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Nachzahlung vermeiden?!?

Verfasst: 02.09.2011, 11:49
von zylon
Liebe Leute,

ich befürchte, dass ich ordentlich in der Klemme stecke :(
Bin ein junger freischaffender Künstler und in etwa seit 2007 nicht krankenversichert.
Mein letzter 'Versicherungsaufenthalt' lief über meine Eltern (bis zum 24 Lebensjahr), was bereits 4-5 Jahre her ist.
Gründe, weshalb ich nicht versichert war, gab es einige… unter anderem finanzieller Natur, aber auch, weil ich mich des
öfteren im Ausland aufgehalten habe (leider war ich stets in DE gemeldet).

Meine Frage ist nun: Muss ich - sollte ich mich jetzt bei der Krankenkasse melden - wirklich ALLE Beitragszahlungen rückwirkend ab 01.04.2007 leisten?
Finanziell wäre dies für mich eine Katastrophe, zumal ich gerade so die Grenze von ALGII sprenge.
Meine Einnahmen sind zu hoch, dass ich ALGII beantragen könnte/dürfte, allerdings zu niedrig um mit den zusätzlichen Kosten klarzukommen.
Des weiteren habe ich gelesen, dass der Mindestbeitrag (bei zukünftigen Zahlungen an die GKV) eim Mindesteinkommen von ca 1.900,- eur
zugrunde gelegt wird… sprich: ich muss in Zukunft (und wohl auch rückwirkend) roundabout 300,- eur an die Krankenkasse zahlen.

Bevor die KSK in die Runde geworfen wird….

Meine Einkünfte aus 'reiner Kunst' sind nicht hoch genug (sollten oberhalb 3.900,- eur liegen), dafür verdiene ich anderweitig (nicht künstlerisch) ca 6.000,- eur
im Jahr, was wiederum das Limit der 'non-künstlerischen Einnahmen' von 4.900,- eur sprengt.


Was kann/soll ich eurer Meinung nach tun?!?


Vielen dank im Voraus


Martin

Verfasst: 02.09.2011, 17:02
von zylon
... hat niemand auch nur den leisesten Schimmer?

Verfasst: 02.09.2011, 17:40
von Czauderna
Hallo,
wie wäre es mit einem Job ´über 401,00 € (egal, als was), dann trittt
Krankenversicherungspflicht ein und grundsätzlich jede GKV-Kasse muss dich
aufgrund der Anmeldung durch deinen Arbeitgeber und deine Kassenwahlerklärung
ab beginn der Versicherungspflicht versichern - als Vorversicherungszeit gibst du auf Anfrage wahrheitsgemäß "nicht krankenversichert" an und schon passt es.
Das ist vollkommen legal so.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.09.2011, 18:26
von zylon
... ich verstehe nicht ganz?!?
wieso sollten Nachzahlungen wegfallen, sobald ich einen Job über 400,- eur annehme? Mir ist durchaus klar, dass dann der Arbeitnehmer einen Teil der Beiträge übernimmt, aber wieso sollten die bisherig nicht gezahlten 4 Jahre wegfallen?

Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere müsste es wie folg aussehen:

a.) ich melde mich nun freiwillig bei er Krankenkasse, muss rückwirkend nachzahlen.
b.) ich suche mir einen Nebenjob, der Arbeitgeber meldet mich an und ich muss keinen cent nachzahlen.

Ich glaube, wenn dem so wäre, würden weitaus mehr Leute diesen Weg einschlagen, oder gibt es irgendwo einen Denkfehler meinerseits?

Verfasst: 02.09.2011, 19:08
von Czauderna
zylon hat geschrieben:... ich verstehe nicht ganz?!?
wieso sollten Nachzahlungen wegfallen, sobald ich einen Job über 400,- eur annehme? Mir ist durchaus klar, dass dann der Arbeitnehmer einen Teil der Beiträge übernimmt, aber wieso sollten die bisherig nicht gezahlten 4 Jahre wegfallen?

Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere müsste es wie folg aussehen:

a.) ich melde mich nun freiwillig bei er Krankenkasse, muss rückwirkend nachzahlen.
b.) ich suche mir einen Nebenjob, der Arbeitgeber meldet mich an und ich muss keinen cent nachzahlen.

