Wieder Arbeitsfähig begutachtet, ohne Gutachten?!?!?!
Moderator: Czauderna
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Wieder Arbeitsfähig begutachtet, ohne Gutachten?!?!?!
Hallo, bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Folgendes.
AN ist seit 04.10.2010 erkrankt, hat mehrere Dinge. Eine OP am Daumen und dann sollte der 2. Daumen auch noch gemacht werden.
Nun kommt ein Schreiben von der KK, das er lt. MDK wieder gesund sei und sich ab dem 01.09.2011 bei der Arge melden soll.
Weiter, der Brief wurde am 29.08. geschrieben und am 02.09. frankiert, Einschreiben Rückschein. Einen Tag nachdem er sich bei der Arge melden sollte, wurde der im Hause der Krankenkasse erst frankiert?
Nun ist es so, das er heute beim Neurologen war, weil er eine Gesichtsnervenlähmung hat, seit gestern, heute aber erst einen Termin bekommen.
Können die das so einfach, ohne den Patienten an zu schauen? Nur an Unterlagen?
Was können wir nun tun, oder was würdet ihr nun tun?
Danke,
Grüße
Claudia
Folgendes.
AN ist seit 04.10.2010 erkrankt, hat mehrere Dinge. Eine OP am Daumen und dann sollte der 2. Daumen auch noch gemacht werden.
Nun kommt ein Schreiben von der KK, das er lt. MDK wieder gesund sei und sich ab dem 01.09.2011 bei der Arge melden soll.
Weiter, der Brief wurde am 29.08. geschrieben und am 02.09. frankiert, Einschreiben Rückschein. Einen Tag nachdem er sich bei der Arge melden sollte, wurde der im Hause der Krankenkasse erst frankiert?
Nun ist es so, das er heute beim Neurologen war, weil er eine Gesichtsnervenlähmung hat, seit gestern, heute aber erst einen Termin bekommen.
Können die das so einfach, ohne den Patienten an zu schauen? Nur an Unterlagen?
Was können wir nun tun, oder was würdet ihr nun tun?
Danke,
Grüße
Claudia
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Hallo,megazicklein hat geschrieben:Ach so, das Schreiben wurde am 05.09.2011 zugestellt.
na, das mit dem Schreiben, dem Versand und der Zustellung ist natürlich ein Unding - da kommst du mit deinem Widerspruch auf jeden Fall durch.
Was die Begutachtung/Stellungnahme des MDK betrifft, so ist es diesem freigestellt, ob er einen Patienten persönlich in Augenschein nimmt oder nicht.
In der Regel stützt er sich auf die Unterlagen (Befundberichte), die ihm seitens des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses zur Verfügung gestellt werden.
Du bist seit Oktober 2010 wegen einer, bzw. zwei Daumengeschichten Arbeitsunfähig ?? - Vielleicht gaben die Unterlagen nicht mehr her um mehr als
10 Monate Arbeitsunfähigkeit zu erkennen, oder war das mit der Gesichtslähmung schon länger bekannt ??
Du bist arbeitslos ?? - da nutzen so manche Kassen gerne jeden "Strohhalm" um Krankengeld zu sparen.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
erst mal danke.
Also am besten anrufen und mitteilen, das der Brief erst am 05.09.2011 angekommen ist?
Nein, es betrifft nicht mich, aber die Person ist arbeitslos. Hatte einen Saisonvertrag und der endete eben im November.
Es waren mehrere Dinge, von Magen-Darm, bis Wirbelsäule, Kieferfehlstellung und dadurch Sehstörungen etc.
Man sucht ja manchmal ewig, weil erst ein Doc mal auf die Idee kommen muss, wo er suchen muss.
Der letzten Auszahlschein wurde eingereicht mit dem Vermerk, vorr. bis 12.9. Arbeitsunfähig. Da ging man davon aus, das die 2. OP gemacht ist und die Hand wieder verheilt ist.
Nun kam das mit der Lähmung im Gesicht im Montag dazu, bzw. es fing am Montag an und es wurde erst nicht so Ernst genommen.
Heute beim Neurologen wurde es dann fest gestellt.
Der Gute muss nun Cortison nehmen, Augentropfen, da er das Auge nicht mehr schließen kann und eine Augenklappe tragen. Weiter rennt ihm das Wasser aus dem Mund beim trinken.
Er kann ja so mal aufs Arbeitsamt gehen.
Unser Hausarzt ist in Urlaub.
Den Neurologen hab ich nun angerufen, das er nochmals eine AU ausstellt, mit dieser Diagnose eben und ab Montag, also 5.09....da fing es ja an.
