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Krankengeld auch gestrichen .... bitte um Hilfe
Verfasst: 20.09.2011, 13:12
von Avatar
Hallo,
meine Krankenversicherung hat mich gestern angerufen und mir gesagt, dass meine Ärztin denen mitgeteilt hat, dass ich ab Oktober wieder arbeitsfähig sei und der medizinische Dienst hat das auch nach Aktenlage so entschieden. Ich soll mich beim Arbeitsamt für 15 Stunden melden.
Ich war total verwirrt und fragte was ist wenn es mir nicht bessser geht und das nicht geht, als antwort hab ich nur bekommen, da ihre Ärztin sagt sie wären gesund nix.
Jetzt war ich heute bei meiner Ärztin konnte aber nicht mit ihr sprechen. Die Sprechstundehilfe hat kurz mit ihr gesprochen und sagte dann, dass die in dieses Formular immer was reinschreiben müssen und vorraussichtlich Oktober geschrieben hat, aber das heißt nicht, dass ich dann gesund bin.
Allerdings steht der medizinische Dienst über den Ärzten und die können da nix machen, ich soll nen Termin beim medizinischen Dienst machen.
Das kam immer wieder auch als ich gesagt hatte das ich gelesen hab, dass der Arzt nen Widerspruch schreiben sollte.
Bin total verwirrt was ist denn jetzt der richtige Weg?
Ich kann doch nicht zum AA gehen und mich für 15 Stunden melden da bekomm ich doch kaum noch Geld und ob ich 15 Stunden arbeiten könnte weiß ich auch nicht aber voll geht garnicht.
lg
ewig Gestrige ?
Verfasst: 20.09.2011, 15:28
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 20.09.2011, 18:16
von Peter_10
Hallo,
lass dir das als allererstes von deiner KK schriftlich geben. Dann legst du Widerspruch ein und bittest um eine Untersuchung beim MDK.
Ich habe hier u.a. gelernt, dass man nichts am Telefon machen soll... schoin garnicht wenns ums KRG bzw. dessen Einstellung geht.
Schau am besten Mal hier rein:
http://www.krankenkassenforum.de/aok-mc ... t4380.html
evtl. steht da ja auch für dich etwas hilfreiches.
Viel Glück
Peter
Verfasst: 21.09.2011, 22:33
von Avatar
Hallo,
@Machts Sinn: Wow das ist ja krass. Danke für den Hinweis. Die versuchen einen ja zu verarsc.... wo es nur geht. Bekomme eh schon recht wenig weil alles blöd gelaufen ist, aber für 15 Stunden das wäre weniger als Harz IV und dann müsste ich noch die Wohnung und alles bezahlen .... das geht ja garnicht.
@Peter_10: Danke da schau ich mal. Finde das echt krass ich meine klar müssen die KKèn schauen das sie nicht veralbert werden, aber wenn man so liest wie vielen das so geht und dann so willkürlich ist das echt übel. Ich hab 10 Jahre gearbeitet und hatte nie groß was und jetzt zack nach 6 Monaten ohne Untersuchung oder so ... das find ich echt nicht nett.
lg
Verfasst: 22.09.2011, 10:42
von CiceroOWL
http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... igkeit.pdf
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/ ... -09-19.pdf
Nicht für 15 Stunden aber für Tätigkeiten die ggf gleich sind. Da gibt es der Möglichkeiten viele, besonders der Ausdruck leichte Arbeit ist da weit definierbar.
Verfasst: 26.09.2011, 12:26
von Avatar
Hallo ihr lieben,
ich bin völlig verwirrt und brauche nochmal eure Hilfe. Ich war jetzt bei meinem anderen Arzt und habe ihm davon erzählt. Der hat sich total aufgeregt, weil der MDK nicht auch seine Unterlagen angefordert hat und wie ich hier auch schon öfter gelesen hab nicht ohne Untersuchung entscheiden kann. Ich soll ganz oben an die Krankenkasse und an die Aufsicht den MDK und an die Ärztekammer schreiben damit dennen das "Handwerk" gelegt wird. Wenn ich das mache verscherze ich es mir doch ganz mit der Krankenkasse??? Na ja und meinen Auszahlschein wollte er mir dann auch nicht ausfüllen er sagte das sollte meine Ärztin hier machen (der Arzt ist 500km weit weg) und auf meine Andeutungen hin, dass ich gern sowas wie ein ärztliches Artest möchte hat er gesagt, dass die Krankenkasse ihn anschreiben soll wenn die was von ihm möchten.
