Krankengeld bei sehr kurzer Beschäftigungszeit

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Moderator: Czauderna

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machtnix
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Krankengeld bei sehr kurzer Beschäftigungszeit

Beitrag von machtnix » 12.09.2011, 10:58

Hallo,

ich bin neu hier und hab gleich eine Frage.

Also folgendes: Meine Schwester war 10 Jahre lang Hausfrau und familienversichert. Während dieser Zeit, und auch vorher, hatte sie eine fortschreitende Erkrankung des Gelenksystems, die mal einen schlechteren und mal einen besseren Zustand ihrer Gesundheit und damit auch eine theoretische Arbeitsfähigkeit zur Folge hatte. Sie war aber nie krank geschrieben, weil sie mit vom Einkommen ihres Mannes gelebt hatte. Seit kurzer Zeit lebt sie jetzt von Ihrem Mann getrennt und wollte wieder aus eigener Kraft auf die Beine kommen und hat deswegen am 01.09.2011 eine Beschäftigung aufgenommen. Die Beschäftigung ist unbefristet. Nach nur zwei Tagen hat sie gemerkt, dass sie körperlich nicht in der Lage ist, die Beschäftigung weiter auszuführen und hat ihrem Arbeitgeber vorgeschlagen, eine körperlich weniger anstrengende Arbeit auszuführen, worauf er sie entlassen hat, weil in seinem Betrieb keine körperlich weniger anstrengende Arbeit angeboten werden kann und weil er ja jetzt bestätigt bekommen hat, dass meine Schwester die Arbeit, für die sie eingestellt worden ist, nicht ausführen kann. Er hat aber in der Kündigung keinen speziellen Grund angegeben. Zusätzlich ist sie, eben wegen dieser Erkrankung, 50% schwerbehindert, was sie aber ihrem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hatte. Am 05.09. hat sich meine Schwester dann krank schreiben lassen. Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 16.09. und bezahlt werden in diesem Monat nur der 01.09. und der 02.09.

Soviel zur Sache und zur Vorgeschichte.

Jetzt stellt sich für meine Schwester die Frage des Krankengeldanspruchs. So wie ich das jetzt ergooglen und in diesem Forum herauslesen konnte, bekommt sie ab dem ersten Tag der AU, wegen der fehlenden Lohnfortzahlung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung, Krankengeld und auch, soweit sie weiter arbeitsunfähig geschrieben wird, nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Krankengeld. Dazu muss angemerkt werden, dass sie wohl längerfristig arbeitsunfähig sein wird.

Und jetzt die eigentlich Frage. Stimmt das so, wie ich es dargestellt habe oder gibt es irgendwelche Ausnahmen, die ich hier jetzt vergessen, bzw. mir nicht angelesen habe?

Zum Schluss jetzt noch vielen Dank, dass ihr bis hier gelesen habt. Es war ja eine etwas längere Geschichte. Ich wollte aber möglichst alles gleich unterbringen, um viele Rückfragen zu vermeiden und die Sache gleich klar zu vermitteln. Ich hoffe es ist nicht zu wirr. Ich musste hier und da Sache einfügen, die mir erst beim Schreiben eingefallen sind.

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