Richtig?
Grüße
Claudia
erst mal danke.
Also am besten anrufen und mitteilen, das der Brief erst am 05.09.2011 angekommen ist?
Nein, es betrifft nicht mich, aber die Person ist arbeitslos. Hatte einen Saisonvertrag und der endete eben im November.
Es waren mehrere Dinge, von Magen-Darm, bis Wirbelsäule, Kieferfehlstellung und dadurch Sehstörungen etc.
Man sucht ja manchmal ewig, weil erst ein Doc mal auf die Idee kommen muss, wo er suchen muss.
Der letzten Auszahlschein wurde eingereicht mit dem Vermerk, vorr. bis 12.9. Arbeitsunfähig. Da ging man davon aus, das die 2. OP gemacht ist und die Hand wieder verheilt ist.
Nun kam das mit der Lähmung im Gesicht im Montag dazu, bzw. es fing am Montag an und es wurde erst nicht so Ernst genommen.
Heute beim Neurologen wurde es dann fest gestellt.
Der Gute muss nun Cortison nehmen, Augentropfen, da er das Auge nicht mehr schließen kann und eine Augenklappe tragen. Weiter rennt ihm das Wasser aus dem Mund beim trinken.
Er kann ja so mal aufs Arbeitsamt gehen.
Unser Hausarzt ist in Urlaub.
Den Neurologen hab ich nun angerufen, das er nochmals eine AU ausstellt, mit dieser Diagnose eben und ab Montag, also 5.09....da fing es ja an.
Richtig?
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Claudia
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Hallo,
die neue AU nutzt leider wenig, Du brauchst eine Art ärztlichen Widerspruch.
Leg Du formal jetzt erst mal Widerspruch ein, begründe den Widerspruch damit, dass die Zustellung nachweislich erst am 5.9. erfolgte und Du Vertrauuensschutz genießt (zumindestens bis 5.9.).
Ist die Geseichtslähmung erst ab diesem Montag? Dem 5.9.?
Auf jeden Fall noch beschreiben, warum keine Arbeitsfähigkeit besteht und sagen, dass ärztliche Unterlagen folgen.
Und die ärztlichen Unterlagen musst Du hakt beibringen. Je aussagekräftiger die sind, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehe ich das richtig, dass zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis noch bestand?
LG, Fee
die neue AU nutzt leider wenig, Du brauchst eine Art ärztlichen Widerspruch.
Leg Du formal jetzt erst mal Widerspruch ein, begründe den Widerspruch damit, dass die Zustellung nachweislich erst am 5.9. erfolgte und Du Vertrauuensschutz genießt (zumindestens bis 5.9.).
Ist die Geseichtslähmung erst ab diesem Montag? Dem 5.9.?
Auf jeden Fall noch beschreiben, warum keine Arbeitsfähigkeit besteht und sagen, dass ärztliche Unterlagen folgen.
Und die ärztlichen Unterlagen musst Du hakt beibringen. Je aussagekräftiger die sind, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehe ich das richtig, dass zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis noch bestand?
LG, Fee
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Hallo,
danke.
Also, ja das Arbeitsverhältnis bestand da noch. War befristet bis 9.11. und lief dann eben aus.
Die Lähmung fing an am Montag, so langsam. Heute morgen ging dann gar nichts mehr, kein Auge mehr schließen etc. Wir dachten erst an einen Schlaganfall.
Der Vertretungsarzt hat auch gar nicht geschaut, sondern direkt beim Neurologen angerufen und da war er eben heute.
Was genießt er? Vertrauensschutz? Kannst mir das bitte genauer formulieren? Bin da nicht so die fitte drin und mein Mann schon gar nicht.
Dachte er ruft morgen erst mal an und sagt das der guten Frau, aber besser ist wohl der schriftliche Weg?
Die haben auch schon einen Auszahlschein dazu gelegt, AU endet am 01.09. haben sie eingetragen und unser HA soll das unterschreiben.......ich glaube das wird er nicht tun.
Grüße
Claudia
danke.
Also, ja das Arbeitsverhältnis bestand da noch. War befristet bis 9.11. und lief dann eben aus.
Die Lähmung fing an am Montag, so langsam. Heute morgen ging dann gar nichts mehr, kein Auge mehr schließen etc. Wir dachten erst an einen Schlaganfall.
Der Vertretungsarzt hat auch gar nicht geschaut, sondern direkt beim Neurologen angerufen und da war er eben heute.
Was genießt er? Vertrauensschutz? Kannst mir das bitte genauer formulieren? Bin da nicht so die fitte drin und mein Mann schon gar nicht.
