Krankengeld 35% niedriger wie Übergangsgeld von der LVA ????
Verfasst: 19.09.2011, 09:56
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem, ich habe am 27.06.2011 eine Umschulung zum Werkstoffprüfer durch die LVA angefangen. Ich bekam ein Laut berechnung ein Übergangsgeld von täglich 33,54 € ( bei 2.000,00 € brutto ), so nun bin ich für längere Zeit Krank, da ein Op ansteht und die LVA hat erst mal die Maßnahme abgebrochen, da ich zu viel Unterrichtsstoff verpassen würde. Dieses ist für mich auch noch logisch. Man Schrieb mir das ich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen soll, dieses Tat ich dann auch, laut der Berechnung des Krankengeldes der Krankenkasse bekomme ich jetzt nur noch 21,94 € täglich ausgezahlt, das sind 350,00 € weniger als das Übergangsgeld, als ich nachfragt sagt man mir bei der Krankenkasse das es ans Arbeitslosengeld angepast ist. Ist das richtig das man dann noch mal ca 35% von der Leistung der LVA abgezogen bekommt, da ich von der Krankenkasse auch keinerlei berechnung des Krankengeldes bekommen habe.
Ich danke euch schon jetzt für die Antwort, aber ich weiß auch leider nicht an wen ich mich da wenden soll.
Gruß Mini
Ich habe folgendes Problem, ich habe am 27.06.2011 eine Umschulung zum Werkstoffprüfer durch die LVA angefangen. Ich bekam ein Laut berechnung ein Übergangsgeld von täglich 33,54 € ( bei 2.000,00 € brutto ), so nun bin ich für längere Zeit Krank, da ein Op ansteht und die LVA hat erst mal die Maßnahme abgebrochen, da ich zu viel Unterrichtsstoff verpassen würde. Dieses ist für mich auch noch logisch. Man Schrieb mir das ich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen soll, dieses Tat ich dann auch, laut der Berechnung des Krankengeldes der Krankenkasse bekomme ich jetzt nur noch 21,94 € täglich ausgezahlt, das sind 350,00 € weniger als das Übergangsgeld, als ich nachfragt sagt man mir bei der Krankenkasse das es ans Arbeitslosengeld angepast ist. Ist das richtig das man dann noch mal ca 35% von der Leistung der LVA abgezogen bekommt, da ich von der Krankenkasse auch keinerlei berechnung des Krankengeldes bekommen habe.
Ich danke euch schon jetzt für die Antwort, aber ich weiß auch leider nicht an wen ich mich da wenden soll.
Gruß Mini