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Frage zur Familienversicherung

Verfasst: 30.08.2011, 11:53
von Scarface2310
Moin zusammen oder besser gesagt Mahlzeit..:o)

Ich habe da mal eine frage an die profis hier.
Ich bin zur zeit freiwillig versichert bei der AOK (kein einkommen)(kein Hartz4 oder ähnliches)
Meine lebensgefährtin ist bei der BKK versichert (arbeitgeber versicherung)
Meine frage ist wir haben am 4.8.2011 geheiratet und ich möchte gerne meine frau in meine krankenversicherung holen (familienversicherung)weil ich mit der leistung der Aok sehr zufrieden bin. nun sagt man uns (BKK) das sie eine kündigungsfrist von 2 monaten hat. und ich solle doch in ihre krankenversicherung wechseln was wir aber beide nicht wollen. den ich habe keine kündigungsfrist. (Laut AOK) jetzt die eigentliche frage an euch kann ich nicht einfach bei meiner versicherung bleiben? und ich zahle die beiträge weiter? meine freundin kündigt bei ihrer versicherung und kommt in 2 monaten zu mir in die AOK? und sind dann dort familienversichert?wir haben nämlich kein lust auf den ganzen bürokraten mist. und wie sieht es aus man hat ja anspruch am tag der hochzeit in eine familienversicherung beizutreten...heißt das auch das ich ab tag der hochzeit meine zuviel gezahlten beiträge (freiwilligversichert) 150 euro im monat dann zurück fordern kann? macht ja dann ca (450 euro)wie sieht es da aus? wer nämlich der einfachste weg für uns .oder muß ich jetzt echt für 2 monate in eine andere versicherung wechseln und dann in 2 monaten wieder wechseln? ....vielen dank scarface2310

Re: Frage zur Familienversicherung

Verfasst: 30.08.2011, 13:06
von nabo1979
Scarface2310 hat geschrieben:...Ich bin zur zeit freiwillig versichert bei der AOK (kein einkommen)(kein Hartz4 oder ähnliches)

Also zahlst du Beiträge. Das ist ja Unsinn, denn ab Heirat hast du nun einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung bei deiner Frau. Also sofort deine freiwillige KV kündigen, heute noch, zum 31.10.11! Hättest du schon vor der Hochzeit machen sollen, jetzt zahlst du 3 Monate umsonst, aber besser spät als nie.

Meine lebensgefährtin

ist sie nun deine Lebensgefährtin, Freundin oder Ehefrau??? Sind schon große Unterschiede wenn es um Familienversicherung geht!

ist bei der BKK versichert (arbeitgeber versicherung)

Sie ist pflichtversichert, da geht natürlich keine Familienversicherung! Fami geht nur für Leute ohne Einkünfte (wie bei dir)! Sie hat ja schließlich einen Arbeitgeber der auch Beiträge abführen muss. Sie kann aber kündigen (zum 31.10.11) und ab 01.11.11 zu deiner Kasse wechseln und du gehst dann zu ihr in die Fami.

Meine frage ist wir haben am 4.8.2011 geheiratet und ich möchte gerne meine frau in meine krankenversicherung holen (familienversicherung)weil ich mit der leistung der Aok sehr zufrieden bin. nun sagt man uns (BKK) das sie eine kündigungsfrist von 2 monaten hat. und ich solle doch in ihre krankenversicherung wechseln was wir aber beide nicht wollen. den ich habe keine kündigungsfrist.

Doch, da du freiwillig versichert bist!

(Laut AOK) jetzt die eigentliche Frage an euch kann ich nicht einfach bei meiner Versicherung bleiben?

Ja

und ich zahle die beiträge weiter?

Wäre ja aber Quatsch, oder habt ihr zuviel Geld??? Pflichtversicherung geht vor, dann folgt Familienversicherung (wenn die Voraussetzung dafür erfüllt sind) und am Ende erst die freiwillige Versicherung.

meine freundin

jetzt wohl deine Frau, oder hast du noch eine Freundin? :D

kündigt bei ihrer versicherung und kommt in 2 monaten zu mir in die AOK?

Ja geht!

und sind dann dort familienversichert?

sie ist dann nicht bei dir familieversichert, sondern du bei ihr - siehe oben!

wir haben nämlich kein lust auf den ganzen bürokraten mist. und wie sieht es aus man hat ja anspruch am tag der hochzeit in eine familienversicherung beizutreten...

Als freiwillig versicherter musst du auch die Kündigungsfrist einhalten!

heißt das auch das ich ab tag der hochzeit meine zuviel gezahlten beiträge (freiwilligversichert) 150 euro im monat dann zurück fordern kann? macht ja dann ca (450 euro)wie sieht es da aus?

Nein, ausser wenn du bereits vor 2 Monaten gekündigt hast. Sonst Kündigungsfrist!

....vielen dank scarface2310

Verfasst: 30.08.2011, 15:09
von jumpingpoint
nabo1979 hat ja eigentlich die meisten Fragen beantwortet.

Mit Heirat hat man zwar die Möglichkeit kostenfrei familienversichert zu werden, trotzdem sind die gesetzlichen Kündigungsfristen von 2 Monaten zum Monatsende einzuhalten. Viele Krankenkasse räumen aber in so einem Fall bei einer freiwilligen Krankenversicherung kürzere Kündigungsfristen ein, wenn ein entsprechender Nachweis über vorgelegt wird.

Wenn die AOK sagt, dass Sie keine Kündigungsfrist haben, würde die freiwillige Krankenversicherung mit dem 04.08.2011 enden. Für den August wäre somit der Beitrag nur noch für 4 Tage zu zahlen. Falls die Beiträge bei der AOK Mitte des Monats für den laufenden Monat abgebucht werden, müssten 26 Tage erstattet werden. Falls die Beiträge immer für den Vormonat gezahlt werden, würden im September nur noch 4 Tage abgebucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Verfasst: 04.10.2011, 16:53
von Makler_R.K.
Ihr mach euch so viel kopfschmerzen. Versicher dich Privat und deine Frau auch, denn selbst die schlechteste Private Krankenversicherung ist 1000 mal besser als die Gesetzliche Krankenkasse.
Wenn du mehr fragen hast hier meine Nr. ( an jumpingpoint )

Tel 0231 / 22 5 77 - ***

Ich bin ein Berater und Arbeite mit allen Gesellschaften.

Verfasst: 04.10.2011, 18:05
von Krankenkassenfee
Hallo,

die Beratungsqualität spricht für sich!
Wie soll denn eine Versicherungspflichtige in die PKV wechseln? Und warum 2 Policen bezahlen, wenn die kostenlose Familienversicherung möglich ist?

Genau solche Versicherungsvertreter sorgen dafür, dass der Berufsstand einen gewissen Ruf hat.

Mein Gott, da muss aber einer dringen Kohle brauchen :-)

LG, Fee