Schweigepflichtsentbindung und Datenschutz
Moderator: Czauderna
Schweigepflichtsentbindung und Datenschutz
Hallo nochmal,
habe da eine Frage an die hiesigen Experten.
Von mir wurde zu Anfang meines KG-Antrages und ich glaube im Rahmen meines Widerspruch eine Schweigepflichtentbindung im Rahmen der Mitwirkung verlangt.
Heute habe ich bei meiner KK zu einem Sachverhalt eine Akteneinsicht verlangt und auch erhalten.
Was ich zu sehen bekam war für mich doch sehr erschreckend.Es wurden mit Dienstleistern Telefonkontakte gepflegt,die per Gesprächsnotiz dokumentiert wurden.(an dieser Stelle Gruß an Nassauer 8 bzgl. der datenpflege)
In diesen Notizen wurde von betreffenden Dienstleistern die Haushaltshilfe bei mir erbrachten, explizite Angaben gegenüber der KK ,über mich,mein Wohnumfeld,ja sogar über Gesprächsinhalte gemacht, Angaben zu bestimmten Unterlagen,die bei mir auf der Anbauwand zum Abheften lagen,wo und ob bswp. Wäsche lag oder nicht ect. pp. Wohlgemerkt ich bin nicht bettlägerig oder ähnliches...
Abgesehen vom Wahrheitsgehalt einzelner "Aussagen"den ich als null einschätze,interessiert es mich,ob die KK auf der einen,berechtigt ist derlei Infos einzuholen und der Dienstleister auf der anderen berechtigt ist derlei Info weiterzugeben. Vom Dienstleister wurden ja laut Abrechnung nur die ärztlich verordneten Leistungen erbracht und es gab dahingehend keinen "Überprüfungsbedarf".
Diese Äußerungen des Dienstleisters und das Nachfragen der KK haben sich sehr nachteilig für mich ausgewirkt,ich konnte aber alle Verdachtsmomente ausräumen(einer davon war u.a. Leistungsmissbrauch) und habe somit eine Versagung des KG abwenden können.
Ach so und noch eine Nachfrage, darf ein SB/fachbereichsleiter Befunde von Behandlern anfordern und einschätzen,oder darf das nur der MDK?
Ich habe heute live miterlebt,wie der SB einen Befund von mir einer vorangegangenen Untersuchung durchlas,da dieser als angefoderter Schriftverkehr dem SB während der Akteneinsicht noch vorgelegt wurde.Widerspricht das nicht dem Datenschutz? Hätte nicht der MDK dieses Schreiben/Befund anfordern müssen.
Auf wen bezieht sich eine Schweigepflichtsentbindung?Auch auf Erbringer von Leistungen, und wenn ja muss dann diese dem LE vorgelegt werden?
Klärt mich doch bitte mal diesbzgl. auf.
danke...Apfel ...die sich ein wenig ausspioniert fühlt...
habe da eine Frage an die hiesigen Experten.
Von mir wurde zu Anfang meines KG-Antrages und ich glaube im Rahmen meines Widerspruch eine Schweigepflichtentbindung im Rahmen der Mitwirkung verlangt.
Heute habe ich bei meiner KK zu einem Sachverhalt eine Akteneinsicht verlangt und auch erhalten.
Was ich zu sehen bekam war für mich doch sehr erschreckend.Es wurden mit Dienstleistern Telefonkontakte gepflegt,die per Gesprächsnotiz dokumentiert wurden.(an dieser Stelle Gruß an Nassauer 8 bzgl. der datenpflege)
In diesen Notizen wurde von betreffenden Dienstleistern die Haushaltshilfe bei mir erbrachten, explizite Angaben gegenüber der KK ,über mich,mein Wohnumfeld,ja sogar über Gesprächsinhalte gemacht, Angaben zu bestimmten Unterlagen,die bei mir auf der Anbauwand zum Abheften lagen,wo und ob bswp. Wäsche lag oder nicht ect. pp. Wohlgemerkt ich bin nicht bettlägerig oder ähnliches...
