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KG-Bezug/MdK rät zur Zeitrente/Arzt zeigt AF in 3-6 Mon. an

Verfasst: 09.09.2011, 14:55
von optimist
Hallo und guten Tag!

Ich bedanke mich vorab für das Interesse an meiner Anfrage.

Bin unkündbar bei einer KK angestellt. Habe 10 Jahre im Außendienst verbracht. Nach einer privaten Krise 2007 bin ich psychisch stark erkrankt mit mehreren stat. Aufenthalten in den letzten 4 Jahren.

2007 für ca. 7 Mon, 2009 für ca. 5 Mon, und jetzt seit 28.10.2010 erneut.

Die Krankenkasse zahlt KG. Im März erfolgte nach Aufforderung Reha-Antrag der abgelehnt wurde wegen bereits geführter Reha in 2010. In dieser Untersuchung durch die RV rät der Arzt die Verhaltenstherapie abzuwarten. Für die EU Rente wäre ich zu jung.

Nun tritt die KK erneut an mich heran. Hat mir frist bis 28.10. gesetzt, da laut MDK-Stellungnahme (ohne Untersuchung) meine Erwerbsfähigkeit gemindert sei und er der KK emphielt "bei Vorliegen des § 51 Abs. 1 SGB V durch den RV-Träger prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für den § 116 SGB VI vorliegen und somit eine Berentung auf Zeit möglich ist." So war es in dem Gutachten aus August zu lesen.

Also wurde ich jetzt von meiner KK aufgefordert, oder es wurde mir Nahe gelegt, direkt einen Rentenantrag zu stellen.

In diesem Gutachten wurde die Arztanfrage meines Pschiater zietiert:in 3-6 Mon. erneute Arbeitsfähigkeit; Erfolgsaussichten: Mittelfristig relativ gut. Psychotherapie kann bald begonnen werden,. Noch keine ausreichende Belastungsfähigkeit, Gefährdung der Erwerbsminderung liegt NICHT vor.

Jetzt kommt der Knackpunkt:
Aus einem sozialmedizinischen Gutachten aus MÄRZ 2011 wurde eine Arbeitsplatzbeschreibung durch meinen Arbeitgeber angefordert und auch geführt.
Muß dazu sagen, dass die erneute Erkrankung aufgrund eines großen Konfkliktes in mei´ner Abteilung ausgelöst wurde. Ich bin bei "verminderter Belastbarkeit am Arbeitsplatz" an einen Innendienstplatz umgesetzt worden in 2008. Seit dem wurde ich in der ABteilung, auch wegen meiner Vorerkrankung, immer wieder angegangen. Kurz gesagt, die Bescheinung in dieser Anfrage von meinem Arbeitgeber stellt mich dar, als könnte ich noch nicht einmal leichte Verrichtungen ausüben. Hier sehe ich einen Widerspruch zu meiner ausgeführten Tätigkeit. Der Arbeitgeber schreibt weiterhin: Eine stufenweise Wiedereingliederung ist möglich. Eine erneute Umbesetzung am Arbeitsplatz ist AUSGESCHLOSSEN.

Habe inzwischen Gewerkschaft und Personalrat mit meinen Interessen beauftragt.

Jetzt steht die gutachterliche Aussage (ohne Begutachtung) " es bestehen lang anhaltende und nur schwer zu behandelnde Leistungseinbußen, die mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit vergleichbar sind" und die Stellungnahme meines Arztes NICHT im Einklang. Mein Arzt geht von einer guten Prognose aus. Wenn da nicht dieser Konflikt in der ABteilung wäre.

Wie sollte ich mich weiterhin verhalten, was die Fristsetzung bis 28.10 (Rentenantrag) angeht? Sollte ich einen Rehaantrag stellen, und bei der möglichen Untersuchung auf die baldige Verhaltenstherapie mich beziehen. Einen Rentenantrag möchte ich nicht stellen, da ich mich nicht so sehe wie der MDK Gutachter nach Aktenlage und nach Bericht durch meinen Arbeitgeber mich sieht!