Ich glaube, wenn dem so wäre, würden weitaus mehr Leute diesen Weg einschlagen, oder gibt es irgendwo einen Denkfehler meinerseits?
Hallo,
ja, so könnte man es sagen - ein "Denkfehler" - grundsätzlich kann dich als freiwilliges Mitglied keine GKV-Kasse aufnehmen, weil du aufgrund deines Status
(es liegt keine Krankenversicherungspflicht vor) eben kein Mitglied werden kannst.
Es gibt aber seit dem 01.04.2007 in Deutschland ein Gesetz, wonach sich jeder, der in Deutschland mit 1. Wohnsitz gemeldet ist gegen Krankheit versichern muss. Diejenigen, welche vor dem 01.04.2007 nicht krankenversichert waren, wurden aufgefordert sich bei ihrer letzten Krankenkasse zu melden, wenn dies eine GKV-Kasse war - war es eine PKV-Kasse galt der 01.01.2009 als Stichtag.
Sehr, sehr viele Mesnchen sind dieser "Aufforderung " damals nachgekommen und haben sich wider bei ihrer "alten" Kasse versichert und zahlen (oder auch nicht) seitdem ihren Beitrag. Viele, immer noch sehr viele haben dies aus den unterschiedlichen Gründen eben nicht getan - und haben jetzt das Dilemma, dass sie ohne Krankenversicherung sind und wenn sie sich jetzt an ihre alte Kasse wenden um einen Versicherungsschutz zu bekommen, dann geht das eben nur rückwirkend. Speziell für dich heisst, wenn du vorher bei der Kasse
A versichert warst und seit dem 01.04.2007 nicht mehr krankenversichert warst,
dann bist du grundsätzlich verpflichtet, dich wieder bei der Kasse A zu melden
und dort deinen Krankenversicherungsschutz zum 01.04.2007 wieder herstellen zu lassen - würdest du zur Kasse B gehen, dürften die dich nicht versichern sondern müssten dich an die Kasse A. verweisen - ergo nach-zahlen.
Wenn du nun aber eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst
oder ALG-Leistungen beziehst, die Krankenversicherungspflicht auslösen,
dann muss dich grundsätzlich jede GKV-Kasse aufnehmen zu diesem Tag, an dem die Versicherungspflicht eingetreten ist - Sie darf dich auch nicht an die Kasse A. verweisen - damit wärst dur wieder in einer Krankenkasse und die Zeit vom 01.04.2007 (oder später) bis zum Eintritt der Versicherungspflicht wäre erledigt.
Das Geheimnis dieses "Denkfehlers" liegt in den Begriffen "Versicherungspflicht" und "Pflicht zur Versicherung" - das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.09.2011, 07:52
von Bodi
@Czauderna: Du weisst als Kassenmitarbeiter doch sicher, dass die Realität vielfach eine andere ist?
D.h. dass die Kassen an die letzte Kasse verweisen und diese selbst bei neuer Pflichtversicherung (etwa ein sozialversicherungspflichtiger Job) die Aufnahme von einem Antrag nach § 5(1) Nr. 13 SGB V abhängig macht.
Dass diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist, ist eine andere Frage - der Betroffene muss sich mit der Kasse dennoch lange Zeit auseinandersetzen.

Verfasst: 03.09.2011, 08:28
von zylon
... heisst also, ich werde um eine Nachzahlung nicht drumherum kommen?!?

Prinzipiell klingt der Ansatz nun logisch für mich... entweder ich melde mich bei der KSK (diese fungiert quasi als Arbeitgeber) oder suche mir einen versicherungspflichtigen Job. Allerdings war mein erster Gedanke ähnlich Bodi's... Das risiko, dass die 'neue' GKV recherchiert/mich an die 'alte' verpfeift und die Tatsache, dass ich 'aus dem Nirvana komme' nicht so hinnimmt, ist doch relativ hoch, oder irre ich mich da? Immerhin besteht eine Lücke von - sagen wir mal - 4 1/2 Jahren... da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das eine Krankankasse so hinnimmt und mich ohne zu hinterfragen versichert :?

Besser, als sich freiwillig bei der 'alten' GKV zu melden ist es allemal, allerdings würde ich mich gerne weitestgehend absichern, um das sprichwörtlich offene Messer zu Vermeiden...

Verfasst: 03.09.2011, 12:46
von GerneKrankenVersichert
Ist alles etwas schwammig, das stimmt.

Also: Grundsätzlich besteht die Pflicht, sich zu versichern. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz vorhanden ist, kommt die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum Tragen. Diese Versicherung ist allerdings lt. BMG an einen Antrag gebunden. Bedeutet, dass da nix geprüft werden kann, wenn du keinen Antrag abgibst. Im Grunde genommen bist du natürlich verpflichtet und darauf muss die Kasse dich auch hinweisen, aber eigentlich....

Etwas anderes ist die Versicherungspflicht nach einem anderen Tatbestand, z. B. als Künstler oder Angestellter. Da muss die gewählte Kasse dich versichern, deine fehlende Mitwirkung für die Vergangenheit ändert nichts daran. Wenn eine Kasse die Mitgliedschaft verweigert, Aufsichtsbehörde einschalten.

