Seite 1 von 1
PKV -> GKV
Verfasst: 05.09.2011, 13:36
von holle
Hallo Forumsteilnehmer,
auch ich habe ein kleines Problem und benötige dazu Eure Hilfe.
Zunächst muss ich Euch die Gesamtsituation erläutern :
Ich bin seit 12 Jahren in einer PKV (davor 11 Jahre in der GKV) zusammen mit meinen beiden Kleinkindern versichert. Meine Frau ist aufgrund der Elternzeit und der vorhergehenden Pflichtversicherung über die GKV versichert.
Worum es nun mir eigentlich geht, ist die Frage nach der Rückkehrmöglichkeit in die GKV.
Bevor die Unkenrufe kommen, teile ich Euch noch den Hintergrund für meinen gewünschten Wechsel mit :
Nicht wegen der Kosten der drei Kinder – dies macht „nur“ eine Mehrbelastung von 50 Euro ggü. der GKV aus - ABER nach Ablauf des Elterngeldes müsste sich meine Frau ebenfalls privat oder freiwillig versichern und dieser Beitrag wäre von uns nicht mehr zu „schultern“.
Wir erwarten Anfang des kommenden Jahres unser drittes Kind *FREU*.
Mein Gedanke ist nun, dass ich im Januar für 2 Monate in Teilzeit gehe, wodurch ich zunächst mal (durch die Jahressummenhochrechnung) in die GKV mit einer entsprechenden Familienversicherung für unsere Kinder wechseln kann/muss (Arbeitgeber macht entsprechende Meldung).
Kann ich dann aber in dieser dauerhaft bleiben, da ja eine verpflichtende Überprüfung durch den Arbeitgeber erst wieder zum Jahresende erfolgen muss und bis dahin 12 Monate Pflichtversicherung bereits erfolgt sind (JAEG würde in der Summe trotzdem überschritten werden).
Vielleicht könnt Ihr mir einen kleinen Tipp geben, ob mein Gedanke so möglich ist bzw. wo Schwierigkeiten zu erwarten wären.
Kleiner Warnhinweis an alle „Suchenden“ :
Wenn ich damals geahnt hätte wie viel Freude unsere Kinder uns bereiten und wie schwierig es für meine Frau ist, eine passende Teilzeitstelle (für Kind und Beruf) zu finden ist, hätte ich den Schritt in die PKV niemals nie getan !!
Zunächst einmal vielen Dank und viele Grüße
Holger
Re: PKV -> GKV
Verfasst: 05.09.2011, 14:37
von GerneKrankenVersichert
Das müsste funktionieren. Sprich am besten mit deiner Personalabteilung, die melden die Pflichtversicherung an die Krankenkasse und können die Zahlen genau abschätzen, es gibt ja auch Gehaltsbestandteile, die nicht mit einberechnet werden.
holle hat geschrieben:
Wenn ich damals geahnt hätte wie viel Freude unsere Kinder uns bereiten und wie schwierig es für meine Frau ist, eine passende Teilzeitstelle (für Kind und Beruf) zu finden ist, hätte ich den Schritt in die PKV niemals nie getan !!
Dann warne doch bitte Kollegen, Freunde und Bekannte vor, die diesen Schritt gehen möchten. Wer weiß, wie lange es dein Schulpfloch noch gibt. Und uns Kassenmitarbeitern unterstellt der Wechselwillige gerne, wir würden ja nur an unsere "Zahlen" denken, während der PKV-Vertreter sein Provision irgendwie verdient hat, weil er ja ein "so viel besseres" Produkt verkauft.
Verfasst: 05.09.2011, 14:45
von Fussballer
joa denke auch das müsste funktionieren... steht und fällt mit dem Arbeitgeber.. in meiner alten Firma war alles recht unkompliziert, da wurde der Arbeitnehmer auf 70% gesetzt und somit war er dann wieder in der GKV.. als Gegenleistung für diesen Gefallen, hat er der Firma die angehäuften Stunden in diesem Monat (hat normal weitergearbeitet) geschenkt... win-win
finde es aber richtig, das es nicht überall so gemacht wird... ein bisschen Solidargedanke sollte schon sein... in deinem Fall ist die Ausrede ok
Re: PKV -> GKV
Verfasst: 05.09.2011, 15:22
von holle
Vielen Dank an Euch beide. Dann scheint es evtl. doch eine Möglichkeit zu geben.
Ich denke auch, dass die "Schlupflöcher" geschlossen werden. Dies wird aber sicherlich erst mit der neuen Bundestagswahl und der (möglicherweise) neuen Koalition.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Dann warne doch bitte Kollegen, Freunde und Bekannte vor, die diesen Schritt gehen möchten. Wer weiß, wie lange es dein Schulpfloch noch gibt. Und uns Kassenmitarbeitern unterstellt der Wechselwillige gerne, wir würden ja nur an unsere "Zahlen" denken, während der PKV-Vertreter sein Provision irgendwie verdient hat, weil er ja ein "so viel besseres" Produkt verkauft.
Davon konnte ich bereits einen Freund überzeugen. Der wartet nun die ersten Monate nach der Geburt ab und wird sich dann entscheiden.