ICh komm mir echt total Scheiße vor anscheinend sind sich meine beiden Ärzte einig das ich AU bin, aber irgendeinen Aufwand betreiben wollen die auch nicht. Ich weiß jetzt wird gleich kommen das ich den Arzt wechseln soll, aber das hab ich schon getan habe Fibromyalgie, Deppresion ect. und die Ärzte vorher haben meine Schmerzen immer nur auf die psyche geschoben und der jetzt hat bei mir Borreliose und Burn Out festgestellt und behandelt mich entlich mit etwas anderem als Antidepressiva.
Ich hab jetzt angefangen den Widerspruch zu schreiben bin mir aber nicht sicher wie ich taktisch vorgehen soll. Logischerweise würde ich am liebsten eine Utersuchung beim MDK vermeiden. Ich hab schon so viel schlechtes über die umgangsweise des MDK´s mit dem Patienten gelesen und auch schon bei normalen Ärzten so viel Mist erlebt das ich da echt Angst vor habe.
Folgendes hab ich jetzt geschrieben:
Widerspruch
Ihr Schreiben vom 19.09.2011, Ihr Zeichen: xxxx
Sehr geehrter Herr L.,
mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung ein.
Meine Arbeitsunfähigkeit geht über den 30.09.2011 hinaus. Nach einem Gespräch mit meinem behandelnden Arzt am 22.09.2011 mit Herrn Dr. med. R. (DR. Adam-Voll Str. 1 – 93437 Furth im Wald) besteht aufgrund meiner schweren Erkrankungen weiterhin bis auf Weiteres die Arbeitsunfähigkeit. In unserem Telefongespräch habe ich Sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass zur vollständigen Beurteilung meines Zustandes nicht nur Frau Dr. B. sondern auch Herr Dr. med. R.. befragt werden muss, welches Sie nicht getan haben.
Des Weiteren habe ich mit der Praxis von Frau Dr. B. gesprochen und dort Erfahren, dass Frau Dr. B. Ihnen nicht mitgeteilt hat das ich ab Oktober wieder arbeitsfähig bin, sondern lediglich in den Bericht voraussichtlich Oktober eingetragen hat und sie dieses ohne erneute Prüfung nicht beurteilen kann. Leider konnte ich keinen Termin für diese Beurteilung vor dem 05.10.2011 bekommen, da die Praxis im Urlaub ist. Ich gehe davon aus, dass Frau Dr. B. am 05.10.2011 die weitere Arbeitsunfähigkeit bestätigt und gegebenenfalls auch weitere Schritte nach § 7 Abs. 2 der AU-RL einleitet. Den Auszahlschein werde ich dann schnellstmöglich an Sie weiterleiten.
Ich bitte Sie mir eine Kopie des MDK Gutachtens zu kommen zu lassen.
Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gutachten bei Prüfung aller relevanten Unterlagen (besonders den Ergebnissen des Dr. med. R.) anders ausgefallen wäre. Obwohl dies ohne körperliche Untersuchung eigentlich gar nicht möglich sein soll. (vgl. § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V, §4 Abs. 1 AU-RL/ Ziff. 10 AU-RL)
Weiterhin sagten Sie mir telefonisch, dass festgestellt wurde dass ich mich für 15 Wochenstunden beim Arbeitsamt melden könnte. Nach § 2 Abs. 3 AU-RL ist dies bereits seit 5 Jahren überholt.
Ich bitte Sie daher, mir das zustehende Krankengeld weiterhin auszuzahlen. Sobald ich wieder arbeitsfähig bin, werden Sie von mir bzw. den zuständigen Stellen informiert.