Dachte er ruft morgen erst mal an und sagt das der guten Frau, aber besser ist wohl der schriftliche Weg?
Die haben auch schon einen Auszahlschein dazu gelegt, AU endet am 01.09. haben sie eingetragen und unser HA soll das unterschreiben.......ich glaube das wird er nicht tun.
Grüße
Claudia
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Ach so, der Brief von der KK wurde heute erst NACH dem Neurologenbesuch aus dem Postfach geholt.
Aufgrund der gesundheitlichen Probleme war das vorher nicht möglich.
Allerdings hatte der Mann vorher schon Probleme mit der rechten Kopfhälfte und wurde bisher auf eine Kieferfehlstellung behandelt, mit Manueller Therapie und das Tragen einer Schiene etc.
Vielleicht war da die Gesichtsnervlähmung aber schon im Anmarsch.
Grüße
Claudia
Aufgrund der gesundheitlichen Probleme war das vorher nicht möglich.
Allerdings hatte der Mann vorher schon Probleme mit der rechten Kopfhälfte und wurde bisher auf eine Kieferfehlstellung behandelt, mit Manueller Therapie und das Tragen einer Schiene etc.
Vielleicht war da die Gesichtsnervlähmung aber schon im Anmarsch.
Grüße
Claudia
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Hallo,
also, wir haben eine Email hingeschickt, in der wir mitgeteilt haben, das der Brief erst am 5.9.2011 angekommen ist und weiter das der Neurologe am 07.09.2011 die Gesichtsnervenlähmung diagnostiziert hat.
Darauf kam eine Mail von der SB, das die Anspruchsdauer auf KG am 28.8. enden würde und die KK aber noch bis zum 31.08.2011 zahlen würde.
Wie geschrieben, krankgeschrieben seit 04.10.2011, da ist der Anspruch noch nicht erschöpft, meines Wissens.
In der Mail stand noch, das der Befund des Neurolgen eingereicht werden sollte.
Kurz drauf folgte eine Mail, in der Stand, das die SB die vorherige Mail zurück rufen möchte und nochmals 30 min. später kam eine Mail von der SB, das sie den Befund vom Neurologen bräuchte zur Widerspruchsbegutachtung mein MDK.
Ich weiß nicht was das soll? Die erste Mail mit der Anspruchsdauer, das war doch glatt gelogen, oder?
Einschüchterungsversuch?
Grüße
Claudia
also, wir haben eine Email hingeschickt, in der wir mitgeteilt haben, das der Brief erst am 5.9.2011 angekommen ist und weiter das der Neurologe am 07.09.2011 die Gesichtsnervenlähmung diagnostiziert hat.
Darauf kam eine Mail von der SB, das die Anspruchsdauer auf KG am 28.8. enden würde und die KK aber noch bis zum 31.08.2011 zahlen würde.
Wie geschrieben, krankgeschrieben seit 04.10.2011, da ist der Anspruch noch nicht erschöpft, meines Wissens.
In der Mail stand noch, das der Befund des Neurolgen eingereicht werden sollte.
Kurz drauf folgte eine Mail, in der Stand, das die SB die vorherige Mail zurück rufen möchte und nochmals 30 min. später kam eine Mail von der SB, das sie den Befund vom Neurologen bräuchte zur Widerspruchsbegutachtung mein MDK.
Ich weiß nicht was das soll? Die erste Mail mit der Anspruchsdauer, das war doch glatt gelogen, oder?
Einschüchterungsversuch?
Grüße
Claudia
Hallo egal, was es war - es war in jedem Fall dumm und beweist wieder einmal, dass man erst denken sollte und dann schreiben.megazicklein hat geschrieben:Hallo,
also, wir haben eine Email hingeschickt, in der wir mitgeteilt haben, das der Brief erst am 5.9.2011 angekommen ist und weiter das der Neurologe am 07.09.2011 die Gesichtsnervenlähmung diagnostiziert hat.
Darauf kam eine Mail von der SB, das die Anspruchsdauer auf KG am 28.8. enden würde und die KK aber noch bis zum 31.08.2011 zahlen würde.
Wie geschrieben, krankgeschrieben seit 04.10.2011, da ist der Anspruch noch nicht erschöpft, meines Wissens.
In der Mail stand noch, das der Befund des Neurolgen eingereicht werden sollte.
Kurz drauf folgte eine Mail, in der Stand, das die SB die vorherige Mail zurück rufen möchte und nochmals 30 min. später kam eine Mail von der SB, das sie den Befund vom Neurologen bräuchte zur Widerspruchsbegutachtung mein MDK.