Danke vorab für eure Hilfe und Mitteilungen.

Viele Grüße

Verfasst: 10.09.2011, 14:41
von Krankenkassenfee
Hallo,

zuerst einmal besteht da ein Denkfehler: Es hat sehr wohl eine Begutachtung stattgefunden - nur keine Körperliche. Muss auch nicht, der MDK kann nach Aktenlage seine Einschätzung treffen. Hierzu haben sicher Reha-Entlasungsbericht und Arztanfragen vorgelegen, von deren Einholung Du gar nichts mitbekommen hast.
Und ja, ich würde in jedem Fall den Antrag bis 28.10. stellen. Wenn Du die Kasse ärgern willst, dann gibst Du ihn am 27.10, dort persönlich ab und reizt die Frist aus.

Ich finde die Einschätzung des Arztes, dass Du in 3-6 Monaten arbeitsfähig bist schon sehr erstaunlich. Du bist seit fast einem Jahr krank, und jetzt ist mit einem Mal die Arbeitsfähigkeit absehbar? Was hat sich denn am Arbeitsplatz geändert oder was hast Du an Therapien gemacht, dass nun mit einem Mal eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist? Eine noch nicht begonnene Psychotherapie kann doch nicht als Garant für eine solche Aussage gelten.

Krankengeld gibt es nicht ewig, und insofern muss bei Dir ja nun mal langsam was geschehen. Oder willst Du dann zur Arbeitsagentur gehen? Für eine EM-Rente ist man übrigens nicht zu jung sondern villeicht nur nicht zu krank.
Einen Rentenantrag brauhst Du auch nicht stellen, wird bei der nun beantragten Reha festgestellt, dass Du em bist, wird die Kasse dafür sorgen, dass der Antrag umgedeutet wird.

Aber keine Sorge, ich vermute mal, dass "der Schuß" der Kasse wahrscheinlich ins Leere geht, weil die Rentenversicherung so schnell wohl keine Kur genehmigt und Dein Krankengeld bis zum Abschluß des Verfahrens wohl schon ausgelaufen ist.

Was machst Du eigentlich, wenn der Höchstanspruch ausgeschöpft ist? Hast Du darüber schon mal nachgedacht? Oder gibt es ggf. eine Umsetzmöglichkeit im Unternehmen?

LG, Fee

Verfasst: 10.09.2011, 16:47
von optimist
Hallo Fee, liebe Forum-Teilnehmer,

erst einmal lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.

Auf Deine Frage "Was machst Du eigentlich, wenn der Höchstanspruch ausgeschöpft ist? Hast Du darüber schon mal nachgedacht? Oder gibt es ggf. eine Umsetzmöglichkeit im Unternehmen? " möcht ich gern eingehen.

Ich strebe NICHT an die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen (bis ca. April 2012) zu erreichen. Ich möchte auch nicht daran denken, was nach dem Ende der Höchstbezugsdauer passieren würde. Zum jetzigen Zeitpunkt klärt die Gewerkschaft im Kontext mit dem Personalrat ab, inwieweit mit dem Arbeitgeber ein Gespräch geführt werden kann, was eine mögliche Umbesetzung angeht. Für den Fall, dass mein Arbeitgeber nicht mitmacht, hoffe ich, dass ich dann bereits in der Verhaltenstherapie bin, damit mich diese Therapieform hoffentlich soweit bringen kann, dass ich mich der bisherigen Abteilung "stellen" kann und ich die Arbeit aufnehmen werde.