Abgesehen vom Wahrheitsgehalt einzelner "Aussagen"den ich als null einschätze,interessiert es mich,ob die KK auf der einen,berechtigt ist derlei Infos einzuholen und der Dienstleister auf der anderen berechtigt ist derlei Info weiterzugeben. Vom Dienstleister wurden ja laut Abrechnung nur die ärztlich verordneten Leistungen erbracht und es gab dahingehend keinen "Überprüfungsbedarf".
Diese Äußerungen des Dienstleisters und das Nachfragen der KK haben sich sehr nachteilig für mich ausgewirkt,ich konnte aber alle Verdachtsmomente ausräumen(einer davon war u.a. Leistungsmissbrauch) und habe somit eine Versagung des KG abwenden können.
Ach so und noch eine Nachfrage, darf ein SB/fachbereichsleiter Befunde von Behandlern anfordern und einschätzen,oder darf das nur der MDK?
Ich habe heute live miterlebt,wie der SB einen Befund von mir einer vorangegangenen Untersuchung durchlas,da dieser als angefoderter Schriftverkehr dem SB während der Akteneinsicht noch vorgelegt wurde.Widerspricht das nicht dem Datenschutz? Hätte nicht der MDK dieses Schreiben/Befund anfordern müssen.
Auf wen bezieht sich eine Schweigepflichtsentbindung?Auch auf Erbringer von Leistungen, und wenn ja muss dann diese dem LE vorgelegt werden?
Klärt mich doch bitte mal diesbzgl. auf.
danke...Apfel ...die sich ein wenig ausspioniert fühlt...
Re: Schweigepflichtsentbindung und Datenschutz
Hallo apfelkuchen,
tja sagen wir mal so, die Sammelwut persönlicher Daten, wird gerne von der KK damit begründet
" Wir prüfen das Versicherungsverhältnis "
vielleicht hätte man hier mal ein Blick in das BDSG werfen sollen
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
§ 44 BDSG
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß Bully
tja sagen wir mal so, die Sammelwut persönlicher Daten, wird gerne von der KK damit begründet
" Wir prüfen das Versicherungsverhältnis "
vielleicht hätte man hier mal ein Blick in das BDSG werfen sollen
§ 43 BDSGapfelkuchen hat geschrieben:
die bei mir auf der Anbauwand zum Abheften lagen,
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
§ 44 BDSG
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß Bully
Re: Schweigepflichtsentbindung und Datenschutz
die bei mir auf der Anbauwand zum Abheften lagen,[/quote]
§ 43 BDSG
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
§ 44 BDSG
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß Bully[/quote]
Hallo Bully,
kennst du dich ein wenig aus mit den paragraphen bzgl. Schweigepflicht uns Datenschutz?
Wie kann ich mich denn dagegen was da passiert ist wehren? Und wen muss ich denn dann ggf. anzeigen? Den Dienstleister,der ja die Infos weitergegeben hat? Oder die KK die diese Daten / Infos zur Akte gefügt hat?
Ach und wie steht es mit der Anforderung der Unterlagen bei einem behandelnden Arzt? Darf das eine gewöhnliche SB überhaupt?
In dem Schreiben der SB an den Arzt hieß es:
Anrede...
die uns vorliegenden Unterlagen haben wir im Rahmen der Prüfung dem MDK vorgelegt.
Damit der MDK eine gutachterliche Stellungnahme abgeben kann,benötigt er den aktuellen Befund,sowie berichte über durchgeführte Untersuchungen.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen im beigefügten freiumschlag zur weiterleitung zur Verfügung.
