Hallo
meine Frage lautet
Darf die krankenkasse das Krankengeld streichen,wenn der Versicherte die Auflagen nicht erfüllt.
Meine Tochter ist seit mai 2010 krankgeschrieben ,wegen Alkoholabhängigkeit.Sie hat schon mehrere Entzüge hinter sich. Sie wurde von der Krankenkasse jetzt aufgefordert sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen und zusätzlich einen Rehaantrag zu stellen. Sie ist aber wieder einmal rückfällig geworden und den rehaantrag konnte sie noch nicht abgeben ,weil er bei ihrer Ärztin liegt zwecks ausfüllen.Durch die Sreichung der Krankenbezüge für einen ganzen Monat kann sie ihre monatlichen Abgaben( Miete Telef,strom nicht bezahlen. ist das rechtens???Wo bekommt Sie Hilfe. Ich weiß ,das ,das Verhalten meiner Tochter nicht gut ist,aber bis vor zwei Jahren war sie eine unauffällige Person. Sie ist abgerutscht weil ihr Nochehemann meinte er braucht noch Spass in seinem Leben und hat die Ehe für beendet erklärt.
Das Krankengeld wurde gestrichen
Moderator: Czauderna
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Hallo,
ich unterstelle einmal, dass sie mit Frist von 10 Wochen den Antrag auf Reha stellen musste. Und nein, es ist nicht die Schuld der Ärzte. Sie hätte ihren Teil ausfüllen müssen und können und dann wäre es rechtzeitig bei der Kasse gewesen.
Was die Selbsthilfegruppe angeht, weiß ich nicht, ob die Kasse bei ärztlichem Attest vor Gericht gut darstellt.
Aber mal was anderes. Ich kann verstehen, dass Eltern sich kümmern. Aber gerade bei dieser Krankheit wirst Du schnell zur Co-Abhängigen. Wenn Deine Tochter nicht die vollen Konsequenzen mal spürt, warum sollte sie etwas ändern?
Da hilft nur: Rehaantrag schleunigst ausfüllen und ab zur Selbsthilfegruppe. Tut ja nicht weh und hilft vielleicht.
google mal nach den Paragraphen 60 ff SGB 1
LG, Fee
ich unterstelle einmal, dass sie mit Frist von 10 Wochen den Antrag auf Reha stellen musste. Und nein, es ist nicht die Schuld der Ärzte. Sie hätte ihren Teil ausfüllen müssen und können und dann wäre es rechtzeitig bei der Kasse gewesen.
Was die Selbsthilfegruppe angeht, weiß ich nicht, ob die Kasse bei ärztlichem Attest vor Gericht gut darstellt.
Aber mal was anderes. Ich kann verstehen, dass Eltern sich kümmern. Aber gerade bei dieser Krankheit wirst Du schnell zur Co-Abhängigen. Wenn Deine Tochter nicht die vollen Konsequenzen mal spürt, warum sollte sie etwas ändern?
Da hilft nur: Rehaantrag schleunigst ausfüllen und ab zur Selbsthilfegruppe. Tut ja nicht weh und hilft vielleicht.
google mal nach den Paragraphen 60 ff SGB 1
LG, Fee