Eigenanteil auch bei Reklamation ???
Verfasst: 31.08.2011, 14:27
Hallo, ich hab da mal ne Frage ...
bei mir wurde im April 2010 der sogenannte Blinddarm entfernt. Ich war schon OP-fertig, als ein "Durchbruch" eingeliefert und unmittelbar vor mir operiert wurde.
Nach 5 Tagen sollte ich entlassen werden, was ich nicht wollte und darauf hinwies, dass sich die Narbe entzündet hat, heiß, rot und sehr schmerzhaft sei. Mit dden Worten " wir können Sie nicht stationär hier behalten, da die Krankenkasse das nicht bezahlt" + "das reguliert sich von alleine wieder, da kann sich ihr Hausarzt drum kümmern".
3 Tage später brach die Narbe auf und ein ekelhaft stinkendes Eiter-Blut-Gemisch floss aus meinem Bauch. Krankenwagen/Notarzt gerufen. Die Sanitäter schauten sich das an und meinten, ich solle mal eben mitkommen, dafür holen sie keine Trage. Im Krankenhaus wurde die Narbe dann komplett geöffnet - ohne jegliche Narkose - und gespült. Danach wurde ich in ein Taxi gesetzt und nach Hause geschickt, mein Hausarzt soll den Rest machen.
Am darauffolgenden Tag hat mein Hausarzt die Narbe nach kurzem Anschauen wieder zugeklebt und mich an einen Chirurgen überwiesen, da ihm das in der Praxis eine Nummer zu groß sei.
Am folgenden Tag bekam ich einen Termin beim Chirurgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon hohes Fieber und wahnsinnige Schmerzen. Der schaute die Wunde kurz an, griff umgehend zum Höhrer und hat den Prof. der Station persönlich angerufen. Es fielen Worte wie Blutvergiftung, unterlassene Hilfeleistung u.ä.
Ergebnis: Das Krankenhaus hat eingewilligt, dass ich stationär aufgenommen und erneut operiert werde. Dazu musste ich erneut 11 Tage im Krankenhaus bleiben, danach wurde ich vom Prof. persönlich noch 3,5 Wochen ambulant behandelt.
Da es sich um eine "Reklamation" handelte, hat das Krkhs. keine Eigenanteils-Rechnung gestellt.
Nun, nach 15 Monaten bekomme ich ein Rechnung über 110 EUR, die das Krkhs. stellen sollte, auf Anforderung meiner Krankenkasse.
Ich habe die Rechcnung mitsammt dieser Erklärung meiner Krankenkasse übermittelt. Hier bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich das nach §39 zu bezahlen habe. Basta.
Also wenn ich ein Auto in die Werkstatt gebe und es funktioniert hinterher nicht, muss ich das doch auch nicht 2 x bezahlen?!
Meine Frage:
Muss ich das jetzt wirklich bezahlen????
Nach meinem Empfinden müsste ich eher Schmerzensgeld bekommen, anstatt diese Rechnung zu bezahlen!!! oder?
bei mir wurde im April 2010 der sogenannte Blinddarm entfernt. Ich war schon OP-fertig, als ein "Durchbruch" eingeliefert und unmittelbar vor mir operiert wurde.
Nach 5 Tagen sollte ich entlassen werden, was ich nicht wollte und darauf hinwies, dass sich die Narbe entzündet hat, heiß, rot und sehr schmerzhaft sei. Mit dden Worten " wir können Sie nicht stationär hier behalten, da die Krankenkasse das nicht bezahlt" + "das reguliert sich von alleine wieder, da kann sich ihr Hausarzt drum kümmern".
3 Tage später brach die Narbe auf und ein ekelhaft stinkendes Eiter-Blut-Gemisch floss aus meinem Bauch. Krankenwagen/Notarzt gerufen. Die Sanitäter schauten sich das an und meinten, ich solle mal eben mitkommen, dafür holen sie keine Trage. Im Krankenhaus wurde die Narbe dann komplett geöffnet - ohne jegliche Narkose - und gespült. Danach wurde ich in ein Taxi gesetzt und nach Hause geschickt, mein Hausarzt soll den Rest machen.
Am darauffolgenden Tag hat mein Hausarzt die Narbe nach kurzem Anschauen wieder zugeklebt und mich an einen Chirurgen überwiesen, da ihm das in der Praxis eine Nummer zu groß sei.
Am folgenden Tag bekam ich einen Termin beim Chirurgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon hohes Fieber und wahnsinnige Schmerzen. Der schaute die Wunde kurz an, griff umgehend zum Höhrer und hat den Prof. der Station persönlich angerufen. Es fielen Worte wie Blutvergiftung, unterlassene Hilfeleistung u.ä.
Ergebnis: Das Krankenhaus hat eingewilligt, dass ich stationär aufgenommen und erneut operiert werde. Dazu musste ich erneut 11 Tage im Krankenhaus bleiben, danach wurde ich vom Prof. persönlich noch 3,5 Wochen ambulant behandelt.
Da es sich um eine "Reklamation" handelte, hat das Krkhs. keine Eigenanteils-Rechnung gestellt.
Nun, nach 15 Monaten bekomme ich ein Rechnung über 110 EUR, die das Krkhs. stellen sollte, auf Anforderung meiner Krankenkasse.
Ich habe die Rechcnung mitsammt dieser Erklärung meiner Krankenkasse übermittelt. Hier bekam ich jetzt einen Anruf, dass ich das nach §39 zu bezahlen habe. Basta.
Also wenn ich ein Auto in die Werkstatt gebe und es funktioniert hinterher nicht, muss ich das doch auch nicht 2 x bezahlen?!
Meine Frage:
Muss ich das jetzt wirklich bezahlen????
Nach meinem Empfinden müsste ich eher Schmerzensgeld bekommen, anstatt diese Rechnung zu bezahlen!!! oder?