Ich weiß nicht was das soll? Die erste Mail mit der Anspruchsdauer, das war doch glatt gelogen, oder?
Einschüchterungsversuch?
Grüße
Claudia
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 28
- Registriert: 05.03.2009, 18:41
Hallo,
klar. Verstehen es halt nicht.
Wie ist das nun mit dem Krankengeld, mein Mann wollte am Montag zum HA und sich einen Auszahlschein geben lassen.
In dem Bescheid stand ja, sie zahlen nur bis zum 01.09.2011, der am 2.9. abgeschickt wurde und am 5.9. zugestellt wurde.
Müssen die nun bis Montag zahlen, weil das Ding ist ja eigentlich ungültig, durch das Datum?
Das wir gleich was zum kontern haben, müssen nämlich hier Miete zahlen etc.
Grüße
Claudia
klar. Verstehen es halt nicht.
Wie ist das nun mit dem Krankengeld, mein Mann wollte am Montag zum HA und sich einen Auszahlschein geben lassen.
In dem Bescheid stand ja, sie zahlen nur bis zum 01.09.2011, der am 2.9. abgeschickt wurde und am 5.9. zugestellt wurde.
Müssen die nun bis Montag zahlen, weil das Ding ist ja eigentlich ungültig, durch das Datum?
Das wir gleich was zum kontern haben, müssen nämlich hier Miete zahlen etc.
Grüße
Claudia
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das mit dem Postfach ist ggd. Euer Problem. Poststempel + 3 Tage = zugestellt.
Durch die Mail habt Ihr leider genau noch mal die Lücke der Kasse aufgezeigt. Ich befürchte, Ihr habt wenig Chancen.
Trotzdem dranbleiben und ärztlichen Widerspruch einreichen, der sich aber keinesfalls nur auf die danach eingetretene Gesichtslähmung berufen sollte.
LG, Fee
das mit dem Postfach ist ggd. Euer Problem. Poststempel + 3 Tage = zugestellt.
Durch die Mail habt Ihr leider genau noch mal die Lücke der Kasse aufgezeigt. Ich befürchte, Ihr habt wenig Chancen.
Trotzdem dranbleiben und ärztlichen Widerspruch einreichen, der sich aber keinesfalls nur auf die danach eingetretene Gesichtslähmung berufen sollte.
LG, Fee
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Hallo Krankenkassenfee,
danke, aber das Problem sehe ich nicht, da der Poststempel der 2.9.2011 ist, plus 3 Tage ist dann der 5.9.2011.
Da war es ja auch da.
Geschrieben wurde es am 29.08.2011.
Dort steht dann.....
Wir haben Ihre Unterlagen dem MDK vorgelegt. Dieser kommt zu dem Ergenbnis, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit, nach den uns vorliegenden Unterlagen nicht weiter begründet ist.
Die Krankengeldzahlung wird bis zum 01.09.2011 erfolgen.
Bitte melden Sie sich sofort, unter Vorlage dieses schreibens, bei der zuständigen Agentur für Arbeit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Bla bla bla, und das eben noch die Arge die Leistungen kürzen kann, wenn er zu spät dahin kommt.
Naja, dazu hätte er es erst mal zeitig wissen müssen.
Man kann ja nicht rückwirkend die Zahlung einstellen, sondern es sollten schon ein paar Tage Vorlaufzeit sein, so sehe ich das eben.
Wie meinst Du das, mit der Lücke der Kasse aufgezeigt?
Danke,
Grüße
Claudia
danke, aber das Problem sehe ich nicht, da der Poststempel der 2.9.2011 ist, plus 3 Tage ist dann der 5.9.2011.
Da war es ja auch da.
Geschrieben wurde es am 29.08.2011.
Dort steht dann.....
Wir haben Ihre Unterlagen dem MDK vorgelegt. Dieser kommt zu dem Ergenbnis, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit, nach den uns vorliegenden Unterlagen nicht weiter begründet ist.
Die Krankengeldzahlung wird bis zum 01.09.2011 erfolgen.
Bitte melden Sie sich sofort, unter Vorlage dieses schreibens, bei der zuständigen Agentur für Arbeit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Bla bla bla, und das eben noch die Arge die Leistungen kürzen kann, wenn er zu spät dahin kommt.
Naja, dazu hätte er es erst mal zeitig wissen müssen.
Man kann ja nicht rückwirkend die Zahlung einstellen, sondern es sollten schon ein paar Tage Vorlaufzeit sein, so sehe ich das eben.
Wie meinst Du das, mit der Lücke der Kasse aufgezeigt?
