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krankengeld nach alg 1??
Verfasst: 12.09.2011, 13:57
von kleinernils9
hat man recht auf krankengeld nach alg 1??
Verfasst: 12.09.2011, 14:11
von nabo1979
Schilder mal deinen Fall. Daten, Fakten sind von Nöten.
Im Moment ist deine Frage so nicht zu beantworten.
Verfasst: 12.09.2011, 14:56
von kleinernils9
wenn ich das schildere wie meine situation ist , ich auf absenden gehe , fliege ich raus und das geschriebene ist auch weg, was nicht grad wenig ist
Verfasst: 12.09.2011, 14:57
von kleinernils9
ich versuche es nachher nochmal ....
Verfasst: 12.09.2011, 16:02
von nicklos
setze es halt vorher in word auf und kopiere dann den text
Verfasst: 12.09.2011, 16:40
von Paule
Oder vor dem Absenden mit der Maus über den ganzen Text fahren, str + c, und es ist für alle Fälle im Zwischenspeicher, braucht dann beim nächsten Versuch nur wieder eingefügt zu werden mit strg +v.
Mit Word-Texten klappt es nicht in allen Foren, gibt mitunter sehr merkwürdige Formatierungen.
Verfasst: 12.09.2011, 17:59
von kleinernils9
bei mir ist ein gutachten von der amtsärztin erstellt worden , indem ich ein halbes jahr leistungsunfähig geschrieben worden bin. erstellt am 03.08.2011 . ich beziehe alg1 . nun hat mir ein arbeitsvermittler einer anderen arge gesagt , dass ich recht auf übergangsgeld habe . nach rücksprache mit meiner arbeitsvermittlerin , der dies anscheiend nicht bekannt ist , sollte ich mal bei meiner krankenkasse nachfragen . was ich dann auch getan habe . bei der aok sagte man mir dann , dass diese danach eintreten würden , wollen aber aber einen nachweis darüber sehen . ich habe dann mit der leistungsabteilung geredet , die mir dann sagten , dass ich bei der aok das schreiben vorzeigen soll , worin steht , dass mein alg 1 zum 30.09.2011 ausläuft und einen antrag auf alg 2 stellen solle etc . dieses schreiben würde als aussteuerung gesehen werden aufgrund meiner situation . dies habe ich dann auch getan , worauf die bearbeiterin der aok sagte , dass erstmal alle unterlagen angefordert werden müssen . nun habe ich am samstag ein schréiben von der aok bekommen , indem sie das krankengeld ablehnen . in dem schreiben steht folgendes drin :
ihre arbeitsunfähigkeit
sehr geehrter herr ...
sie haben grundsätzlich während ihrer arbeitsunfähigkeit einen anspruch auf 6 wochen leistungsfortzahlung durch die agentur für arbeit . dies trifftbei ihnen nicht zu , da ihr anspruch auf arbeitslosengeld am 30.09.2011 geendet hat . wie sie uns mitgeteilt haben , haben sie keinen anspruch auf alg2 . bei einer zahlung von krankengeld wären sie besser gestellt als ein ein arbeitsfähiger versicherter . dies ist jedoch vom gestzgeber nicht gewollt. sehr geehrter herr .... ,bitte haben sie verständnis dass wir ihnen aus diesem grund kein krankengeld bezahlen können . wir beraten sie gern über ihren weiteren versicherungsschutz .
ende des schreibens der aok
ich habe mit keinem wort gesagt bzw erwähnt dass ich keinen anspruch auf alg2 habe , sondern aufgrund meiner situation nicht für den arbeitsmarkt zur verfügung stehe . auch dass ich bei krankengeld besser gestellt sei als ein arbeitsfähiger versicherter finde ich schon komisch , bei 800 alg1 . auchliegt der aok das gutachten in kopie vor . es wurde auch mit keinem wort gesagt dass ich durch den mdk deswegen untersucht werden soll .
unabhängig vom gutachten sagte mir die arge , dass ich mich vom hausarzt krankschreiben lassen soll , was ich auch gemacht habe , was seitdem 22.08.2011 fortlaufend so ist .
hinzufügen muss ich noch , dass ich bis zum 31.03.2011 in arbeit war , jedoch vom 10.01.2011 - 31.03.2011 krankgeschrieben war . dort wo ich herkomme , bin auch vom mdk untersucht worden , wo es ebenfalls hiess , dass ich árbeitsunfähig bin . auch war man nicht in der lage , eine diagnose darüber zu stellen , was ich habe . ich habe mich dann am 01.04.2011 arbeitslos gemeldet . bin dann mitte april zu meiner freundin , wir wohnten 380km auseinander , gezogen . beim dortigen bzw hiesigen arbeitsamt habe ich dann meine situation geschildert . man wollte dann die ärztlichen untersuchungen abwarten . daraus hat sich dann die situation ergeben , die ich zu anfang geschildert habe .
kann mir da jemand helfen bzw rat geben ?? ist das rechtens von der aok ?????
Verfasst: 14.09.2011, 07:59
von kleinernils9
das problem hat sich erledigt , die aok hat einen fehler gemacht .