Diese Option muß ich einfach beachten. AUf Deine Frage, was denn alles in diesem Jahr gemacht worden ist kann ich Dir folgendes sagen: Bis März diesen Jahres war ich in einer Gesprächstherapie. In dieser Gesprächstherapie konnten aber die ständigen Erinnerungen an die Geschehnisse während der Psychose in 2007 und 2009 nicht angegangen werden, da dieser Therapeut meinte, mir könne in diesem Zusammenhang ein Verhaltenstherapeut weiterhelfen. Seit 2007 leide ich zusätzlich unter Zwangsgedanken. Sodann habe ich mich auf eine Warteliste setzen lassen. Das war im März. Mir sagte man dort das dauert ca. ein halbes Jahr. Habe mich alle 4 Wochen bei diesem Verhaltenstherapeuten gemeldet und meine weitere Therapieabsicht bekundet. Ich erwarte jetzt absehbar den Anruf des Therapeuten zur Terminvereinbarung.

Von Seitens des Facharztes erfolgte eine medikamentöse Behandlung (Neuroleptikum und Antidepressivum) sowie Gespräche. Eine Therapie beim Gesprächstherapeuten wurde im März, mit Hinweis auf den Verhaltenstherapeuten, eingestellt.

Zu diesem Zeitpunkt (März) erfolgte von mir eine Anfrage beim Arbeitgeber, ob ich mit dem obersten Chef ein Gespräch über meine berufliche Zukunft in der Abteilung sprechen könnte. Dieses wurde verneint. Man könne dieses Gespräch führen wenn ich wieder arbeitsfähig geschrieben bin.

Meine Gewerkschaft schaltete sich zwischendurch ein. Er sprach mit dem obersten Chef. Es hieß dann, dass ein Personalgespräch stattfindet zwischen meinem Arbeitgeber, der Gewerkschaft und dem Personalrat und mir, soweit festeht, dass ich die Arbeit wieder aufnehmen kann.

Also lege ich meine ganze Hoffnung zum Einen in das Wohlwollen meines Dienstherrn was eine mögliche Umbesetzung angeht und zum Anderen in die Begehung der VErhaltenstherapie, sodass ich noch in diesem Jahr einen Arbeitsversuch wagen kann. Ich möchte gern wieder arbeiten.

Und NEIN, ich werde einen erneuten Rehaantrag nicht erst kurz vor Ablauf der Frist stellen. Ich will nicht unbedingt mit meiner Krankenkasse anecken. Aber es ist eine zeitliche enge Geschichte, ob bis zum 28.10 (Fristsetzung Antrag) noch etwas passiert, zum EInen was die Verhaltenstherapie und zum Zweiten was der KOntakt mit meinem Dienstherrn angeht.

Ich hoffe ich konnte mich noch bißchen einbringen. Bedanke mich schon auf Deine / Eure MItteilung.

LG Optimist

Verfasst: 11.09.2011, 07:45
von Krankenkassenfee
Hallo,

hast Du schon eine anerkannte Schwerbehinderung? Wenn nein, würde ich ein Antragsverfahren in die Wege leiten.

Unabhängig davon rate ich Dir (in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft) nach Reha-Antragstellung den Integrationsfachdient Deines Arbeitsortes einzuschalten und dort ein gemeinsames Gespräch mit Gewerkschaft/Personalrat und Arbeitgeber hinzubekommen. Bringt in der Rgeld sehr viel.
Guck mal hier und such dann mal den Ansprechpartner in Deiner Stadt: http://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsfachdienst

Unabhängig von Deinen Therapien solltest Du dann (auch in der Reha) darauf drängen ein Anti-Mobbing-Training (keine Ahnung, wie das genau heißt) zu bekommen. Dort wird trainiert, wie Du in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz richtig reagierst. Das scheint mir bei Dir sehr wichtig zu sein, dass Du mit den Konflikten (die auch in Zukunft kommen werden) richtig umzugehen lernst. Die Rentenversicherung macht so was auch in den Reha-Maßnahmen.

LG, Fee

P.S. April 2012 ist schneller da, als Du meinst

Verfasst: 12.09.2011, 18:40
von optimist
Danke liebe Fee für Deine Antwort!