Danke,
Grüße
Claudia
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- Registriert: 05.03.2009, 18:41
Puuuh,
also, der Neurologe meinte, wenn die Krankenkasse einen Befund möchte, soll sie ihn anfordern bzw. das meinte die Sprechstundenhilfe letzte Woche am Tel.
So, der Mann war nun heute wieder beim Neurologen, hat mit ihm darüber gesprochen und er kann das alles gar nicht verstehen, da mein Mann definitiv nicht AF sei und wenn die Krankenkasse etwas wissen möchte, kann sie ihn gerne anrufen.
Weiter hat er keine neue Krankmeldung ausgestellt, da mein Mann lt. letzten Auszahlschein voraussichtlich bis einschl. 12.9. AU wäre.
Die Krankenkasse aber hat nun ein Schreiben geschickt, das Sie keine Befunde anfordern wird, sondern wir die wohl schicken müssen.
Toll.
Es geht auch immer nur um die medizinische Begründung, es wird überhaupt nicht darauf eingegangen, das das Schreiben nachweislich zu spät angekommen ist.
Was nun???
HA ist heute den ersten Tag aus dem Urlaub wieder da, da steht heute auch ein Termin an, mal schauen was der dann meint.
Muss der HA den Widerspruch schreiben?
Grüße
Claudia
also, der Neurologe meinte, wenn die Krankenkasse einen Befund möchte, soll sie ihn anfordern bzw. das meinte die Sprechstundenhilfe letzte Woche am Tel.
So, der Mann war nun heute wieder beim Neurologen, hat mit ihm darüber gesprochen und er kann das alles gar nicht verstehen, da mein Mann definitiv nicht AF sei und wenn die Krankenkasse etwas wissen möchte, kann sie ihn gerne anrufen.
Weiter hat er keine neue Krankmeldung ausgestellt, da mein Mann lt. letzten Auszahlschein voraussichtlich bis einschl. 12.9. AU wäre.
Die Krankenkasse aber hat nun ein Schreiben geschickt, das Sie keine Befunde anfordern wird, sondern wir die wohl schicken müssen.
Toll.
Es geht auch immer nur um die medizinische Begründung, es wird überhaupt nicht darauf eingegangen, das das Schreiben nachweislich zu spät angekommen ist.
Was nun???
HA ist heute den ersten Tag aus dem Urlaub wieder da, da steht heute auch ein Termin an, mal schauen was der dann meint.
Muss der HA den Widerspruch schreiben?
Grüße
Claudia
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Hilfe, bevor wir was falsch machen
Also, Update....
Mein Mann war heute beim Neurologen und ich weiter bis 16.09.2011 krank geschrieben, hat nun eine Krankmeldung erhalten.
Weiter war er beim Hausarzt um das alles zu besprechen und dieser hat das Gutachten vom MDK in dem steht, nur bis zum 01.09.2011 AU.
Tja, nun war das Schreiben bekanntlich erst am 05.09.2011 bei uns, so das eine AL-Meldung am 02.09.2011 gar nicht möglich war, da er davon nichts wusste.
Die Krankmeldung geht vom 05.09. an los....hat mein Mann nun einen Leerlauf, vom 02.09.-05.09.2011, weil er nicht wusste das er kein Krankengeld mehr erhält und fliegt womoglich aus der Kasse raus?
Weiter meinte der Hausarzt, er könnte ihm zwar was schreiben, bezüglich des Widerspruches, aber dies würde richtig teuer sein, da er dies selbst zahlen muss.
Ist das richtig so?
Bitte bitte um Infos....
Grüße
Claudia
Mein Mann war heute beim Neurologen und ich weiter bis 16.09.2011 krank geschrieben, hat nun eine Krankmeldung erhalten.
Weiter war er beim Hausarzt um das alles zu besprechen und dieser hat das Gutachten vom MDK in dem steht, nur bis zum 01.09.2011 AU.
Tja, nun war das Schreiben bekanntlich erst am 05.09.2011 bei uns, so das eine AL-Meldung am 02.09.2011 gar nicht möglich war, da er davon nichts wusste.
Die Krankmeldung geht vom 05.09. an los....hat mein Mann nun einen Leerlauf, vom 02.09.-05.09.2011, weil er nicht wusste das er kein Krankengeld mehr erhält und fliegt womoglich aus der Kasse raus?
Weiter meinte der Hausarzt, er könnte ihm zwar was schreiben, bezüglich des Widerspruches, aber dies würde richtig teuer sein, da er dies selbst zahlen muss.
Ist das richtig so?
Bitte bitte um Infos....
Grüße
Claudia
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