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Hat ein Widerspruch nun aufschiebende Wirkung oder nicht?

Verfasst: 12.09.2011, 17:22
von Paula
Hallo, hoffe auf Hilfe!
Habe in diesem Forum von der aufschiebenden Wirkung gelesen. Auch von der unabhängigen Patientenberatung; die sagen : ja und haben mich an auch noch an das BVA verwandt. Die sagen ja.
Anruf bei der Krankenversicherung; die sagen, das die aufschiebende Wirkung nicht für das Krankengeld gilt; HÄÄ?.
Ich weiß nicht mehr was ich glauben soll.
Würde mich über eure Antworten freuen.

Liebe Grüße
Paula

aufschiebende Wirkung

Verfasst: 14.09.2011, 10:30
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 15.09.2011, 10:57
von Grampa
es wäre hilfreich zu erfahren in welchem Zusammenhang ein Widerspruch eingelegt wird

m.E. besteht keine aufschiebende Wirkung beim KG, da die Bewilligung lt. BSG-Rechtssprechung immer nur abschnittsweise erfolgt

habe grade wieder in der Praxis einen Fall gehabt, wo vom SG ein Antrag auf einsweiliger Rechtsschutz+Weiterzahlung des KG bis zum Abschluß des Widerspruchverfahrens abgewiesen wurde, da keine ausreichende Wahrscheinlichkeit bestand, dass dem Widerspruch stattgegeben wird

sowas sind immer individuelle Entscheidungen, schon allein der Begriff "ausreichende Wahrscheinlichkeit" ist dehnbar wie Gummi

die Aussage des BVA zeigt mal wieder, dass man zwar die §§ im SGB dort kennt, nicht aber gängige Rechtssprechung und die steht nunmal im Zweifelsfall über einem generellen Gesetz, auch wenn das manchen hier im Forum nicht zu passen scheint