Ja ich habe in 2007, wo ich erstmals erkrankt war, einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. 30 % wurden mir wegen "Seelenleiden" zugesprochen. Ob ein Verschlimmerungsantrag was bringt? Müßte ggf. mit meinem Arzt sprechen.....

Habe heute einen guten Kontakt mit dem Integrationsfachdienst meiner Stadt gehabt. Sie wird meine Anfrage an den zuständigen Kollegen weiterleiten, der sich dann bei mir melden wird wegen einem persönlichen Gespräch.

In dieser Woche habe ich auch in Bochum, der Rentenversicherung, einen Beratungstermin. Möchte dort den Sachverhalt vortragen und mich fortführend beraten lassen.

Ich werde im Laufe des Oktober einen ANtrag auf Reha stellen. Und keinen Rentenantrag, wie von meiner Krankenkasse gefordert. Ich hoffe die Rentenversicherung lädt mich zu einer körperlichen Untersuchung ein. Dann kann ich mich in diesem Gespräch dem Arzt gegenüber erklären.
Das ich kein Rentnerfall bin sondern lediglich Unterstützung, zum einen in Form der Verhaltenstherapie, und zum anderen die Unterstützung der beteiligten Organisationen brauche.

Und wenn es mit dem Integrationsfachdienst, der Gewerkschaft, dem Personalrat und meinem Arbeitgeber zu einem guten vertrauensvollem Gespräch kommt, werde ich noch in diesem Jahr die Arbeit wieder aufnehmen im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung.

Gibt es noch einen Tip oder etwas zu berücksichtigen?

lg Optimist

Verfasst: 12.09.2011, 19:16
von Krankenkassenfee
Hallo,

das klingt wirklich gut!

LG, Fee

Verfasst: 14.09.2011, 15:35
von optimist
Hallo Fee, liebe Besucher,

ich möchte in Bezug auf meinen Sachverhalt noch um eine Stellungnahme bitten.

Am 17.08.11 ging mit gleichem Tag ein Einschreiben von seitens meiner Krankenkasse an mich zu. Ich meine ich hätte es am 18 oder 19.08 erhalten. Stelle gleich hier die Frage: Wann endet die 1-Monats-Widerspruch -Frist? ......am 16.09?

Jetzt möchte ich, mein Gedanke, den Widerspruch zur Niederschrift in einer Geschäftsstelle meiner Krankenkasse aufgeben. Ist es richtig, dass ich zum Zeitpunkt der Erhebung des Widerspruchs (zur Fristwahrung) diesen noch nicht begründen brauch?

Bringe noch mal in Erinnerung, dass meine Krankenkasse mich aufgefordert hat, mit Schreiben vom 17.08.11, bis zum 28.10.11 einen Antrag suf Reha/Rente zu stellen. Nun stehen aber in dem von der Krankenkasse beauftragten Gutachten (MdK) Auffassungen/Meinungen über meine Erwerbsfähigkeit/Erkrankung, die zum einen meiner Auffassung entgegensprechen und zum anderen der Auffassung/Meinung meines behandelnden Facharztes widersprechen, was die baldige Arbeitsaufnahme/Erwerbsfähigkeit angeht. Der Mdk sieht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit und mein Facharzt sieht eine baldige Rückkehr ins Erwerbsleben.

Ich würde dann, bei meinem nächsten Termin beim Arzt, am 21.09.11, mit ihm die Stellungsnahme des Mdk besprechen und meinen Arzt bitten, er möge ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse beauftragen?! Ist das soweit richtig? denn nach den AU-Richtlinien kann ein Arzt ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse bestellen, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen MdK und Facharzt bestehen....(sinngemäß wiedergegeben).

Muß der Arzt dann in diesem Schreiben an die Krankenkasse schon seine Gründe angeben oder bittet er nur um ein Zweitgutachten?

