Hallo erstmal.
Ich habe nun einige Stunden dies Forum durchforstet und einige interessante Beiträge zu ähnlichen Problemen wie meinem gefunden, aber eben doch keine Lösung für mein Problem.
Somit wollte ich hier selber mal Nachfragen.
Also:
Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen in dem steht, dass von 18. Januar bis 3. März ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis vorliegt und ich für diese Zeit selber Nachzahlen soll ~980,00€
Nun war ich in der Zeit arbeitslos ... Am 17. Januar habe ich meine Kündigung erhalten und war sofort am 18. Januar beim Arbeitsamt (auf Grund von Probezeit alles irgendwie komisch .. rechtens .. keine ahnung)
Dadurch, dass der Arbeitgeber sehr komische Zahlungsgewohnheiten hatte, habe ich mein Gehalt immer erst zum 20-25 des Folgemonats erhalten z.B. November-Gehalt am 20-25 Dezember, Dezember-Gehalt am 20-25 Januar etc. War mir wärend der Arbeit relativ egal wann genau das Geld kam, solange es jeden Monat kam.
Probleme entstanden erst zur Kündigung ...
Die Kündigung erfolgte wie gesagt am 17. Januar die Meldung beim Arbeitsamt am 18. Januar
Am 20-25 Januar gabs das Gehalt für Dezember ...
Am 20-25 Februar das Gehalt für Januar ...
und aus eben diesem Sachverhalt ergab es sich, dass ich laut Arbeitsamt kein anspruch auf ALGII hatte, erst ab März und somit habe ich erst ab dem 3. März offiziel ALGII bezogen.
Nun fordert die Krankenkasse für die Zeit vom 18. Januar bis 3. März knapp 980,00€. Weil sie nicht wissen was ich in der Zeit gemacht habe, haben sie mich wohl mit dem Höchstsatz berechnet.
In einem Telefonat habe ich versucht die ganze Situation etwas zu klären aber ohne die oben genannten Informationen, diese habe ich mir erst Später wieder angeeignet. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aus dem Kopf nurnoch, dass ich zu der Zeit arbeitslos war.
Die Frau am Telefon teilte mir mit, dass ich ein Schreiben aufsetzen könne in dem ich mitteile, dass ich in der genannten Zeit von Ersparnissen lebte und dass mein fälliger Beitrag reduziert werden würde ...
Ich gehe mal davon aus das es die ~145€/Monat sein werden die ich hier schon öfter gelesen habe?
Nun die Fragen: Muss ich selbst den "kleinen" Betrag noch entrichten?
Oder bin ich von meinem Arbeitgeber zu früh abgemeldet worden?
Zählt der Krankenkassenbeitrag für den Monat in dem man sein Gehalt bekommt oder für den Monat für den es gedacht ist? (Januar-Gehalt im Februar erhalten)
Ich hoffe auf etliche, hilfreiche Antworten
MFG Balgor
Keine lückenlose Krankenversicherung mehr?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das mit dem ALG 2 ist richtig. Da kommt es auf die tatsächliche Zahlung an, nicht auf den Anspruchsmonat. Ansprüche auf ALG 1 bestehen ja offensichtlich nicht.
Hast Du denn in der Zeit der Nichtversicherung Leistungen der Kasse in Anspruch genommen? Denn in der Praxis lässt man den Zeitraum auch so unversichert, wenn sich das Mitglied nicht meldet.
Nun hast Du Dich gemeldet. Und Du hast seinerzeit auch Schreiben bekommen, die dieses Procedere beschrieben habeen. Und ja, Du solltest zu "Kreuze kriechen" und das mit den Ersparnissen so angeben. Ein wenig auf die Tränendrüse drücken, dass Dein alter Arbeitgeber nicht gezahlt usw.
Ansprüche auf Familienversicherung bestehen nicht zufällig? Eltern oder Frau?
LG, Fee
das mit dem ALG 2 ist richtig. Da kommt es auf die tatsächliche Zahlung an, nicht auf den Anspruchsmonat. Ansprüche auf ALG 1 bestehen ja offensichtlich nicht.
Hast Du denn in der Zeit der Nichtversicherung Leistungen der Kasse in Anspruch genommen? Denn in der Praxis lässt man den Zeitraum auch so unversichert, wenn sich das Mitglied nicht meldet.
Nun hast Du Dich gemeldet. Und Du hast seinerzeit auch Schreiben bekommen, die dieses Procedere beschrieben habeen. Und ja, Du solltest zu "Kreuze kriechen" und das mit den Ersparnissen so angeben. Ein wenig auf die Tränendrüse drücken, dass Dein alter Arbeitgeber nicht gezahlt usw.
Ansprüche auf Familienversicherung bestehen nicht zufällig? Eltern oder Frau?
LG, Fee