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Ü30 Student, Nicht Krankenversichert . Beiträge seit 2008 zu

Verfasst: 01.10.2011, 13:15
von cadillac
Hi,

ich bin seit einem Monat wieder bei meinen Eltern eingezogen. Ich war seit Mitte 2008 in Griechenland bei meinen Großeltern, um ihnen mit dem Bauernhof und der Feldarbeit zu helfen. Da ich hier keine Perspektive sah, war das wenigstens was nützliches. Versichert war ich dort nicht. Denn ich habe dort nur mit etwas Taschengeld von meinen Großeltern gelebt.

Nun bin ich seit einem Monat hier und studiere ab dem 01-10-2011.

Zuvor war ich hier als letztes bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich wohne wieder bei den Eltern und habe kein Gehalt. Ich will auch kein ALG2. Ich lebe sparsam und nutze meine Zeit zum lernen.

Nun habe ich bei meiner alten Krankenversicherung einen Antrag auf Krankenversicherung gestellt.

Nun erfahre ich dass ich bei Ihnen bis mitte 2008 alle Beiträge zurück zahlen muss. Angeblich muss ich wieder bei Ihnen versichert sein. Ich soll ein Schreiben ausfüllen. "Anzeige zur Pflichtversischerung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr.12 SGB XI

Fragen

1. Bin ich nun Pflichtversichert? Was das nicht das falsche Schreiben? Ich bin doch über 30 und nur Student. Bin ich da nicht freiwillig versichert?
2. Nun habe ich den Antrag wohl zu voreilig gestellt. Kann ich auch Angebote von andere Gesetzlichen Krankenversicherungen einholen. Vielleicht nehmen die das nicht so genau. Bin ich durch den Antrag nun gebunden oder ist er noch in schwebe? Bin ich nun vertraglich schon was eingegangen. Oder kann ich noch mit einer andern Krankenkasse einen andern Vertrag eingehen?
3. Habe ich die Möglichkeit mich Privat Kranken zu versichern? Auch da erhoffe ich mir dass die meinen Auslandsaufenthalt anerkennen.
4. Brauchen die gesetzlichen und auch die privaten Krankenversicherungen einen Nachweis dass ich dort versichert war? Oder reicht es wenn ich das schriftlich bestätige dass ich in Griechenland versichert war?
5. Wie gesagt ich habe hier kein Gehalt, ich kann die monatlichen Kosten nicht tragen. Ich dachte das kostet ca. 80€ für Studenten. Nun sagen die mir die erkennen meinen 2. Bildungsweg nichts an. Ich dachte weil das mein Erststudium ist, dass dies der 2. Bidlungsweg ist.
6. Ich habe gehört
1. dass die Hanse Merkur keine Rückzahlung fordert wenn man im Ausland war. Stimmt das?
2. dass die TKK sehr kulant ist und da habe ich auch gedacht, ob ich da bessere Chancen habe


Hat einer eine Idee, wie ich nun die Beiträge nicht zahlen muss. Ich werde die nächsten Jahre studieren. Ich habe kein Interesse daran Schulden abzubezahlen. Bis jetzt hatte ich auch keine.

Das ist verrückt, nun ohne verschulden über 6000€ Schulden zu haben.

Übrigens bin ich griechischer Staatsbürger. Ist das unwichtig?

Verfasst: 01.10.2011, 17:03
von CiceroOWL
Hallo grundsätzlich gilt das jeder der seit dem 01.04.2007 in Deutschland versichert sein muss grundsätzlich, es gilt das teritorial Prinzip, das heißt deutsches Recht in Deutschland, usw. § § 5 Abs. 1 Nr. 13 greift in diesem Fall nicht wenn du nachweisen kannst das du ständig in Griechenland gelebt hast bzw hier deinen Zuzug dokumentieren kannst, ggf. müßtet du einen Nachweis über deine griechische Krankenversicherung beibringen. (S1/A1) sollten am besten mal deine Großeltern besorgen und zwar pronto.

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=131748156679643179&sessionID=593037317964964068&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=160004,0

vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/KVdS/beitragsbemessung_ausl_studenten/index.htm

pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pkv-publik-nr-9-2010/pkv-publik-09-2010.pdf

pkv.de/publikationen/info_broschueren/private_krankenversicherung_als_alternative_fuer_studenten.pdf

Studenten sind in Deutschland bis zur Vollendung des 30 Lebensjahres oder des 14 Fachsemesters pflichtversichert für 79,80 im Monat. Irgendwie sehe ich bei dir da keinenzweiten Bildungsweg ergo freiwillige Krankenversicherung für 155 € im Monat, bzw es gilt in diesem Fall die Möglichkeit der Versicherugnsplficht nach § 5 abs.1 Nr. 13 bei ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder aber der Abschluss eines privaten vERsicherungs Vertrages beid er PKV. Ich gehe davon aus das du bereits den § 5 Abs. 1 Nr. 13 unterschrieben hast?

