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privat versichert, Vertrag ruht, Hartz4 Empfänger-
Verfasst: 30.09.2011, 14:28
von Cal23
Hallo,
ich bitte Euch dringend um Hilfe.
Kurz zu meiner Person, ich habe Depressionen, die inzwischen sehr stark sind, und ich muss / möchte mir ärztlich helfen lassen.
Ich beziehe Hartz4 und meine Insolvenz läuft seit 07/2011.
An sich bin ich privat versichert, da ich vor dem Bezug von Hartz4 selbständig war. In die Insolvenz bin ich aufgrund von ca. 50.000 Euro Schulden, die sich durch ein Restaurant, welches nicht lief, angehäuft hatten, in dieser Zeit konnte ich auch keine Beiträge für die PKV zahlen, nun seit ca. 1 Jahr. Dadurch, dass keine Beträge entrichtet worden sind, ruht der Vertrag, und ich bin nicht versichert, wie man mir gestern am Telefon mitteilte. Da ich die Beiträge durch den Zuschuß des AA nicht vollständig zahlen kann, habe ich gekündigt, und wollte in eine gesetzliche KV, welches mehrfach abgelehnt wurde.
Defacto bin ich nun aber nicht krankversichert, und weiss nicht mehr weiter.
Wie gesagt, ich muss schnjellstmöglich zu einem Arzt, damit ich wieder gesund werde, und ein normales Leben wieder führen kann.
Könnt Ihr mir sagen, was ich machen kann?
Vielen Dank
Carsten
Verfasst: 30.09.2011, 20:51
von roemer70
Hallo Cal23,
in eine GKV kommst Du ohne KV-Pflicht nicht. Oder bist Du eventuell verheiratet?
M.E. dürftest Du Anspruch auf Notfallbehandlungen haben, da die PKV Dich nicht einfach "rauswerfen" kann ohne anderweitige Absicherung. Eventuelle Kosten würden sie Dir aber nicht erstatten, sondern mit Deinen Rückständen verrechnen... Das würde Dir also auch nicht wirklich weiterhelfen.
Verfasst: 30.09.2011, 21:48
von amerin
Wenn er wirklich selbst die PKV gekündigt hat, dann auch keine "Notfallbehandlung" versichert.
Verfasst: 30.09.2011, 22:10
von GKV-Noob
amerin hat geschrieben:Wenn er wirklich selbst die PKV gekündigt hat, dann auch keine "Notfallbehandlung" versichert.
--> Eine Mitgliedschaft in der GKV kann man auch nicht ohne Nachweis einer anderweitigen Absicherung kündigen.
@cal23
In die GKV kommst du mit dem Hartz IV-Bezug nicht. Wie schon von roemer angesprochen: Wenn du verheiratet bist kannst du über die Familienversicherung in die GKV gelangen. Ansonsten ist dies in deiner aktuellen Konstellation nicht möglich.
Verfasst: 01.10.2011, 01:28
von roemer70
Was der GKV ihr §5 Abs. 1 Nr. 13 Sgb V ist, findet sich in ähnlicher Form bei der PKV in § 193 Abs. 3 VVG (Pflicht zur Versicherung) und in § 205 Abs. 6 VVG (Kündigung seitens des VN nur bei Nachweis einer anderweitigen Versicherung möglich) wieder.
In meinen Augen müsste Cal23 noch bei seiner PKV versichert sein. Nur wird die ihm bei Außenständen keine Erstattung zugestehen, sondern erstmal verrechnen...
Verfasst: 01.10.2011, 09:58
von CiceroOWL
Moment, wann endet denn deine selbst. Tätigkeit?
Verfasst: 02.10.2011, 13:56
von Cal23
Ich bin nicht verheiratet.
Der Vertrag ruht, solange die Beiträge nicht bezahlt werden, aber als Hartz4 Empfänger habe ich keine Möglichkeit die Außenstände zu begleichen.
Heisst also , wenn ich zum Arzt gehe, muss ich die Rechnung selbst tragen?
Bekomme ich ja auch nicht hin, mit Hartz4 ist das nicht drinne...
Verfasst: 03.10.2011, 09:40
von CiceroOWL
hast du dein Gewerbe abgemeldet?
Verfasst: 03.10.2011, 20:12
von Cal23
ja, schon lange...
also schon
Verfasst: 03.10.2011, 20:47
von CiceroOWL
vor Beginn des Bezuges vor ALG II?
Verfasst: 03.10.2011, 20:52
von Cal23
das war 2009, aber ich denke ja,
Verfasst: 03.10.2011, 20:53
von Cal23
ich hatte damals auch schon wegen der gesetzlichen nachgefragt, und hab auch ne ablehnung der AOK bekommen.
Verfasst: 03.10.2011, 21:06
von CiceroOWL
Da hat sich aber eine Menge in der Rechtsprechung geändert, laut LSG Düsseldorf ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung möglich wenn eine selbst. Tätigkeit. Aber da deine selbst. Tätigkeit endete und dein Gewerbe abgemeldet ist vor dem Bezug von ALG II. Ist die Pflichtversicherung als ALG II Beziehr vorrangig.
Kuckst du hier
.
vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3867
Sag dem JobCenter das Sie dich rückwirkend bei einer GKV anmelden sollen
Verfasst: 03.10.2011, 23:11
von Cal23
vielen Dank, ich habe letzen Freitag schon ne Anfrage an AA geschickt, und werde morgen nochmal nachfragen.
Es ist echt akut...
Verfasst: 04.10.2011, 21:07
von Rossi
Na ja Vergil, ich glaube, dass Du ein wenig übersehen hast, oder ich.
Der Poster ist nach seinen Schilderungen noch privat versichert, es ruht nur der Leistungsanspruch. Damit ist und bleibt er unmittelbar vor dem ALG II-Bezug privat versichert. Somit keine Chance auf eine Pflichtversicherung im Rahmen des ALG II-Bezuges.
Da kann man soviel mit dem Jobcenter verhandeln wie man will. Das Ergebnis dürfte eindeutig sein.