MFG...XYZ
Sachbearbeiter
Anlage: Schweigepflichtsentbindung
Nun ich sah eben wie dieses Schreiben mit den Befunden bei der Akteneinsicht von dem Fachbereichsleiter geholt wurde(er meinte er habe noch was im Posteingang) und wie er es gelesen hat.Er meinte dann noch,er verstehe nix von Medizinischen Fachbegriffen.Dann legte er es der anderen anwesenden MA vor die als "zeugin" fungieren sollte und dokumentierte welche Unterlagen ich mir kopiert habe.Auch Sie hat die kompletten Unterlagen gelesen,was mir ,da ich ja wußte welchen Inhalt diese Unterlage hatte,sehr sehr unangehnem war.U.a. ging es darum warum mein Kind damals im Mutterleib verstorben war...und noch andere intime Details zu meiner Anamnese.
Ich dachte immer das nur der MDK solche Unterlagen anfordern und begutachten darf....
bin ratlos und geschockt...Apfel
§ 43 BDSG
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
§ 44 BDSG
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß Bully[/quote]
Hallo Bully,
kennst du dich ein wenig aus mit den paragraphen bzgl. Schweigepflicht uns Datenschutz?
Wie kann ich mich denn dagegen was da passiert ist wehren? Und wen muss ich denn dann ggf. anzeigen? Den Dienstleister,der ja die Infos weitergegeben hat? Oder die KK die diese Daten / Infos zur Akte gefügt hat?
Ach und wie steht es mit der Anforderung der Unterlagen bei einem behandelnden Arzt? Darf das eine gewöhnliche SB überhaupt?
In dem Schreiben der SB an den Arzt hieß es:
Anrede...
die uns vorliegenden Unterlagen haben wir im Rahmen der Prüfung dem MDK vorgelegt.
Damit der MDK eine gutachterliche Stellungnahme abgeben kann,benötigt er den aktuellen Befund,sowie berichte über durchgeführte Untersuchungen.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen im beigefügten freiumschlag zur weiterleitung zur Verfügung.
MFG...XYZ
Sachbearbeiter
Anlage: Schweigepflichtsentbindung
Nun ich sah eben wie dieses Schreiben mit den Befunden bei der Akteneinsicht von dem Fachbereichsleiter geholt wurde(er meinte er habe noch was im Posteingang) und wie er es gelesen hat.Er meinte dann noch,er verstehe nix von Medizinischen Fachbegriffen.Dann legte er es der anderen anwesenden MA vor die als "zeugin" fungieren sollte und dokumentierte welche Unterlagen ich mir kopiert habe.Auch Sie hat die kompletten Unterlagen gelesen,was mir ,da ich ja wußte welchen Inhalt diese Unterlage hatte,sehr sehr unangehnem war.U.a. ging es darum warum mein Kind damals im Mutterleib verstorben war...und noch andere intime Details zu meiner Anamnese.
Ich dachte immer das nur der MDK solche Unterlagen anfordern und begutachten darf....
bin ratlos und geschockt...Apfel
Hallo,
ich sehe hier den Dienstleister an erster Stelle - entweder er hat von sich aus diese
"Daten" widerrechtlich an sich gebracht und ohne Aufforderung der Kasse weitergereicht oder er handelte auf "Anweisung" der Kasse.
Als Kassenmitarbeiter kann ich nur sagen, für die Kasse besteht keinerlei
Anlass solche Daten zu fordern oder sich beschaffen zu lassen, insofern halte ich
den "Auftragsklau" für nicht logisch, allerdings, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Gruss
Czauderna
ich sehe hier den Dienstleister an erster Stelle - entweder er hat von sich aus diese
"Daten" widerrechtlich an sich gebracht und ohne Aufforderung der Kasse weitergereicht oder er handelte auf "Anweisung" der Kasse.
Als Kassenmitarbeiter kann ich nur sagen, für die Kasse besteht keinerlei
Anlass solche Daten zu fordern oder sich beschaffen zu lassen, insofern halte ich
den "Auftragsklau" für nicht logisch, allerdings, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das kenne ich aus der Praxis auch nicht.
