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Erstattungsanpruch wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen

Verfasst: 20.09.2011, 12:07
von GKV-Geschädigter
Hallo!
Freut mich ab heute dabei zu sein mit euch diskutieren zu können.
Und nun zum meinem Thema.
Ich habe das folgende Problem dass die GKV, bei der ich vor meiner PKV versichert war, Geld für Arzneimittel haben will das ich vor ende der GKV über das Internet bestellt hab.
Ist das rechtens?
Ich habe am 25.11 übers Internet (bei der Apotheke die mit der GKV zusammenarbeitet und weil ich der GKV kosten sparen wollte) ein Medikament bestelllt und am gleichen Tag das Rezept abgeschickt. Die I-Apotheke hatte das Medikament nicht lieferbar und mussste dieses Bestellen. Die I-Apo hat die Rechnung erst am 01.12 an die GKV geschrieben und nun will die GKV den Betrag für die Medikamente von mir haben.
Nachdem einige Schreiben incl. 3 Widerspüchen per Post und per Fax bei der GKV (KKH-Allianz) nicht angekommen waren hatte ich irgendwann einen einen Aruf dass ich das Geld jetzt sofort Überweisen muß da sonst ein Vollstreckung ins Haus sehen würde.
Bei dem Anruf hat die Dame zu mir gesagt das es "Egal" sei wann ich was Bestellt oder erhalten habe, ist nur das Rechnungsdatum ausschlaggebened!
Stimmt das den so?
Es geht nicht um viel Geld aber es geht ums Prinzip!!!

Über ne Antwort würde ich mich sehr freuen.

Grüße

P.S: Als Info: Ich war bis ende Nov. GKV versichert und ab dem 01.12 bei der PKV.

Verfasst: 20.09.2011, 14:26
von GerneKrankenVersichert
4. Arzneimittel
Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.

vdek.com/versicherte/Leistungen/leistungsabgrenzung/index.htm

Wichtig ist also, an welchem Tag das Arzneimittel abgegeben wurde, nicht, wann die Verordnung war oder wann die Rechnung erstellt wurde.

Verfasst: 20.09.2011, 14:35
von amerin
Welcher Tag gilt als Abgabetag?
Der Tag, an dem das Medikament von der Apotheke abgeschickt wird oder der Tag, an dem man das Medikament in Empfang nimmt?

Verfasst: 20.09.2011, 15:51
von GKV-Geschädigter
Danke für die schnellen Antworten. :D
Wann ich das Mittel in Empfang genommen habe kann ich heute nicht mehr sagen. Ist ja schliesslich ein 3/4 Jahr vorbei. Glaube aber dass das Paket nach dem 01.12. gekommen ist. Laut der Abrechnung gilt der 01.12 als Abrechnungstag.
Also bleibt mir nix übrig ausser zu zahlen?! Oder?

Gruß