Verfasst: 03.09.2011, 13:04
von Czauderna
Bodi hat geschrieben:@Czauderna: Du weisst als Kassenmitarbeiter doch sicher, dass die Realität vielfach eine andere ist?
D.h. dass die Kassen an die letzte Kasse verweisen und diese selbst bei neuer Pflichtversicherung (etwa ein sozialversicherungspflichtiger Job) die Aufnahme von einem Antrag nach § 5(1) Nr. 13 SGB V abhängig macht.
Dass diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist, ist eine andere Frage - der Betroffene muss sich mit der Kasse dennoch lange Zeit auseinandersetzen.
Hallo Bodi,
ja, weiß ich, aber genau darum geht es doch hier. Die Realität ist anders aber nicht rechtmäßig und genau deshalb sind wir doch hier und schreiben - sonst könnte meine Antwort, egal um was es geht immer lauten - "So ist eben die Realität - da muss man mit leben". Muss man eben nicht.
Klar ist auch in meinen Augen (nicht nur in diesem Fall), dass ich selbst schon der Meinung bin, dass diejenigen welche aus eigenem Verschulden heute immer noch nicht krankenversichert sind nach zahlen müssten innerhalb der Verjährungsfristen, aber das geltende Recht lässt es eben zu, dass diese Nachzahlung vermieden werden kann - und sage ich eben auch, so ist das eben, das Gesetz, da müssen wir mit leben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.09.2011, 16:11
von CiceroOWL
Mal eine ganz dumme Frage, über die KSK hast du es bisher nicht versucht? Künstlersozialkasse, meine ich... Ich verstehe nämlich nicht so ganz wie es nie zu einer Versicherung über die KSK gekommen ist.

Verfasst: 03.09.2011, 16:17
von zylon
cicero...

das ganze ist zu komplex, um es hier kurz ud knapp zu verdeutlichen.
kurz gesagt, könnte es schwierig werden sich an die limits (min. 3900,- einnahme aus reiner KUNST, max. 4800,- aus nebenerwerb) der KSK zu halten... ansonsten sehr gerne, da die dortigen konditionen mir definitiv zusagen!

Verfasst: 03.09.2011, 16:24
von CiceroOWL
Nu jut, versuchen wir es mal weiter. wer war deine letzte Kasse BKK , Ersatsatzkasse, AOK, Knappschaft IKK?

Verfasst: 14.10.2011, 19:25
von daisyxl
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie wäre es mit einem Job ´über 401,00 € (egal, als was), dann trittt
Krankenversicherungspflicht ein und grundsätzlich jede GKV-Kasse muss dich
aufgrund der Anmeldung durch deinen Arbeitgeber und deine Kassenwahlerklärung
ab beginn der Versicherungspflicht versichern - als Vorversicherungszeit gibst du auf Anfrage wahrheitsgemäß "nicht krankenversichert" an und schon passt es.
Das ist vollkommen legal so.
Gruss
Czauderna
Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich habe einen ähnlichen *Leidensweg* hinter mir wie zylon und bin dadurch auch auf diesen Beitrag hier gestossen.

Glücklicherweise habe ich gleich einen Sozialversicherungspflichtigen Job gefunden und angenommen. Ich bin dann auf die AOK Baden-Württemberg (dort war ich vor 3jahren zuletzt pflichtversichert) und erklärte dem Kassenmitarbeiter meine bisherige Situation und das ich eben bis dato ohne Krankenversicherung war.

Wir Sprachen dann auch über eventuelle Nachzahlungen welche auf mich zukommen würden, hätte ich mich *freiwillig* versichern müssen. Da aber durch den Job die Krankenversicherungspflicht in Kraft tritt, fällt eben diese Nachzahlung weg.

Jedenfalls wurde es mir so Vorort von den netten Mitarbeitern der Kasse erklärt. Ich bin also wieder in *Lohn und Brot*, muss keine Nachzahlungen leisten für meine 3jährige Zeit der Nichtversicherung und meine Angst vor der Nachzahlung löste sich so einfach in Luft auf.

PS: das Antragsformular wurde bei der Kasse direkt vom zuständigen Mitarbeiter ausgefüllt und die bisherige Versicherung als *nicht Versichert* angegeben.

Hoffe ich kann durch meinen Beitrag den Nachfolgenden Lesern etwas die Angst vor einer Nachzahlung nehmen. Und vielen Dank an Czauderna und Bodi für eure Beiträge.

Grüsse

Ähnliches Problem

Verfasst: 17.10.2011, 19:47
von Naddel84
Hallo,

ich möchte mich hier mal dranhängen, denn ich hab ein ähnliches Problem:

Und zwar war ich schon mal in der KSK, freiberuflich tätig im Text- und Journalismusbereich. Hatte Ende 2009 aber eine üble Auftragsflaute, Steuernachzahlung, Depression... alles kam irgendwie zusammen, ich konnte nix mehr zahlen, kurz und gut: Bin damals also einerseits aus der KSK geflogen, weil ich es nicht gebacken gekriegt hab, denen die Bestätigung zu schicken, dass ich nach wie vor im gleichen Bereich tätig war, und kurz darauf auch aus der Krankenkasse, weil keine Beitragszahlungen mehr von der KSK kamen. Es gab damals (März 2010 glaube ich) ein Schreiben des Tenors "müssen wir davon ausgehen, dass Sie jetzt anderweitig versichert sind - auf Wiedersehen."