Mein Arbeitgeber macht in jedem Fall sofort eine Meldung an die Krankenkasse, da dieser ebenfalls die Jahressumme
auf Basis des Teilzeitgehalts hochrechnen wird.
Die neuerliche Überprüfung soll dann zum Jahresende erfolgen. Da hätte ich die JAEG definitiv wieder überschritten, wäre aber bereits seit 12 Monaten wieder Krankenkassenmitglied, so dass ich dann also als freiwilliges Mitglied bei der GKV bleiben könnte ?!
Funktioniert das auch auf Basis der Elternteilzeit oder erfolgt hier eine gesonderte Meldung ? Ich meine gelesen zu haben, dass diese Teilzeitvariante anders behandelt werden würde.
Verfasst: 05.09.2011, 21:32
von heinrich
meinst du mit Teilzeit ab Januar
ab 01. Januar
oder
einen Tag nach dem ersten Januar
Die 12 Monate wären nur dann erfüllt, wenn es genau ab ersten Januar die Vers.Pflicht beginnt.
Nach exakt 12 Monaten besteht dann das Recht zur freiw. Versicherung.
Bisher nicht überprüft wurde aber Dein Alter. Wenn Du bei Reduzierung des Entgeltes dem Grunde nach vers pflichtig wirst, dann wird dies nicht so sein, wenn Du schon 55 Jahre alt bist.
Aber meine Vorantwortgeber sind sicherlich davon ausgegangen, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist, weil wegen 3. Kind und so. Aber man weiß ja nie.
Führe ein Gespräch mit der gesetzlichen KK. Die freuen sich über ein neues Mitglied.
Verfasst: 06.09.2011, 08:01
von GerneKrankenVersichert
Stimmt, Heinrich. Dass er über 55 sein könnte, hatte ich nicht bedacht. Danke für den Hinweis.
Verfasst: 06.09.2011, 09:42
von holle
Einen wunderschönen guten Morgen @ALL
Nein nein - ich habe noch eine (menge) Zeit bis zu meinem 55 Geburtstag
@Heinrich
Also wenn Teilzeit, dann natürlich sofort ab dem 01.Januar in Verbindung mit meinem Januargehalt und dies für mind. 1. Monat (wahrscheinlicher sind aber 2. Monate).
Ein Gespräch werde ich mit der Krankenkasse noch führen. Wollte mich nur vorab vergewissern, dass dieser Weg auch funktioniert.
Sollte ich mir da etwas schriftliches von der GKV geben lassen ?
Und noch eine Frage, da
ich bereits 2002 in der PKV war. Gilt da für mich die Besondere Grenze i.H.v. 44.550 €
(also Teilzeitmonatsgehalt ca. 3712€) oder hat hier auch die allgemeine Grenze Gültigkeit
(Teilzeitmonatsgehalt ca. 4125€) ?
Verfasst: 06.09.2011, 19:46
von heinrich
die Grenze von (derzeit) 44550 gilt, wenn Du am 31.12.2002 in der PKV warst
UND zu diesem Zeitpunkt Arbeitnehmer mit einem Entgelt oberhalb der damals gültigen Grenze.
Diese Grenze gilt dann ein Leben lang (sofern sich die Gesetze nicht ändern).
Schriftlich geben lassen:
Du wirst sowie eine Mitgliedschaftserklärung machen müssen.
Dann erhält Du oder Arbeitgeber eine Bestätigung, da der Argeber Dich anmelden soll.
1 oder 2 Monate: es sollte nicht nur ehrlich sein, dass das Gehalt gesenkt wird.
Es sollte auch ehrlich aussehen.
1 Monat sieht nicht sooooo ehrlich aus. Sie arg nach Trickserei aus, auch wenn Duuuuuuu natürlich total ehrlich sein solltest.
Sprich mit der KK. Man wird Dir helfen.
Verfasst: 07.09.2011, 08:38
von holle
@heinrich
Vielen Dank für Deinen Erklärung des weiteren Ablaufs.
D.h. wenn die KK mir eine Mitgliedsschafterklärung "ausstellt" startet die 12 Monatsfrist !?
Sollte ich dann bereits im Dezember mit der GKV alles geklärt haben, damit die Mitgliedschaft bereits zum 01. Januar erfolgen kann oder geht dies auch rückwirkend, sprich ich kann mir bis in den Januar etwas Zeit lassen (zum 01.01 würde das erste verminderte Gehalt fliessen) ?
Aber :
wie ehrlich darf ich gegenüber der KK sein ?
Das Gehalt wird in diesen zwei Monaten in jedem Fall ehrlich gesenkt werden, was anderes würde mein AG auch nicht mitmachen. Nur zum Jahresende werde ich sicherlich wieder über der JAEG sein.
Soll/Kann ich offen darüber reden (was ich eindeutig bevorzugen würde) ?
Und mehr als zwei Monate Teilzeit ist leider nicht möglich.
Kann ich die Teilzeit auch im Rahmen der Elternzeit nehmen oder wird diese Teilzeit für die Mitgliedschaft anders bewertet werden ?