KG, Aussteuerung und Diagnoseschlüssel

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Moderator: Czauderna

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Juma
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KG, Aussteuerung und Diagnoseschlüssel

Beitrag von Juma » 29.09.2011, 10:39

Hallöchen zusammen,

lange Geschichte...ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, aber ich versuche es so struktuiert zu schreiben, wie es geht...Bei Fragen/ Unverständlichkeiten bitte fragen...

Also, vom 01.01.2010 bis zum 28.02.2010 -> im Arbeitsverhältnis, bin dann am 16.02. AU geworden. Zum 28.02. wurde ich gekündigt und entsprechend im KG gelandet, weil ich aus dem AU Gründen nicht zur Verfügung auf dem Arbeitsmarkt stand.
Vom 16.02. - 25.11.2010 liefen 15 Diagnosecode`s in der KK auf, mit denen ich angeblich auch Krankgeschrieben wurden bin, wobei davon nur 3-4 auf dem Zahlschein standen. Dazu kommt aber, das ich während der Zeit eben nicht nur bei der Rheumatologin war, sondern auch andere Wehwehchen hatte und dementsprechend wurden anscheinend die Diagnosecode`s alle zusammen geworfen.
Ab dem 26.11.2010 bis zum 11.04.2011 war ich im ALG I mit dem Versuch ein Arbeitsverhältnis zu finden, welches zu meinen Krankheitsbild passt. Leider ging das daneben und ich bin ab dem 12.04.2011 wieder im Krankenstand und bekomme KG.

Nun bekam ich letzte Woche ein Schreiben von der KK, das mein KG am 28.12.2011 endet und es wurden alle 15 Code`s, obwohl seit dem 12.04. nur 5 drauf stehen in einen Topf geschmissen und die 78 Wochen enden somit am 28.12.2011.

Nun habe ich folgende Fragen:

-wie kommt meine KK dazu, alle Diagnoseschlüssel zusammen zu legen, auch wenn dabei Schlüssel sind, auf die gar nicht AU war?
-was ist, wenn ein erneuter Arbeitsversuch ab dem 29.12. nicht klappen sollte (neue Stelle)? Was ist dann mit den Blockfristen?
-werden alle 15 Diagnosen jetzt immer zusammen gepackt? Auch, wenn ich jetzt eine neue Diagnose hätte, die mit den anderen Krankheitsbildern nichts zu tun hat?

Gegen was kann ich Widerspruch einlegen? Bei dem Bescheid über die Aussteuerung steht ja nichts von den Diagnoseschlüsseln, das ist nur eine extra E-Mail von der Sachbearbeiterin der KK.

Was mir noch zum Schluss einfällt...

Wie oben geschrieben, bin ich seid dem 12.04. wieder im KG mit lt. der KK 5 Diagnosen, wobei dabei die letzte Diagnose nur alleine ab dem 15.06. ist ohne den 4 anderen.
Werden bei den Blockfristen die Schlüssel alle zusammen gepackt? D.h. Schlüssel M -> 3 mal
Schlüssel G -> 2 mal

Das sind eben aber alle Erkrankungen die mit der anderen Sache nichts zu tun haben...

Fragen über Fragen - kann mir jemand helfen?

Danke schon mal.

Juma
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Beitrag von Juma » 29.09.2011, 18:19

Hallöchen,

bei 200 Klicks keiner dabei, der helfen kann :?:

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Registriert: 20.09.2011, 12:39

Beitrag von Avatar » 29.09.2011, 18:26

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, aber ich meine wenn eine Krankheit zu einer bestehenden dazu kommt führt das nicht dazu, dass die Fristen wieder neu laufen ..... leider

lg

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 29.09.2011, 19:26

Hallo,

das kann man hier sicher nicht lösen.
Du scheinst ja schwer krank zu sein. Viele Ärzte schlüsseln auch alle Diagnosen immer wieder, auch wenn es vielleicht ausgeheilt ist.

Du müsstest beweisen, von wann bis wann manche Diagnose nur bestand. Wobei eine schwere Grunderkrankung mitunter auch Beschwerden in anderen Organen verursachen kann.

Mein Tipp, lass Dir von der Kasse das mal genau aufschreiben und geh dann damit zum Arzt. In der Beweispflicht bis Du.

Ob man allerdings bei 15 (!) Diagnosen das wirklich abgrenzen kann, da hab ich so meine Zweifel.

Deshalb kann ich Dir leider nicht helfen.

LG, Fee

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