Eigentlich wollte ich jetzt noch auf das Rundschreiben zu den Verfahrensfehlern verweisen und sagen, dass der Bescheid von vornherrein falsch ist und das alles was ich geschrieben hab garnicht nötig ist, aber ich weiß nicht genau wie ich das formuliere.
Und dann hab ich überlegt, ob ich das alles erstmal weg lasse und mich nur auf das Rundschreiben beziehe. Was meint ihr?????
Schonmal vielen vielen lieben dank das ihr das überhaupt gelesen habt und dann hoffentlich für eure Hilfe.
Verfasst: 26.09.2011, 14:14
von GerneKrankenVersichert
Was steht denn im Bescheid der Kasse drin? Wurden die 15 Stunden wieder erwähnt oder mit welcher Begründung soll das Krankengeld eingestellt werden?
Warst du vor deiner Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis oder arbeitslos?
Verfasst: 26.09.2011, 14:21
von Avatar
Ich war leider arbeitslos, aber auf Vollzeit.
In dem Schreiben steht:
"Wie bereits besprochen, hat sich nach Aussage des MDK Ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass Sie sich ab dem 01.10 bei der Agentur wieder arbeitssuchend melden können."
Aber am Telefon hat er von 15 Stunden gesprochen und das ich dann ja immernoch die Besuche und die Therapie bei dem Arzt in Bayern weiter machen kann.
Verfasst: 26.09.2011, 17:14
von Krankenkassenfee
Hallo,
mal eine kurze Nachfrage: Warst Du zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Bezug von Arbeitslosengeld oder in einer Beschäftigung?
Handelt es sich bei der Erkrankung um eine psychische Erkrankung?
LG, Fee
Verfasst: 26.09.2011, 17:29
von Avatar
Hallo,
ja ich war in Bezug von Arbeitslohsengeld ALG 1.
Sowohl als auch. Ich habe Borreliose, Fibromyalgie, Depression und Angszustände und meine Blutwerte lassen wohl auch auf ein Burn Out schließen.
Wieso?
lg
Verfasst: 27.09.2011, 06:44
von Krankenkassenfee
Hallo,
das ist wichtig, weil die Au von Arbeitslosen anders beurteilt wird.
Du musst ja "nur" vermittlungsfähig für leichte Tätigkeiten sein. Egal, ob es die für Dich am Arbeitsmarkt wirklich gibt.
Insofern muss die Argumentation auch darauf abgestellt werden, und nicht auf den letzten Beruf.
Hat Dein Arzt vielleicht mal eine schriftliche Anfrage seitens der Kasse bekommen? Und was hat er geantwortet?
Ich kenne das aus der Praxis so, dass immer mal wieder Infos bei den behandelnden Ärzten eingeholt werden, und dann eine aktenmäßige Begutachtung stattfindet. Davon kriegt der Versicherte meist nichts mit, es sei denn, der Doc sagt ihm was. Aber egal, ob man bei einer "Gesundschreibung" anruft oder schreibt, es ist immer ein Schock für den Betroffenen.
Ich wünsch Dir alles Gute und hoffe, dass auch Dein Doc Dich mit Attesten unterstützt.
LG, Fee
Verfasst: 29.09.2011, 21:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 30.09.2011, 09:53
von Avatar
Ich war gestern beim Arbeitsamt. Zum Artz kann ich ja leider erst am 05.10. da werd ich denn sehen was meine Ärztin sagt. Keine Ahnung was ich mache wenn Sie keinen medizinischen Widerspruch schreibt.
Verfasst: 05.10.2011, 10:32
von Avatar
So das war es jetzt
Komme grad von meiner Ärztin. Das Gutachten hat sie nicht, nur ein Schreiben, aber es interessiert Sie auch nicht.
Sie sagt sie brauch jetzt neue Erkenntnisse, aber da wir nichts haben kann Sie nichts machen. Sie hat mich zum Orthopäden und zum Neurologen geschickt, um "Futter" für den MDK zu bekommen.
AU hat sie mich nicht geschrieben Weil sie das nicht darf!!!!
