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RentnerKrankenkassenbeitrag für ehemals selbständige

Verfasst: 17.09.2011, 15:06
von Brummbär
Hallo,
hab hier ein bischen gestöbert und gesehen, daß doch ein paar gute Antworten von Fachleuten kommen.

Nun zu meiner Frage: wie berechnet sich in den kommenden Jahren mein Beitrag in der gesetzl. Krankenversicherung?

mein gesetzl. Rentenanspruch mon. rd. 100 €uro

eine richtige Altersrente ist nicht mehr vorhanden, aber:
ich habe mehrere private Rentenversicherungen, die diese jedes Jahr um rund 100 €uro monatlich erhöhen sollte.

Da dies ja nichts bringt, muß ich diese jeweils jährlich anstatt Rentenzahlung als Kapitalabfindung ausbezahlen lassen. Jeder jährlich fällig werdende Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag.

Die Kapitalabfindung wird ca. jährlich 20 000 €uro betragen ( aus dem jeweils fällig gewordenen Vertrag)

So wird das wenigstens 10 Jahre laufen. Wie also wird nun die Brechnung des Beitrages sein? Meine Frau ist Familienversichert und bleibt unter dem monatlichen Einkommensbetrag von 365 €uro.

Nach 10 Jahren erhalte ich nur noch die ges. Rente von rd. 100 €uro mon.
Wird dann wieder der Mindestbeitrag erhoben? ( Zur Zeit rd. 143 €uro )?

Vielen Dank schon jetzt für die qualifizierten Antworten.

Verfasst: 17.09.2011, 16:56
von roemer70
Eine Info brauchen wir noch:

Warst Du in der zweiten Hälfte des Zeitraums von erstmaliger Beschäftigungsaufnahme bis Rentenantrag mindestens 90% der Zeit gesetzlich versichert?

RentnerKrankenkassenbeitrag für ehemals selbständige

Verfasst: 18.09.2011, 09:33
von Brummbär
Hallo,
danke für die schnelle Reaktion.

Ja, bin immer freiwilliges Mitglied gewesen.

Muß wohl noch ergänzen: die gesetzl. Rente von rd. 100 €uro krieg ich erst in 3 Jahren ( mit 66 )

Freue mich auf weitere Antworten

Gruß Brummbär

Verfasst: 18.09.2011, 11:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

man muss sich die Einmalzahlungen der Versicherungen noch mal genau angucken. Aber nirmalerweise wird die Summe der Monate von 10 JAhren geteilt und dieser Betrag jeweils als Beitragsberewchnungsgrundlage herangezogen. Bei mehreren Versicherungen halt jede einzeln.

Du wirst nach den Einnahmen zum Lebensunterhalt veranlagt. Also quasi alles wie die Renten, Zinseinnahmen, Kapitaleinkünfte (Dividenden usw.), Arbeitseinkommen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Mindestbemessung gilt, also mind. die 143 €.

Wenn Du dann mal die gesetzliche Rente bekommst, zahlst Du nur noch aus dieser Rente den Beitrag (keine Mindestbemessung) und nur noch aus den Versicherungen. Zinseinnahmen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen dann nicht mehr.

LG, Fee

Verfasst: 18.09.2011, 18:21
von Brummbär
Hallo liebe Krankenkassenfee,
mit Deiner Anrwort kann ich noch nicht so richtig was anfangen.

nochmal Erläuterung zu den Rentenversicherungen:

1. fällig 2012- mon. Rente wäre rd. 100 €uro - Kapitalabfindung rd. 20 000
2. fällig 2013 mon. Rente wäre rd. 100 €uro Kapitalabfindung rd. 20 000
3. fällig 2014 mon. Rente wäre rd. 100 €uro Kapitalabfindung rd. 20 000
4.-10. ebenso also letzte 2022 - sollte ja Rente 10 Jahre lang jedes Jahr monatl. um rd. 100 €uro erhöhen.

Gezwungenermaßen muß ich nun statt monatl. Rentenerhöhung um überhaupt was zu haben die jeweiligen Kapitalabfindungen nehmen. Nach diesen 10 Jahren fällt dies alles weg und mir bleibt noch die ges. Rente von rd. 100 €uro.
Ich hoffe das meine Angaben nun nachvollziehbar sind?

Vielen Dank für baldige Antworten sagt Brummbär

Verfasst: 19.09.2011, 13:05
von Krankenkassenfee
Hallo,
ab wann wird denn die Rente von der DRV nun tatsächlich gezahlt?

Wenn Du jeweils die Kapitalabfindung der privaten Rente nimmst, wird der jeweilige Betrag durch 120 Monate geteilt und der Betrag als Ausgangswert für den Monatsbeitrag genommen.

LG, Fee

Verfasst: 19.09.2011, 14:18
von Brummbär
Hallo,

ges. Rente von rd 100 €uro beginnt in 3 Jahren.
( mit 66 )

Könntest Du bitte mal den möglichen Verlauf hochrechnen?
Wie lange gilt dann der jeweils genommene Ausgangswert?
Was ist denn nun nach der letzten Kapitalabfindung?

Sorry, wenn ich nicht gleich alles richtig versteh, aber deswegen frage ich hier ja nach.

Also liebe Krankenkassenfee- nochmals vielen Dank für Deine Antwort

Brummbär

Verfasst: 19.09.2011, 21:13
von Krankenkassenfee
Hallo,

20.000 € : 120 Monate macht eine Beitragsbemessungsgrundlage von 166,76 € mtl. Das liegt aber unter der Mindestbenmessung, also zahlst Du weiterhin 143 €.
Ändern wird es sich dann in 3 Jahren, wenn die gesetzliche Rente kommt. Dann zahlst Du aus der Brutto-Rente und jeweils aus den dann laufenden privaten Rentenversicherungen (knapp 500 €).

Am besten malst Du Zeitstrahle auf ein Blatt Papier. Immer 10 Jahre -Balken für die Privaten.

Ich bin kein Beitragsspezialist. Aber ist da wirklich kein weiteres Einkommen? Klingt ein bißchen wenig um über die Jahre zu kommen.

LG, Fee

Verfasst: 20.09.2011, 11:16
von Brummbär
Hallo,
danke für Deine Antwort.

Ja, leider hab ich keine anderen Einkünfte mehr- das ist ja mein Desaster!

Deswegen ist mir ja so wichtig hier genaueres vorab zu wissen.

Wenn ich Deine Ausführung richtig verstehe, würde ich durch die Hochrechnungen also dann am meisten Beitrag bezahlen, wenn ich nur noch die ges. Rente von rd. 100 €uro erhalte?

Na vielleicht lebe ich da ja nicht mehr- dann ist das wohl hinfällig.

Vielleicht liest das hier ja doch noch ein Beitragsspezialist, der genauere Auskunft geben kann.

Ich danke allen die sich zumindest mal Gedanken über diesen Vorgang gemacht haben.

Es grüßt Brummbär