Ich möchte mit dem Widerspruch bewirken, dass meine Krankenkasse zum einen diesen positiv bewertet. Da ich nicht bis zur Aussteuerung KG beziehen möchte (was erst Ende Mai 2012 wäre) Und dass diese Ihre Aufforderung, zur Stellung eines Reha-Antrages bis zum 28.10., zurücknimmt, da ich zum einen kurz vor der Durchführung einer Verhaltenstherapie stehe, von der ich mir so manches verspreche und zum zweiten, dass ich vor einer möglichen Kontaktaufnahme mit meinem Arbeitgeber stehe (in Zusammenarbeit mit Gewerkschaft und Personalrat und Integrationsamt), um über eine baldige Arbeitsaufnahme (stufenweise Wiedereingliederung), ggf. in einer anderen Abteilung, beraten wird.

So oder so, ich stehe unter Anspannung. Was kannst Du mir noch sagen in Bezug auf das Zweitgutachten und Widerspruch?

Bedanke mich von Herzen für Deine/Euro Antwort.

LG Optimist

Verfasst: 15.09.2011, 15:31
von Krankenkassenfee
Hallo,

gehe ich recht in der Annahme, dass der Widerspruch gegen die Aufforderung anch § 51 (Beantragung der Reha) ist?
Wenn ja, dann sehe ich die Chancen doch sehr gering an. Es wird garantiert eine MDK-Stellungnahme geben und Deine lange AU-Zeit spricht auch dafür.
Ich bezweifele, dass Dein Widerspruch aufschiebende Wirklung hat.

Der Monat für den Widerspruch wird in der Regel so berechnet: Datum des Schreibens + 3 Tage Postweg= Beginn der Frist.

Widerspruch hättest Du ja schon geug Zeit gehabt einzulegen mit dem Hinweis, dass eine Begründung folgt. Insofern schickst Du am besten heute noch ein Fax. Was mit dem Widerspruch passiert kannst Du noch eine Zeit abwarten, aber wahrscheinlich wirst Du den Antrag trotzdem stellen müssen.

Viel Glück.

LG, Fee

Verfasst: 29.09.2011, 21:01
von optimist
Hallo Forumleser, hallo Fee,

in der zwischenzeit habe ich Widerspruch gegen den Bescheid der KK (Beantragung Reha) eingereicht. Mein Arzt (Psychiater) hat eine entsprechende Stellungnahme verfaßt. Habe heute Nachricht von meiner KK erhalten, dass der Vorgang erneut zum MdK zwecks Zweitgutachten weitergeleitet wird.

Teilten mir auch mit, dass der WIderspruch keine aufschiebende Wirkung hat und ich meinen Antrag auf Reha bis spätestens 28.10. stellen sollte, um meinen Krankengeldanspruch darüber hinaus zu sichern.

In meinem Widerspruch habe ich, sowohl auch mein Arzt angesprochen, dass in meinem Betrieb eine Mobbing-Situation vorlag und um die Möglichkeit der Durchführung der Verhaltentherapie gebeten wird.

Habe diese Woche einen Anruf von der Praxis für Verhaltenstherapie erhalten dass ich am 5 Oktober meinen 1 Termin habe. Stand seit März auf der Warteliste.

Wie sind jetzt die Chancen dass im Zweitgutachten der MdK zu der günstigeren Prognose kommt, und die Durchführung der Verhaltenstherapie befürwortet?
Wie verläuft der weitere Widerspruch-Weg?

Ich werde, soweit bis zum 28.10 noch nichts entschieden ist, einen Rehaantrag stellen.

Bin mit Gewerkschaft und Personalrat dabei mit meinem AG ein Gesprach zu führen um ggf. in eine andere Abteilung wechseln zu können.

Lieben Dank für eure Mitwirkung.

Grüße Optimist

Verfasst: 12.10.2011, 19:38
von optimist
Hallo und guten Abend,

wie bereits erwähnt haben mein Facharzt und ich Widerspruch gegen das MdK Gutachten und die Reha-Aufforderung eingelegt und begründet.