Klar gibt es auch von mir Gesprächsnotizen, wenn ich mit Versicherten telefoniere. Sei es eine geänderte Bankverbindung, ein Unfallbericht oder eben auch Telefonate im Krankengeldbezug. Aber so weit gehen die Fragen nicht. Wen interessiert es, ob die Wohnung aufgeräumt ist?
LG, Fee
das kenne ich aus der Praxis auch nicht.
Klar gibt es auch von mir Gesprächsnotizen, wenn ich mit Versicherten telefoniere. Sei es eine geänderte Bankverbindung, ein Unfallbericht oder eben auch Telefonate im Krankengeldbezug. Aber so weit gehen die Fragen nicht. Wen interessiert es, ob die Wohnung aufgeräumt ist?
LG, Fee
Hallo Czauderna,Hallo KKFee,
es gibt nix was es nicht gibt,so ist es.
Ich habe hier diese Unterlagen schwarz auf weiß vor mir.
Es handelt sich um Anrufe die von der Kasse getätigt wurden,vom Dienstleister wurden die Aussagen zu den Fragen die die KK stellte gemacht.
U.a. geht es darum,dass ein Verdacht gehegt wurde ich befinde mich im Ausland. Warum und weshalb,keine Ahnung. Wir hatten zwar eine Urlaubsreise geplant,die dann aber storniert,weil mir aus ärztlicher Sicht davon abgeraten wurde.
Wir haben unseren Urlaub dann auf Balkonien verbracht.Aber unsere Reisedokumente lagen eben bis zum Storno immer auf dem Wohnzimmerschrank.Ich hatte dann zwei Wochen lang keine HH nötig,da ja mein Partner daheim war. Dann kam es dazu,dass nach dem Urlaub der Dienstleister ohne mein Wissen bei der KK anrief,um sich zu erkundigen ob die HH weiter bewilligt wird.Dieses Vorgehen hatte ich schon mehrfach bemängelt,da ich meine Angelegenheiten gern selbst regele.Dem Dienstleister ging es dann aber offenbar nicht schnell genug. Die Folge war,ich rief bei der Kasse an,bat um Zusendung eines Folgeantrages, da ich intervallmäßig den Antrag neu stellen musste.Die gingen davon aus ich benötige keine HH mehr,da ja zwei Wochen Leerlauf war.Die KK Mitarbeiterin stellte mir in dem Telefonat ganz komische Fragen,ob mein Partner Urlaub gehabt hätte,wo wir waren usw. Ich erklärte dann eben nur,dass ich/wir eben die ganze Zeit daheim waren hin und wieder einen Ausflug in der Nähe gemacht hätten.Tja,vielleicht war das der Anlass weiter Detektiv zu spielen,anstatt mich mal ganz direkt zu fragen.Ich bekam weder eine Anhörung o.ä. mir wurde sofort und ohne Ankündigung das KG gestrichen.Als ich dann nach hin und her und einer Beschwerde in der Hauptgeschäftsstelle den Hinweis auf Akteneinsicht bekam,wurde mir klar was da los war.Der Dienstleister und die SB hatten einen regen Telefonkontakt und ich wurde verdächtigt wie ein Schwerverbrecher.Emailschriftverkehr war auch in der Akte,eben auch Infos vom Dienstleister über diverse Gesprächsinhalte mit der anwesenden HH,sowie Informationen darüber ob und wo evtl. Urlaubswäsche zu sehen war,außerdem war von Hinweisen die Rede,die der Dienstleister gemacht hatte.
Ich finde das verbrecherisch,das sind mit Verlaub gesagt....Stasi-Methoden.Ich habe heute den BA für Datenschutz in Bonn angerufen,der mir versicherte,dass dieses Vorgehen absolut jenseit der Legalität ist.Ich werde den Fall dorthin weitergeben,Unterlagen in Kopie habe ich ja genug.Also ich bei Akteneinsicht diese herausfischte,war das dem SB schon hochnotpeinlich.
