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Auszahlschein

Verfasst: 09.09.2011, 10:42
von laemmchen
Hallo,

die KK hatte ja zum 7.8 mein Krankengeld eingestellt so das ich ab 8.8 Arbeitslosengeld bekam.
Meine Ärztin hatte mich weiter krank geschrieben und ich habe auch den Zahlschein zur KK geschickt. Dieser geht bis 19.9.
Für den Monat August rechnet die KK ja nun mit dem Arbeitsamt ab wurde mir gesagt, so das ich keine Nachteile habe.

Nun zu meinen Fragen:

Mein KK war höher wie das Arbeitslosengeld, bekomme ich von der KK nun automatisch eine Nachzahlung?

Normalerweise habe ich meine Zahlscheine immer ende des Monats von der Ärztin abzeichnen lassen und zur KK geschickt.
Kann ich das jetzt wieder machen oder muss ich am 19.9 den nächsten Zahlschein abzeichnen lassen?
Nicht das da ne Lücke entsteht und die KK das Krankengeld deswegen einstellt.

lg laemmchen

Verfasst: 09.09.2011, 12:49
von nabo1979
Warum wurde die KG Zahlung eingestellt wenn die Ärztin dich weiter AU schreibt?
War auf dem letzten Auszahlschein ein Ende Datum eingetragen und du warst zwischenzeitlich gesund? Oder bist du durchweg krank? Dann kann ja die Kasse nicht die KG Zahlung einstellen!

Verfasst: 09.09.2011, 13:02
von laemmchen
Der Med. Dienst hatte nach Aktenlage entschieden das ich arbeitsfähig bin.

Dagegen hatte ich mit der Ärztin Widerspruch eingelegt und nun hat die KK entschieden das ich auch über den 7.8 hinaus Krankengeld bekomme.
Der Widerspruch ist also zu meinen Gunsten ausgefallen.

Die Ärztin hat mich aber durchgehend krank geschrieben. Auf dem Zahlschein stand nicht das die Behandlung abgeschlossen ist.


lg laemmchen

Verfasst: 09.09.2011, 14:02
von nicklos
wenn der zahlschein am 19.9. endet unbedingt voeher zum arzt gehen und weiterhin krankschreiben lassen

sonst hast du die lücke