berechnung krankengeld - zählen steuerfreie zuschläge?

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Moderator: Czauderna

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Miep
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berechnung krankengeld - zählen steuerfreie zuschläge?

Beitrag von Miep » 07.10.2011, 14:55

hallo,

ich komme ab dem 11.10 in den krankengeld bezug. habe noch nie zuvor welches bezogen und bin daher etwas unsicher.

meine frage:

fließen steuerfreie zuschläge für das arbeiten nachts, sonntags und feiertags mit in die berechnung rein?

macht nämlich einen grossen teil meines leider nicht sehr üppigen gehaltes von ca. 1000 € netto/monat aus.

und wie lange dauert es von der einreichung des auszahlungsscheins bei der krankenkasse (barmer gek) bis zum erhalt des geldes?

danke.

Aha
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Beitrag von Aha » 07.10.2011, 16:14

ich glaube, es hat sich da nix geändert in der letzten Zeit. Die steuerfreien Zuschläge zählen (leider) nicht dazu. Nur bei Verletztengeld wären sie zu berücksichtigen....

und zur Dauer des KG...naja, es muß schon ein paar Tage gewartet werden. Ist sicher überall so. Angenommen, die Zahlung läuft ab 10., dann sollten schon ein paar Tage gelaufen sein. Also es wird nicht im voraus gezahlt. Schein abgestempelt am 20. Also Zahlung bis 20. Im nachhinein. Logisch- Krankheit im voraus- es gibt keine Hellseher, daher die Zahlung dann, wenn die AU auch für den entsprechen Tag bescheinigt wurde. :)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.10.2011, 17:14

Hallo,
wenn steuerfrei auch sozialversicherungsfrei heißt, dann gibt es dafür kein Krankengeld. Also, wenn alles "normal" verläuft, dann vergehen zwischen Einreichung des Auszahlscheins bei der Kasse und dem Eingang des Krankengeldes auf dem Konto maximal 3 Arbeitstage, was etwa 5 Kalendertage
beinhalten kann - wie gesagt, wenn alles glatt läuft.
Unter "glatt" ist zu verstehen, dass formell alles in Ordnung ist, es also keine Gründe gibt, die Auszahlung zu verzögern und natürlich auch, dass die betreffende Kasse arbeitsmässig auf dem Laufenden ist - Krankheits- und Urlaubszeiten, also personelle Engpässe können diese 3 Tage natürlich "verhindern".
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 08.10.2011, 08:29

Hallo,
zu Verzögerungen kann es kommen, wenn
-noch offene Zuzahlungen verrechnet werden müssen
-die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber fehlt
-die Erklärung vom Versicherten fehlt oder unvollständig ausgefüllt ist
- der Auszahlschein keine Zahlung für einen zurückliegenden Zeitraum beinhaltet
-das Ausstellungsdatum, Stempel oder Unterschrift des Arztes fehlen
-der Zahlschein gefaxt wurde, obwohl die Kasse nur Originale akzeptiert

Das Verfahren bei den Kassen ähnelt sich, ist aber nicht gleich. Manche Kassen haben feste Auszahltermine, andere zahlen je Schein.

Bei uns wird alles getan, das die Zahlscheine am Eingangstag auch bearbeitet werden. Allerdings macht die Buchhaltung um eine gewisse Uhrzeit zu, daher: Der frühe Vogel fängt den Wurm!

LG, Fee

Miep
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Beitrag von Miep » 10.10.2011, 14:49

danke für die bisherigen antworten.

kann mich also auf harte zeiten einstellen, da ich nur mit steuerfreien zuschlägen, die bei der krankengeldberechnung offensichtlich nicht berücksichtigt werden, auf ein durchschnittliches netto-gehalt von 1000 €/monat komme...

oh je....

was reicht man eigentlich dem arbeitgeber ein, wenn der auszahlungsschein an die krankenkasse geht?

oder genügt es, da man eh aus der lohnfortzahlung raus ist, telefonisch mitzuteilen, dass man weiterhin krank geschrieben wird?

lg.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.10.2011, 16:35

Hallo,
es reicht sich beim Arbeitgeber telefonisch weiter krank zu melden.

Und was die Zuschläge angeht, die waren nicht nur Steuer- sondern auch sozialversicherungsfrei. Und von was man nichts bezahlt hat, kann man auch nichts bekommen. Gilt auch für Trinkgelder, da freut man sich direkt was in der Tasche zu haben, aber es zählt dann eben auch nicht für die Rente. Ist unsexy in jungen Jahren, aber irgendwann rächt es sich.

LG, Fee

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