Auch das Abverlangen der Schweigepflichtserklärung befand der Datenschützer als rechtswidrig und er gab die Empfehlung diese sofort zurück zu ziehen.
Also ,man glaubt es kaum,ich finde es skandalös, was da passiert ist.
Ich denke aber mittlerweile,dass es gängige Praxis ist,da der Datenschützer so etwas erwähnte.
Hier mal noch ein Link den ich wo anders gefunden habe...ein ähnlicher Fred zum Thema...
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7504
Gruß Apfel
es gibt nix was es nicht gibt,so ist es.
Ich habe hier diese Unterlagen schwarz auf weiß vor mir.
Es handelt sich um Anrufe die von der Kasse getätigt wurden,vom Dienstleister wurden die Aussagen zu den Fragen die die KK stellte gemacht.
U.a. geht es darum,dass ein Verdacht gehegt wurde ich befinde mich im Ausland. Warum und weshalb,keine Ahnung. Wir hatten zwar eine Urlaubsreise geplant,die dann aber storniert,weil mir aus ärztlicher Sicht davon abgeraten wurde.
Wir haben unseren Urlaub dann auf Balkonien verbracht.Aber unsere Reisedokumente lagen eben bis zum Storno immer auf dem Wohnzimmerschrank.Ich hatte dann zwei Wochen lang keine HH nötig,da ja mein Partner daheim war. Dann kam es dazu,dass nach dem Urlaub der Dienstleister ohne mein Wissen bei der KK anrief,um sich zu erkundigen ob die HH weiter bewilligt wird.Dieses Vorgehen hatte ich schon mehrfach bemängelt,da ich meine Angelegenheiten gern selbst regele.Dem Dienstleister ging es dann aber offenbar nicht schnell genug. Die Folge war,ich rief bei der Kasse an,bat um Zusendung eines Folgeantrages, da ich intervallmäßig den Antrag neu stellen musste.Die gingen davon aus ich benötige keine HH mehr,da ja zwei Wochen Leerlauf war.Die KK Mitarbeiterin stellte mir in dem Telefonat ganz komische Fragen,ob mein Partner Urlaub gehabt hätte,wo wir waren usw. Ich erklärte dann eben nur,dass ich/wir eben die ganze Zeit daheim waren hin und wieder einen Ausflug in der Nähe gemacht hätten.Tja,vielleicht war das der Anlass weiter Detektiv zu spielen,anstatt mich mal ganz direkt zu fragen.Ich bekam weder eine Anhörung o.ä. mir wurde sofort und ohne Ankündigung das KG gestrichen.Als ich dann nach hin und her und einer Beschwerde in der Hauptgeschäftsstelle den Hinweis auf Akteneinsicht bekam,wurde mir klar was da los war.Der Dienstleister und die SB hatten einen regen Telefonkontakt und ich wurde verdächtigt wie ein Schwerverbrecher.Emailschriftverkehr war auch in der Akte,eben auch Infos vom Dienstleister über diverse Gesprächsinhalte mit der anwesenden HH,sowie Informationen darüber ob und wo evtl. Urlaubswäsche zu sehen war,außerdem war von Hinweisen die Rede,die der Dienstleister gemacht hatte.
Ich finde das verbrecherisch,das sind mit Verlaub gesagt....Stasi-Methoden.Ich habe heute den BA für Datenschutz in Bonn angerufen,der mir versicherte,dass dieses Vorgehen absolut jenseit der Legalität ist.Ich werde den Fall dorthin weitergeben,Unterlagen in Kopie habe ich ja genug.Also ich bei Akteneinsicht diese herausfischte,war das dem SB schon hochnotpeinlich.
Auch das Abverlangen der Schweigepflichtserklärung befand der Datenschützer als rechtswidrig und er gab die Empfehlung diese sofort zurück zu ziehen.
Also ,man glaubt es kaum,ich finde es skandalös, was da passiert ist.