So weit so schlecht. Da ich mich einer recht guten Gesundheit erfreue, hab ich danach erst mal nix weiter unternommen. Letzten Monat dann erstmals das Konto wieder ein paar Mille im Plus, Depri gibt sich so langsam und ich habe mich entschlossen, das jetzt alles wieder in den Griff zu bekommen.

Wenn die mich jetzt aber zur Nachzahlung verdonnern, dann bin ich direkt wieder ganz tief in der Kreide und alles geht von vorne los :-(((

Kann ich jetzt in der Situation ebenfalls "einfach" einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und Zack! ohne Nachzahlung wieder in eine Krankenkasse? Also ich such mir einfach eine andere als vorher und gut?

Und ginge da auch eine befristete und/oder Teilzeitstelle, hauptsache mehr als 401 Euro?

Und wird das Finanzamt nicht womöglich hellhörig, wenn bei der Steuererklärung nur für drei Monate im Jahr oder weniger irgendwas geltend gemacht wird, was mit Krankenkasse zu tun hat? Hetzen die mir dann nicht womöglich irgend eine Prüfung auf den Hals, die zur Nachzahlung führt?

Bitte helft mir!

lg
Nadine

Re: Ähnliches Problem

Verfasst: 23.10.2011, 13:19
von daisyxl
Naddel84 hat geschrieben:Kann ich jetzt in der Situation ebenfalls "einfach" einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und Zack! ohne Nachzahlung wieder in eine Krankenkasse? Also ich such mir einfach eine andere als vorher und gut?

Und ginge da auch eine befristete und/oder Teilzeitstelle, hauptsache mehr als 401 Euro?
Hallo Nadine,

ganz genau so "einfach" ist es. Wie du richtig erkannt hast ist das
Zauberwort "sozialversicherungspflichtiger Job". Egal ob befristet
oder Teilzeit, wichtig ist nur das der Job sozialversicherungspflichtig
ist.

Im Prinzip wurde in den obigen Beiträgen hierzu schon alles beantwortet.
Es muss auch nicht zwingend eine andere Krankenkasse sein als vorher.
Ich war/bin bei der Krankenkasse bei der ich auch zuvor Versichert war
und für mich lief das Promblemlos ohne Nachzahlung.

Aber ich denke das wird von Kasse zu Kasse verschieden sein bzw. je
nachdem an welchen Mitarbeiter/Berater du gelangst. Auch weil das
Thema Kulanz dazu recht Schwammig ist.
Hierzu auch nochmals der Beitrag von Bodi:
Bodi hat geschrieben:@Czauderna: Du weisst als Kassenmitarbeiter doch sicher, dass die Realität vielfach eine andere ist?
D.h. dass die Kassen an die letzte Kasse verweisen und diese selbst bei neuer Pflichtversicherung (etwa ein sozialversicherungspflichtiger Job) die Aufnahme von einem Antrag nach § 5(1) Nr. 13 SGB V abhängig macht.
Dass diese Vorgehensweise nicht rechtmäßig ist, ist eine andere Frage - der Betroffene muss sich mit der Kasse dennoch lange Zeit auseinandersetzen.
Ich kann dir nur Raten, lass dich von der Krankenkasse deiner Wahl
"anonym" beraten, du brauchst ja nicht gleich all deine persönlichen
Daten angeben. Könnte man ja auch telefonisch machen oder gibst
einfach an das Onkel, Tante, Bekannter oder so....eben jenes Problem
haben.

Ich würde die Situation auch Wahrheitsgemäss erklären.

Sollte dir dann vom Kassenmitarbeiter versichert werden das du/er/sie
mit keinerlei Nachzahlung zu rechnen hat, würde ich versuchen bei
selbigem Mitarbeiter einen Termin zu bekommen nachdem du einen
sozialversicherungspflichtigen Job angenommen hast.

Zu deiner Frage was das Finanzamt betrifft:
Leider kenne ich mich in Sachen Finanzamt nicht aus, aber mein gesunder
Menschenverstand sagt mir das selbst wenn es hierdurch zu einer Prüfung
kommen würde. Die Entscheidung ob eine Nachzahlung zu leisten ist oder
nicht liegt wohl letztendlich bei der Krankenkasse und wenn die Kasse dir
bereits Versichert das du mit keiner Nachzahlung rechnen musst brauchst
du dich wohl auch vor dem Finanzamt nicht zu Fürchten ;-)

Hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.

Grüsse