wenn das Krankengeld ruht, wer zahlt dann?
Moderator: Czauderna
wenn das Krankengeld ruht, wer zahlt dann?
wenn das Krankengeld ruht, weil der MDK gesund geschrieben hat und gemeinsam mit dem Arzt Widerspruch eingelegt worden ist weil man in Wirklichkeit krank ist und Arbeitsunfähig und solange nicht gezahlt wird bis über den Widerspruch entschieden wird oder das ganze auch noch vor dem Sozialgericht kommt. Wer zahlt dann? Muß man dann zum Sozialamt oder zum Job Center? Ach so, habe ich ganz vergessen. Die Person steht in einem festen Arbeitsverhältnis. 6 Wochen Lohnfortzahlung gab es schon, dann Krankengeld welches nun ruht.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Nikki 74,
Die Antwort ist : KEINER
Der Arbeitgeber ist raus weil die Lohnfortzahlungspflicht bereits beendet ist.
Das Arbeitsamt bzw Jobcenter ist raus weil für deren Leistungbezug Arbeitsfähigkeit bestehen muß. Außerdem besteht ja noch ein Arbeitsverhältnis.
Leistungen auf Grundsicherung setzt bei Persohnen zwischen 18 und 65 Jahren eine Rentenbegutachtung vorraus. Das heißt Du müsstest Erwerbsunfähig sein. Bist Du erwerbsfähig für ,,leichte Tätigkeiten für min 3 Stunden" , gibt das Grundsicherungsamt den Ball wieder ab ans Jobcenter.
Das Jobcenter wiederrum lehnt die Leistung ab weil Du arbeitsunfähig bist und ein Arbeitsverhältnis besteht.
USW USW USW........
Was steht denn im Gutachten des MDK drinn? Steht da was über Deine maßgebliche letzte Tätigkeit?
[/b]
Die Antwort ist : KEINER
Der Arbeitgeber ist raus weil die Lohnfortzahlungspflicht bereits beendet ist.
Das Arbeitsamt bzw Jobcenter ist raus weil für deren Leistungbezug Arbeitsfähigkeit bestehen muß. Außerdem besteht ja noch ein Arbeitsverhältnis.
Leistungen auf Grundsicherung setzt bei Persohnen zwischen 18 und 65 Jahren eine Rentenbegutachtung vorraus. Das heißt Du müsstest Erwerbsunfähig sein. Bist Du erwerbsfähig für ,,leichte Tätigkeiten für min 3 Stunden" , gibt das Grundsicherungsamt den Ball wieder ab ans Jobcenter.
Das Jobcenter wiederrum lehnt die Leistung ab weil Du arbeitsunfähig bist und ein Arbeitsverhältnis besteht.
USW USW USW........
Was steht denn im Gutachten des MDK drinn? Steht da was über Deine maßgebliche letzte Tätigkeit?
[/b]
Hallo nikki,
so wie es die Vorschreiber mitgeteilt haben, so ist das in der Praxis.
Wenn aber doch ein Arbeitsverhältnis besteht gibt es doch eine relativ einfache Lösung - arbeiten gehen !!!
Jetzt wirst du mit Sicherheit denken, was ist das denn für ein blöder Rat, ich bin doch arbeitsunfähig.
Ja sicher, das bist du, nach deiner Auffassung und nach der deines Arztes - der
MDK bzw. aufgrund der Beurteilung des MDK deine Kasse sieht das anders.
Du stellst am gleichen Tag deiner Wiederaufnahme der Tätigkeit fest dass es nicht geht mit dem arbeiten - gehst zum Arzt und dieser wird dich erneut arbeitsunfähig
schreiben - somit ist ein neuer Fall eingetreten - dein Arbeitgeber muss nicht erneut zahlen weil er das bei der abgeschlossenen Arbeitsunfähigkeit bereits tat - dein Krankengeldanspruch beginnt mit dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Kasse muss zahlen. Wenn die Kasse Zweifel an der
Arbeitsunfähigkeit hat muss sie erneut den MDK einschalten und solange dieser
sich nicht dazu geäußert hat muss die Kasse Krankengeld zahlen.
Verfolgst du dagegen weiter die Schiene "Widerspruch" und bedenkst, dass die Kasse darin keine aufschiebende Wirkung sieht, dann stehst du kurzfristig
ohne Geld da - denk mal darüber nach und besprech dich mit deinem Arzt.
Gruss
Czauderna
so wie es die Vorschreiber mitgeteilt haben, so ist das in der Praxis.
Wenn aber doch ein Arbeitsverhältnis besteht gibt es doch eine relativ einfache Lösung - arbeiten gehen !!!
Jetzt wirst du mit Sicherheit denken, was ist das denn für ein blöder Rat, ich bin doch arbeitsunfähig.
Ja sicher, das bist du, nach deiner Auffassung und nach der deines Arztes - der
MDK bzw. aufgrund der Beurteilung des MDK deine Kasse sieht das anders.
Du stellst am gleichen Tag deiner Wiederaufnahme der Tätigkeit fest dass es nicht geht mit dem arbeiten - gehst zum Arzt und dieser wird dich erneut arbeitsunfähig
schreiben - somit ist ein neuer Fall eingetreten - dein Arbeitgeber muss nicht erneut zahlen weil er das bei der abgeschlossenen Arbeitsunfähigkeit bereits tat - dein Krankengeldanspruch beginnt mit dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Kasse muss zahlen. Wenn die Kasse Zweifel an der
Arbeitsunfähigkeit hat muss sie erneut den MDK einschalten und solange dieser
sich nicht dazu geäußert hat muss die Kasse Krankengeld zahlen.
Verfolgst du dagegen weiter die Schiene "Widerspruch" und bedenkst, dass die Kasse darin keine aufschiebende Wirkung sieht, dann stehst du kurzfristig
ohne Geld da - denk mal darüber nach und besprech dich mit deinem Arzt.
Gruss
Czauderna