Ich denke aber mittlerweile,dass es gängige Praxis ist,da der Datenschützer so etwas erwähnte.
Hier mal noch ein Link den ich wo anders gefunden habe...ein ähnlicher Fred zum Thema...
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7504
Gruß Apfel
Hi Nassauer,
das kannst du aber glauben.Die sog.Dienstleiser habe ich sofort gekündigt.
Anzeige erstatten werde ich auf jeden Fall.Den das ist nicht alles was die so gebracht haben.Meine gesamte Situation wurde bei anderen in unserem Dorf,die eben auch von "denen" mit Krankepflege versorgt wurden weitergetragen.Die Nachbarn aus unmittelbarer Nähe sprachen meine Mutter auf der Straße an,was ich denn für "Probleme" hätte.Du kennst ja mein "Problem"...ich darf mich nur nicht belasten...
Die KK werde ich nicht wechseln...ich habe da noch bis zu einer gewissen Schutzfrist Ansprüche,die ich auch durchgesetzt habe.
Mit mir ist nicht gut Kirschen essen,wenn mich jemand oder irgendwer so behandelt.Da ziehe ich alle Register,naja und Obrigekeitshörig war ich auch noch nie,von daher kann sich auch die KK warm anziehen...eigentlich müsste man sowas öffentlich machen...macnhe dieser Dienstleister waren ja erst kürzlich in einen fetten Skandal verwickelt.
http://www.zeit.de/wirtschaft/geldanlag ... ienfonds-2
LG Apfel
das kannst du aber glauben.Die sog.Dienstleiser habe ich sofort gekündigt.
Anzeige erstatten werde ich auf jeden Fall.Den das ist nicht alles was die so gebracht haben.Meine gesamte Situation wurde bei anderen in unserem Dorf,die eben auch von "denen" mit Krankepflege versorgt wurden weitergetragen.Die Nachbarn aus unmittelbarer Nähe sprachen meine Mutter auf der Straße an,was ich denn für "Probleme" hätte.Du kennst ja mein "Problem"...ich darf mich nur nicht belasten...
Die KK werde ich nicht wechseln...ich habe da noch bis zu einer gewissen Schutzfrist Ansprüche,die ich auch durchgesetzt habe.
Mit mir ist nicht gut Kirschen essen,wenn mich jemand oder irgendwer so behandelt.Da ziehe ich alle Register,naja und Obrigekeitshörig war ich auch noch nie,von daher kann sich auch die KK warm anziehen...eigentlich müsste man sowas öffentlich machen...macnhe dieser Dienstleister waren ja erst kürzlich in einen fetten Skandal verwickelt.
http://www.zeit.de/wirtschaft/geldanlag ... ienfonds-2
LG Apfel
Weißt du, liebe Apfelkuchen, was das Problem ist?
Wenn Leute wie wir sich dann gegen so etwas wehren, dann werden wir von manchen Leuten (auch gerne mal von "Fachleuten") ganz schnell mit bestimmten "Persönlichkeitsmerkmalen" belegt, die uns charakterisieren sollen.
Ob diese Aussagen dann haltbar sind, zeigt sich ja immer erst noch ...
Mir ist das kürzlich erst geschehen ...
Deshalb musst du begutachten, ähm Verzeihung, gut beachten, was du als nächstes unternehmen willst.
LG N.
Wenn Leute wie wir sich dann gegen so etwas wehren, dann werden wir von manchen Leuten (auch gerne mal von "Fachleuten") ganz schnell mit bestimmten "Persönlichkeitsmerkmalen" belegt, die uns charakterisieren sollen.
Ob diese Aussagen dann haltbar sind, zeigt sich ja immer erst noch ...
Mir ist das kürzlich erst geschehen ...
Deshalb musst du begutachten, ähm Verzeihung, gut beachten, was du als nächstes unternehmen willst.
