Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und stelle mich und vorallem meine derzeitige Situation kurz vor! Wink
Ich bin 36 J, Dipl.-Oec.troph und seit einigen Jahren in der Pharmazie im Außendienst tätig. Vor einigen Monaten musste ich leider die Auswirkungen meines Engagements in meinem Beruf erfahren; d.h. mich ereilte ein Burn out.
Ich bin mit Zwischenstop seit Mitte Mai nicht mehr arbeitsfähig, beziehe wg. meines Zwischenstops aber erst seit Mitte August KG.
Mitte September musste ich bereits zum MDK und das Resultat ist, dass mich dieser und somit meine KK ab 01.10. für arbeitsfähig halten. Tja, bisher war mir nicht bekannt, dass in unserem "Gesundheitssystem" inzwischen die KKs entscheiden, wann man arbeitsfähig ist und eben nicht die behandelnden Ärzte! Mein Psychiater hatte mich bereits bis Mitte Oktober und mit dem Vermerk "bis auf Weiteres" für AU gehalten.
Bis dato bin ich von meinem AG nicht gekündigt.
Nun gut...kommen wir zu meinen vielen Fragen:
1.
Wie aussichtsreich ist ein Widerspruch gegen den KK-Bescheid überhaupt? Und wie lange dauert so eine Bearbeitung überhaupt?
Hab zu der Thematik hier bereits einiges gelesen und es stimmt mich leider eher mißmutig!
Habe aber bereits meinen Anwalt kontaktiert, da ja die Zeit drängt, was wohl Methode bei den KKs hat.
2.
Beantragung von Übergangsgeld (?) bei der Bundesagentur für Arbeit?
Worum genau handelt es sich hierbei?
Bin ja nicht gekündigt und werde von mir aus ebenfalls nicht kündigen, aus sicher vielen bekannten Gründen!
3.
Besteht im Falle der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit ab 4.10. und dem Nachgehen dieser für nur einige Tage der erneute Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Eine erneute Krankmeldung würde ja auf der gleichen Diagnose basieren.
Meines Wissens nach würde ein Anspruch auf KG nach Ablauf dieser Lohnfortzahlung aufgrund derselben Diagnose nicht möglich sein!?
Müsste ich dann meine Arbeit erneut aufnehmen und dieses Spiel fortsetzen, bis meine Firma den Entschluß zur Kündigung fässt?
Ehrlich gesagt strebe ich genau das an, denn die Firma ist ein Ausbeuter auf allen Fronten!
4.
Gesetz Punkt 3 setze ich um....
Macht dann der Widerspruch gegen den KK-Bescheid überhaupt Sinn?
Schließlich kann ich dann ja keine weiterführende und damit lückenlose AU mehr vorweisen. Wie ich hier lesen konnte, ist das aber eine entscheidende Voraussetzung für das Anfechten und Begründen des Widerspruches!?
5.
Sollte ich meine AU weitervefolgen und anwaltlich auf meine Firma zugehen, um über eine Vertragsaufhebung zu verhandeln, hätte ich trotz weiterer AU und im Falle einer Kündigung meinerseits überhaupt einen Anspruch auf KG (sollte der Widerspruch durchgehen?) oder nur noch auf ALG?
6.
Was ist, wenn der Widerspruch trotz medizinischer Begründung von meiner KK nicht anerkannt wird?
Mit der Kürze war das wohl leider nichts, und ich entschuldige mich dafür! Confused
Seit einigen Tagen bin ich fix und fertig. Kann das Grübeln nicht mehr abschalten und keinen klaren Gedanken fassen, geschweige denn eine Entscheidung treffen, wie ich mich am besten verhalten soll.
Ich würde der Firma, die mir auch weiterhin mein Leben schwer macht, gern eins auswischen, indem ich meine Tätigkeit für nur wenige Tage wieder aufnehme und mich dann wieder krank melden, um in die Lohnfortzahlung zu kommen. Leider kann ich jetzt noch nicht einschätzen, welche Konsequenzen das hinsichtlich o.g. Punkte für mich hat.
Ich benötige DRINGEND eure fachkompetente Meinung, um mir klarer zu werden.
Ich DANKE euch bereits im Vorfeld und hoffe auf viele erkenntnisreiche Antworten hier.
Herzliche Grüße
zecke-sunshine
DRINGENDE HILFE und tausend Fragen...
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 27.09.2011, 09:17
Hallo,
"Burn out" - ist eine Erkrankung wie jede andere Erkrankung auch - aus diesem Grunde wird die Fallsteuerung bei den Krankenkassen in solchen Fällen
erfahrungsgemäß auch genau so vorgenommen wie bei anderen Erkrankungen auch. Dass du "bereits" nach 4 Monaten Post von der Kasse bekommen hast, wonach diese die Krankengeldzahlung zum 30.09.2011 einstellen will - das spricht eher für deine Kasse und deren Fallsteuerung als dagegen. Es soll Kassen geben, die bei solchen Diagnosen bereits nach vier Wochen den MDK einschalten.
