer gesamten Zeit in Polen Mitglied der dortigen KV und ist seit der Heirat in 1992 Fam. - versichert in der TK.
Kann sie nun auf Grund ihres Rentenbezuges Mitglied in der KVdR werden oder muss sie wirklich freiwillige Beiträge an die TK entrichten ? Ihre mtl. Rente beträgt je nach Wechselkurs ca. 380 - 410 EURO.
Über prima Tipps zur Rechtslage mit Quellenangabe wäre ich sehr dankbar, denn diese Beiträge können von Schwägerin und Schwager kaum aufgebracht werden.