LG N.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo Apfel,
das, was du da beschreibst, geht natürlich überhaupt nicht. Den Datenschutzbeauftragten einzuschalten war das der richtige Weg.
Dass die Krankenkassen und nicht der MDK die Unterlagen anfordern, hat logistische Gründe. Der MDK hat nicht die personellen Ressourcen, um dies zu leisten. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Anforderung für den MDK. Ohne Schweigepflichtsentbindung muss der MDK-Arzt die Anforderung unterschreiben und der Arzt soll Unterlagen nur in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nur vom MDK zu öffnen" verschicken. Dann wird dieser Teil der Akte beim MDK archiviert.
das, was du da beschreibst, geht natürlich überhaupt nicht. Den Datenschutzbeauftragten einzuschalten war das der richtige Weg.
Dass die Krankenkassen und nicht der MDK die Unterlagen anfordern, hat logistische Gründe. Der MDK hat nicht die personellen Ressourcen, um dies zu leisten. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Anforderung für den MDK. Ohne Schweigepflichtsentbindung muss der MDK-Arzt die Anforderung unterschreiben und der Arzt soll Unterlagen nur in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nur vom MDK zu öffnen" verschicken. Dann wird dieser Teil der Akte beim MDK archiviert.
Hi GKV,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hallo Apfel,
Ohne Schweigepflichtsentbindung muss der MDK-Arzt die Anforderung unterschreiben und der Arzt soll Unterlagen nur in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nur vom MDK zu öffnen" verschicken. Dann wird dieser Teil der Akte beim MDK archiviert.
also Ressourcen hin oder her,mir wärs lieber,wenn meine sehr persönlichen Befunde NICHT von jedem X beliebigen KK-SB gelesen würden UND das noch VOR meinen Augen.
Wozu gibts denn die Schweigepflicht,eben um solche sensiblen Informationen zu schützen. Mich ärgert enorm, dass man eine Schweigepfl.entbindung im Zusammenhang einer Mitwirkungspflicht verlangt,diese ohne Rechtsbehelf versendet,also auch ohne Hinweis,dass man diese auch jederzeit zurück ziehen kann. Im Zusammenhang mit meinem KG Antrag verstehe ich ja,dass wenn die Teilhabe am AL wegen gesundheitlicher Probleme unterbrochen werden muss und KG beantragt wird, die Kasse den Anspruch prüft.
Wie gesagt,soweit gehe ich noch mit,aber wenn dann das KG längst bewilligt wurde,wenn auch nur mit Hängen und Würgen UND mit Widerspruchsodysee,die KK MA sich zuvor mit ihren eigenen Vorgaben sprich SGB ect.pp. nicht auskennen dann wirds mir anders.Zumal rechtlich gesehen für mich ALLES aber auch wirklich ALLES wasserdicht war. Dann kommt irgendeine SB auf die Idee mir bereits beschriebenes aus irgendwelchenen Hirngespinnsten Zusammengereimtes zu unterstellen und siehe da...ich stehe bzw. stand wieder am Anfang.KG gestrichen,unzählige Telefonate,Emails,Schriftverkehr,, Anhörungen, Akteneinsicht,Beschwerde bei Hauptgeschäftstelle usw. usw. ich hab den ganzen Dienstweg durch.NUR weil sich zu Beginn der Kette eine SB mit IHREM Ressour nicht auskannte und nicht aus der Suppe kam.Von den Bearbeitungszeiten will ich hier gar nicht erst anfangen. Wenn ich so arbeiten würde(wenn ich dann wieder kann ) dann wär ich schon längst raus aus dem Geschäft.Warum können sich Behörden dies immer wieder leisten frage ich mich allen Ernstes. Ja und dann wird man,wie Nassauer eben sagt,mit bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen belegt,die man dann im Nachhinein im Emailschriftverkehr lesen darf,der in der Akte vorhanden ist.EINFACH NUR deswegen weil man bestimmt aber nicht unverschämt auf sein Recht besteht.