Deine Schlussfolgerung, dass in diesem System die Krankenkassen entscheiden wann man nicht mehr arbeitsunfähig ist - die trifft leider nicht zu, jedenfalls nicht so.
Wir du ganz richtig schreibst, hat die Kasse den MDK eingeschaltet und dort
beurteilen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Arbeitsfähigkeit - somit beruft sich die Kasse bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit auf ein ärztliches Gutachten bzw. auf einer ärztliche Stellungnahme.
Natürlich kannst du Widerspruch einlegen gegen diese Beendigung und wenn
dein behandelnder Arzt entsprechend mitwirkt, in dem er dir eine medizinische
Widerspruchsbegründung schreibt und auch aktuelle Befundberichte dem MDK
zur Verfügung stellt, etwas zur lfd. Behandlung (Therapie) ausführt, dann könnte
dein Widerspruch sogar Erfolg haben, zumal du ja nicht arbeitslos bist und
es ausschließlich um die Frage geht ob du für die Ausübung deines Berufes arbeitsunfähig bist oder nicht.
Hast du schon mal direkt mit deiner Kasse gesprochen - vielleicht sogar persönlich mal dort gewesen - da kann man oftmals in einem persönlichen Gespräch mehr erreichen als sofort mit dem Rechtsanwalt zu kommen - aber das ist nur meine Erfahrung nach 43 Jahren Krankenkassentätigkeit .
Gruss
Czauderna
"Burn out" - ist eine Erkrankung wie jede andere Erkrankung auch - aus diesem Grunde wird die Fallsteuerung bei den Krankenkassen in solchen Fällen
erfahrungsgemäß auch genau so vorgenommen wie bei anderen Erkrankungen auch. Dass du "bereits" nach 4 Monaten Post von der Kasse bekommen hast, wonach diese die Krankengeldzahlung zum 30.09.2011 einstellen will - das spricht eher für deine Kasse und deren Fallsteuerung als dagegen. Es soll Kassen geben, die bei solchen Diagnosen bereits nach vier Wochen den MDK einschalten.
Deine Schlussfolgerung, dass in diesem System die Krankenkassen entscheiden wann man nicht mehr arbeitsunfähig ist - die trifft leider nicht zu, jedenfalls nicht so.
Wir du ganz richtig schreibst, hat die Kasse den MDK eingeschaltet und dort
beurteilen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Arbeitsfähigkeit - somit beruft sich die Kasse bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit auf ein ärztliches Gutachten bzw. auf einer ärztliche Stellungnahme.
Natürlich kannst du Widerspruch einlegen gegen diese Beendigung und wenn
dein behandelnder Arzt entsprechend mitwirkt, in dem er dir eine medizinische
Widerspruchsbegründung schreibt und auch aktuelle Befundberichte dem MDK
zur Verfügung stellt, etwas zur lfd. Behandlung (Therapie) ausführt, dann könnte
dein Widerspruch sogar Erfolg haben, zumal du ja nicht arbeitslos bist und
es ausschließlich um die Frage geht ob du für die Ausübung deines Berufes arbeitsunfähig bist oder nicht.
Hast du schon mal direkt mit deiner Kasse gesprochen - vielleicht sogar persönlich mal dort gewesen - da kann man oftmals in einem persönlichen Gespräch mehr erreichen als sofort mit dem Rechtsanwalt zu kommen - aber das ist nur meine Erfahrung nach 43 Jahren Krankenkassentätigkeit .
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
natürlich kannst Du wieder arbeiten gehen, nur einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du meines Erachtens nicht.
Das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen ist eine Kurzschlußreaktion, von der ich abrate.
Ein nicht ärztlicher Psychiater kann nicht Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bist Du noch bei einem Facharzt in Behandlung?
Es hilft nur ein ärztlich begründeter Widerspruch in Deinem Fall. Und wenn Dein Doc der Meinung ist, dass Du Au bist, dann sollte er auch was zu Papier bringen. Ansonsten müsstest Dueinen Arbeitsversuch starten, um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
LG, Fee
natürlich kannst Du wieder arbeiten gehen, nur einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast Du meines Erachtens nicht.
Das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen ist eine Kurzschlußreaktion, von der ich abrate.
Ein nicht ärztlicher Psychiater kann nicht Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bist Du noch bei einem Facharzt in Behandlung?
Es hilft nur ein ärztlich begründeter Widerspruch in Deinem Fall. Und wenn Dein Doc der Meinung ist, dass Du Au bist, dann sollte er auch was zu Papier bringen. Ansonsten müsstest Dueinen Arbeitsversuch starten, um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
LG, Fee