Heute kam die Einladung zur Untersuchung beim MdK (Zweitgutachten).

Sie schrieben auch, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und ich den Antrag auf Reha bis 28.10. stellen müsse um meinen KG-Anspruch nicht zu gefährden.

Was meine Krankenkasse nicht weiß. Mein Arzt und ich streben eine stufenweise Wiedereingliederung noch in diesem Jahr an. Dieses denke ich ist für die KK aber nicht relevant. Die möchte doch am liebsten dass der RVträger neuer Kostenträger wird.

Auch habe ich bereits die 2 Sitzung der Verhaltenstherapie hinter mir, der sich mit meinen Ängsten und Zwängen beschäftigt.

Wie sind jetzt die Chancen dass im Zweitgutachten der MdK zu der günstigeren Prognose kommt, und die Durchführung der Verhaltenstherapie befürwortet und auch für die Dauer der stufenweise Wiedereingiederung weiterhin AU befürwortet?

Ich werde, soweit bis zum 28.10 noch nichts entschieden ist, einen Rehaantrag stellen. Was muß ich hier beachten, wenn die stufenweise Wiedereingliederung ansteht?

Bin mit Gewerkschaft und Personalrat dabei mit meinem AG ein Gesprach zu führen um ggf. in eine andere Abteilung wechseln zu können.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Gruß Optimist

Verfasst: 19.10.2011, 17:14
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich sprech jetzt mal aus der Praxis - ich möchte Dir wirklich nichts unterstellen.
Mir wird den lieben langen Tag erzählt, dass man bald arbeitsfähig sei, dass bald eine Wiedereingliederung beginne, dass eine Kur nichts bringe usw. Würde ich jedes Mals darauf hören und abwarten, dann bräuchte ich auch gar keinen Fall managen.

Fakt ist, dass Du planst eine Wiedereingliedeung. Planst. Ob Du sie tatsächlich beginnst steht in den Sternen. Insofern unterstellt die Kasse erst mal, dass AU besteht und das auch noch weiter.
Eine Verhaltenstherapie an sich bedingt keine Arbeitsunfähigkeit. Viele Berufstätige machen das nebenbei. Hier würde ich den Argumentationsschwerpunkt eher auf die "noch-nicht-Therapie bzw. noch-nicht-Behandlung-der Krankheitssymptome" stützen. Mobbing an sich ist auch keine Krankheit, die psychischen und körperlichen Auswirkungen schon.

Was kann bei einer (körperlichen) MDK-Untersuchung passieren? Nun, es kann z.B. festgestellt werden, dass die Wiedereingliederung in 2-3 Monaten beginnt und danach Arbeitsfähigkeit besteht. Und dann hast Du ein Problem, wenn dem nicht so ist. Z.B. wirst Du zur Weihnachtsfeier eingeladen, gehst hin - weil motiviert, und es kommt zum Eklat mit einem Kollegen. Danach stürzt Du in eine Krise und sollst aber trotzdem die Wiedereingliederung beginnen. Es zieht sich, und schwupps haben wir April und Leistungsende.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so eine Kur noch mal die Therapie intensivieren kann und danach eine Wiedereingleiderung sich anschließt. Die Hemmschwelle nach so langer Zeit wieder im Betrieb aufzutauchen ist nicht ohne- unterschätze das nicht.

Warum gehst Du nicht mal zum Integrationsdienst der Stadt, wo Du arbeitest. Die haben gute Angebote für Menschen in Deiner Situation. Und da Du eine Schwerbehinderung hast, beraten die Dich auch.

Überlege bitte auch mal, dass der Arbeitgeber durch die Umbesetzung Dir schon entgegengekommen ist. Einen Wunscharbeitsplatz kann man sich leider nicht backen, nette Kollegen ebenfalls nicht.
Du solltest -um Deiner selbst Willen- das Angebot des Integrationsamtes, Personalrat, Gewerkschaft usw. wirklich nutzen und auch in Zukunft auf Dich Acht geben. Schließlich musst Du aller Voraussicht nach noch ein paar Jährschen bis zur Rente durchhalten.

Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute.

LG, Fee

Verfasst: 19.10.2011, 17:54
von optimist
Hallo Fee,

lieben Dank für Deine Antwort.

Ja ich war beim Integrationsamt und habe mich beraten lassen. Dieser hat vorgeschlagen, bei einem Personalgespräch anwesend zu sein um sich einbringen zu können. Jetzt gestaltet es sich nur etwas schwierig wie ich auf meinen Arbeitgeber (Krankenkasse) zugehe, um diesen Mann vom Integrationsamt beim Gespräch hinzuzuziehen.

Ich möchte gern wieder arbeiten gehen. So lange war ich noch nie zu Hause.

Aber ich verstehe was Du meinst in Hinsicht auf mögliche Rücksichtnahme auf die eigene Gesundung. Und sich nicht zu überfordern.

Ich warte jetzt das Gespräch mit dem Arzt des MdK nächste Woche ab und werde wieder berichten. Bis dahin eine gute Woche.

lg Optimist

Verfasst: 22.10.2011, 13:54
von getSunshine
Hallo, wenn Du aus Sicht Deines Arztes noch nicht in der Lage bist wieder Vollzeit zu arbeiten, dann stelle bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf eine verminderte Erwerbsfähigkeit. Du darfst dann unter 6 Stunden am Tag und über 3 Stunden pro Tag arbeiten, bekommst eine Teilrente und kannst hinzuverdienen. So kannst Du sehen, in wie weit Du belastbar bist. Bespreche das am besten mit Deinem Arzt.

Verfasst: 22.10.2011, 17:30
von optimist
Hallo getsunshine,

mein Arzt und ich haben jetzt beschlossen, dass ich Mitte bis Ende Nov. eine stufenweise Wiedereingliederung im Betrieb beginne. Mit meinem Arbeitgeber ist auch schon ein Personalgespräch vereinbart, da es im letzten Jahr einen großen Konflikt in der Arbeit gab.

Jetzt habe ich erst einmal nächste Woche einen Untersuchungstermin beim MdK, den ich angestrebt habe, damit ich dem MdK darlegen kann dass ich NICHT erwerbsgemindert bin und somit nicht in Verrentung gehe.

Ich will wieder voll und Ganz an meine Leistungsfähigkeit herangeführt werden.

Gruß Optimist

Verfasst: 22.10.2011, 17:47
von Krankenkassenfee
Hallo,

um noch mal genau das aufzudröseln: § 51 Abs.1 SGB V mit der Aufforderung einen Reha-Antrag zu stellen geht von einer Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aus.
Und wenn jemand lange krank ist und/oder eine sehr schwere Krankheit hat, die nicht mal eben durch eine OP oder Therapie behoben werden kann, dann ist die Erwerbsfähigkeit sehr schnell mal gefährdet.
Mal umgangssprachlich gesagt: Es bestehen berechtigte Zweifel, dass so bis 67 durchgearbeitet werden kann :-)

Nun, wir warten ab. Kommt der MDK im Widerspruchsgutachten zu dem Ergebnis, dass § 51,1 SGB V doch nicht vorliegt, kannst Du den Reha-Antrag wieder zurückziehen. Und nein, so schnell klappt das nicht mit den Renten, frag mal die, die schon vor dem Sozialgericht darum kämpfen. Die DRV ist nicht gerade in Geberlaune.

LG, Fee

P.S. Wenn die Widerspruchsbegutachtung das Ergebnis der ersten Begutachtung bestätigt, machst Du einfach Deine Wiedereingliederung zu Ende. Und danach bist Du arbeitsfähig und kannst den Rehaantrag auch wieder zurückziehen.