Wäre ich eine von denen gewesen,die sich dem ergeben,würde ich jetzt ohne Geld dastehen.Was meine Familie,Kinder dann auf dem Teller haben ist den MA meiner Kasse herzlich egal.Auch das mein Gesundungsprozess durch diesen elenden Stress eher verzögert wird.
Ich verstehe wirklich es muss sich an Vorgaben gehalten werden,ich verstehe auch das im Interesse der Versichertengemeinschaft PRÜFUNGEN stattfinden. Das was ich erlebt habe ist aber Mobbing durch die KK und hier hat zu Beginn eine SB ihren persönlichen Feldzug gegen mich gestartet,weil ich eben meinen Mund aufgemacht habe.Tut mir nicht leid,wenn ich jemandem mal auf meine gesetzlichen Möglichkeiten hinweise,wenn für einen Antrag MONATE vergehen bis er überhaupt mal in die Hand genommen wird. Und dann schiebt es der eine auf den anderen,in meinem Fall die KK auf die DRV.Tja, die DRV hat schnell reagiert,wenn aber der Schriftverkehr dermaßen verspätet angeschoben wird,dann dauerts eben auch länger.Ach ich könnte ein Buch schreiben...UND ICH BIN ECHT WÜTENT.Wenn es darum geht Beiträge einzufordern gehts alles ganz schnell und die Rechnungen kommen im Handumdrehen...nicht aber,wenn man seine Leistungen die man gesetzlich beanspruchen darf in Anspruch nehmen muss.Dann wird begonnen zu feilschen.Das regt mich echt auf!
Naja,wie gesagt ich sehe einfach aus unzähligen Meldungen,dass ICH KEIN EINZELFALL bin. Also wo steckt der Fehler...bei den blöden Versicherten,die einfach krank werden. Ich kann nur sagen,wir haben hier in D ein System das haut hinten und vorne nicht hin,von den vielen Kassen ganz zu schweigen.
Ich war sehr lange in Skandinavien,habe dort gelebt.Also davon können sich die Deutschen echt ne Scheibe abschneiden.
So...*dampf ablass Modus*' wieder aus.
In diesem Sinne...grüße Apfel
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Weißt du, mit solchen pauschalen Rundumschlägen habe ich immer ein Problem. Wenn du nicht willst, dass jemand von der Krankenkasse die Unterlagen zu sehen bekommt, mach es so, wie von mir vorher beschrieben.
Und vom Fehlverhalten einer Kasse (bzw. eines Mitarbeiters?) sofort auf ein Versagen des Systems zu schließen, halte ich für reichlich übertrieben. Nach welchen Kriterien hast du denn damals die Kasse ausgewählt? Niedriger Beitrag? Guter Service?
Ganz davon abgesehen kannst du sogar im laufenden Krankheitsfall die Kasse wechseln, wenn du Probleme mit deiner Kasse hast. Ich frage mich, warum du das nicht schon lange gemacht hast, wenn du so unzufrieden bist.
Und vom Fehlverhalten einer Kasse (bzw. eines Mitarbeiters?) sofort auf ein Versagen des Systems zu schließen, halte ich für reichlich übertrieben. Nach welchen Kriterien hast du denn damals die Kasse ausgewählt? Niedriger Beitrag? Guter Service?
Ganz davon abgesehen kannst du sogar im laufenden Krankheitsfall die Kasse wechseln, wenn du Probleme mit deiner Kasse hast. Ich frage mich, warum du das nicht schon lange gemacht hast, wenn du so unzufrieden bist.
Na, vieleicht aus aus dem Grund, das dann der Anspruch auf § 13, 14, 15 SGB X entfallen würde.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Ganz davon abgesehen kannst du sogar im laufenden Krankheitsfall die Kasse wechseln, wenn du Probleme mit deiner Kasse hast. Ich frage mich, warum du das nicht schon lange gemacht hast, wenn du so unzufrieden bist.
Gruß Bully