Aber vieleicht weiss einer meiner Kollegen hier noch einen besseren Weg.

Verfasst: 01.10.2011, 17:27
von cadillac
Hi,

ich habe keine Nachweise. Ich bin kostenlos mit bekannten damals hin gefahren und nun habe ich wieder eine Gelegenheit genutzt und bin wieder per PKW her gefahren.

Die durchfahrenden Länder sind EU Ausland. Geht mit dem griechischen Perso. Habe ja nur die griechische Staatsburgerschaft. Dazu muss ich dort keinen festen Wohnsitz haben.

Dort wurde von der Polizei immer nur der Führerschein und der Perso geprüft. Hat keiner nach dem Wohnsitz gefragt.

Ich weiß auch nicht ob ich da überhaupt versichert war. Das haben dann wenn meine Großeltern gemacht. Aber das würde mich wundern dass die daran denken. Ich war nie beim Arzt. Kann ich also nicht wissen. Ich muss vom schlimmsten FAll ausgehen, also davon dass ich nicht versichert war. Aber dass muss ich ja offiziell nicht so bestätigen.

Am besten ist dann wohl wenn ich zu einer privaten Kasse gehe. Ich bin doch nun Freiwillig versichert als Student. Also kann mich meine Kasse nicht zwingen die Rückzahlungen bei Ihnen zu tätigen oder? Auch wenn das die letzte Kasse in Deutschland war.

Hat meine alte GKV mich nun im Schwitzkasten. Oder kann ich mich nach PKVs umgucken.

Ich bin sicher, da wird es eine geben die meinen Auslandsaufhenthalt nicht prüfen will. Dort kann man ja eine Wartezeit von 8 Monaten vereinbaren oder eine ärztliche Prüfung.

Habt ihr eine Idee wie ich die Nachzahlung vermeiden kann.

Verfasst: 01.10.2011, 17:31
von CiceroOWL
juxt in dem Fall nicht. In der PKV wären denn ab dem 01.01.09 Beiträge bzw strafzahlungen, Gebühren fällig. versuchs halt denn mal. Ich denke mal deine gesetzliche Kasse hat dich wohl am Haken. ausser du heiratest, gehst die Famiienversicherung, oder du nimmst ene Beschäftigung auf die mehr als 2 monate umfaßt und mehr als 401 € ergibt, denn entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht und freies Krankenkassenwahlrecht. Warst du in Deutschland eigentlich abgemeldet? Achja die § 5 Abs. 1 Nr. 13 Pflichtmitgliedschaft kann abgelehnt werden, sofern eine Versicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Verfasst: 01.10.2011, 18:32
von cadillac
Also erst ist folgende Frage. Muss ich die Nachzahlung bei der letzten GKV zahlen bei der in angemeldet war? Dann kann ich auch nicht zur PKV. Und dort die Beiträge bezahlen.

Ich weiß dass man ab 2009 in der PKV zahlt. Aber dann muss ich erstens 2 Monate weniger zahlen und zweitens gibt es einen Vertreter der eine Versicherung kennt, die nur wissen will ob man im Ausland war. Ohne Nachweise.

Also ich habe meine Großeltern gefragt und die haben gesagt dass ich immer dort gemeldet bin. Also das ganze Leben.

Nur bin ich es hier auch.

Ist die Frage ob die GKV das auch akzeptiert. Oder ob die unbedingt wollen, dass man sich hier abmeldet.

Also versichert war ich dort aber nicht. Das weiß ich jetzt.

Aber wenn das mit dem Wohnsitz klappt. Ist ja ok.

Also weißt du da näheres?

Verfasst: 01.10.2011, 18:36
von CiceroOWL
aha, hast du denn Nachweise über deine Einreise und Ausreise von / nach Deutschland Auzug aus dem Meldregister reicht der Kasse, sollte zumindest. würde denn bedeuteten das denn deine Kasse zuständig ist Die PkV nicht meines Erachtens.

Verfasst: 01.10.2011, 20:16
von cadillac
Nein registriert ist nichts. Ich bin doch per PKW gereist. und Abgemeldet habe ich mich nicht.

Ich sagte doch. Das einzigste was ich mir vorstellen kann, ist dass mir Griechenland bestätigt dass ich dort gemeldet war.

Sofern denen das egal ist ob ich 2 Wohnsitze habe. Was ich selber auch nicht wusste.

Verfasst: 01.10.2011, 21:46
von CiceroOWL
hm nugut, denn geht deine kase von 3 Jahr nicht versichert aus. Das einzigste wa su noch machen kannst ist einen antrag nach § 186, 11 SGB V oder einen Nachweis führst das du in Griechenland gelebt hast.