Ich hab sie dreimal darauf hingewiesen, dass es nicht um was neues geht, sondern das es immernoch, um die alten Dinge geht. In dem Schreiben von dem MDK steht zwar das es verbindlich ist, aber im nächsten Satz steht wenn Sie das nicht so sieht soll sie dieses medizinisch Begründete Gutachten schreiben. Aber sie hat immer wieder drauf bestanden das wir dann neue Erkenntnisse brauchen.
Ich hab Sie nochmal auf die Borreliose hingewiesen und auf die schlechten Blutwerte und das das ja der MDK garnicht hat und weiß, aber da hat sie gesagt das ist ja nichts neues.
Ich bin total fertig, ich würd so gern arbeiten, aber weiß wirklich nicht wie ich das in meinem Zustand machen soll.
Re: Krankengeld auch gestrichen .... bitte um Hilfe
Verfasst: 05.10.2011, 12:22
von Bully
Avatar hat geschrieben:
und der medizinische Dienst hat das auch nach Aktenlage so entschieden.
Avatar hat geschrieben:
Ich war jetzt bei meinem anderen Arzt und habe ihm davon erzählt. Der hat sich total aufgeregt, weil der MDK nicht auch seine Unterlagen angefordert hat und wie ich hier auch schon öfter gelesen hab nicht ohne Untersuchung entscheiden kann.
schau mal hier,
LSG Hessen: Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden
Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören in der Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten. Das entschied das LSG Hessen in einem Urteil.
Im vorliegenden Fall war einer heute 53-jährigen Frankfurterin, die unter einer Angstkrankheit und depressiven Störungen litt, von ihrer Ärztin Arbeitsunfähigkeit attestiert worden. Die Kasse zahlte zunächst Krankengeld, stellte diese Zahlungen jedoch nach einem halben Jahr ein (die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen), obwohl von mehreren Ärzten die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Die Krankenkasse berief sich bei ihrer Entscheidung auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Das LSG Hessen verurteilten die Krankenkasse zur Weiterzahlung des Krankengeldes, weil sie bzw. der MDK ihrer Pflicht zur sorgfältigen Ermittlung des medizinischen Sachverhalts nicht nachgekommen seien. Zwar habe die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt keine bindende Wirkung für die Krankenkasse, ihr komme nur die Bedeutung einer ärztlich-gutachterlichen Stellungnahme zu. Wolle die Kasse jedoch von dieser ärztlichen Stellungnahme abweichen, so müsse der MDK ein medizinisches Gegengutachten vorlegen, das die ärztlichen Befunde bewerte und wissenschaftlich- methodisch untersuche.
Gerade bei psychischen Krankheiten sei dabei die Befragung und Untersuchung des Patienten zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit unerlässlich. Der MDK habe aber weder die behandelnden Ärzte noch die Patientin befragt bzw. untersucht und ausschließlich nach (zudem fehlerhaft interpretierter) Aktenlage entschieden. Dieses Vorgehen grenzt nach Ansicht des Gerichts an Willkür.
Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass den Versicherten zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich die Atteste ihrer behandelnden Ärzte zur Verfügung stehen. Kämen die Krankenkassen ihrer Pflicht zu einer möglichst schnellen Aufklärung des medizinischen Sachverhalts nicht nach, so werde es für die Versicherten mit dem Zeitablauf immer schwieriger, eine frühere Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Der dadurch entstehende prozessuale Nachteil für die Versicherten könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann durch Beweiserleichterungen ausgeglichen werden. Das heiße: ermittele die Krankenkasse nicht pflichtgemäß, verringeten sich zugunsten des Versicherten die Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Vergangenheit.
Im Einzelfall könne das sogar bis zu einer Umkehr der Beweislast führen. Dann müsse die Krankenkasse den Beweis führen, dass der Versicherte arbeitsfähig war.
Urteil des LSG Hessen vom 18.10.2007
Az.: L 8 KR 228/06
Quelle: Pressemitteilung Nr. 36/2007 des LSG Hessen vom 18.10.2007
LNCA 2007, 126330
Gruß Bully