Bitte über das weiße Blatt neben meinem Namen rein gehen --&
Verfasst: 26.08.2011, 20:44
Erstmal Danke an alle die zu meinem Beitrag gelangt sind
Mein Tehma lautet: Doppelt versichert?! Reha-Antrag?! VT übernehmen?!
Hallöchen, da ihr mir das letzte mal auch schon supi geholfen habt versuche ich es jetzt auch nochmal!
1. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Werde aber ab 12.09.2011 wieder Schule machen, dann bin ich auch nicht mehr krankgeschrieben. Allerdings bin ich schon ab 01.09.2011 bei meinem Vater famlienversichert. Die neue Krankenkasse hat mir gesagt, dass der Anspruch einfach vom 01.09-12.09.2011 ruht und ich dann eine Bescheinigung meiner jetzigen Krankenkasse über erlangen von Karnkengeld einreichen soll.
Kann das wirklich sein, dass der Anspruch über diesen Zeitraum ruht?
Oder kann es sein dass ich im Nachhinein noch Probleme bekomme?
02. meine jetztige Krankenkasse möchte, dass ich einen Antrag auf Reha stelle. ich möchte aber nicht in einen Stationären Aufenthalt da ich ja ab 12.09.2011 Schule mache, sondern nur einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wie stelle ich den Antrag am besten dass er auch durch geht?
Und wie sieht es aus, wenn der Antrag erst nach Schulbeginn durch geht? zahlen sie mir dann den Rest der Schule oder ist es dennen dann egal?
03. Meine jetztige Krankenkasse hat mir einen Verhaltenstherapie bewilligt von 25. Std. Davon habe ich auch schon ein paar " abgessesen"
Wiel läüft das jetzt ab? Muss mein Therapeut die Bewillungung der jetztigen Karnkenkasse an die neue Karnkenkasse mit den "abgessesenen" Std. schicken oder muss ich dass machen?
Hoffe es ist alles verständlich, wenn nicht einfach nach fragen!
GlG Becci
Mein Tehma lautet: Doppelt versichert?! Reha-Antrag?! VT übernehmen?!
Hallöchen, da ihr mir das letzte mal auch schon supi geholfen habt versuche ich es jetzt auch nochmal!
1. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Werde aber ab 12.09.2011 wieder Schule machen, dann bin ich auch nicht mehr krankgeschrieben. Allerdings bin ich schon ab 01.09.2011 bei meinem Vater famlienversichert. Die neue Krankenkasse hat mir gesagt, dass der Anspruch einfach vom 01.09-12.09.2011 ruht und ich dann eine Bescheinigung meiner jetzigen Krankenkasse über erlangen von Karnkengeld einreichen soll.
Kann das wirklich sein, dass der Anspruch über diesen Zeitraum ruht?
Oder kann es sein dass ich im Nachhinein noch Probleme bekomme?
02. meine jetztige Krankenkasse möchte, dass ich einen Antrag auf Reha stelle. ich möchte aber nicht in einen Stationären Aufenthalt da ich ja ab 12.09.2011 Schule mache, sondern nur einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wie stelle ich den Antrag am besten dass er auch durch geht?
Und wie sieht es aus, wenn der Antrag erst nach Schulbeginn durch geht? zahlen sie mir dann den Rest der Schule oder ist es dennen dann egal?
03. Meine jetztige Krankenkasse hat mir einen Verhaltenstherapie bewilligt von 25. Std. Davon habe ich auch schon ein paar " abgessesen"
Wiel läüft das jetzt ab? Muss mein Therapeut die Bewillungung der jetztigen Karnkenkasse an die neue Karnkenkasse mit den "abgessesenen" Std. schicken oder muss ich dass machen?
Hoffe es ist alles verständlich, wenn nicht einfach nach fragen!
GlG Becci